(openPR) 30. Juli 2003 - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2003 zum Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot bei Abgeordneten erklaeren der Erste Parlamentarische Geschaeftsfuehrer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Hermann Bachmaier, sowie der Obmann im Parteispendenuntersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode und Antragssteller der Verfassungsbeschwerde, Frank Hofmann:
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdruecklich als Sieg fuer die Demokratie und die Buerger. Die Entscheidung ist darueber hinaus nicht nur als Bestaetigung der Richtigkeit der Rechtsansicht von Frank Hofmann, sondern auch als Bestaetigung der Aufklaerungsarbeit der SPD im CDU-Parteispendenskandal zu werten. Die bayerische Justiz wird der Oeffentlichkeit ihr rechtswidriges und voellig unverhaeltnismaessiges Verhalten erklaeren muessen!
Durch das Urteil wird die Vertrauensstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Oeffentlichkeit erheblich gestaerkt. Jedermann kann zukuenftig sicher sein, dass einem Abgeordneten zur Verfuegung gestellte vertrauliche Unterlagen nicht dem Zugriff der Justiz unterliegen. Auch Massnahmen zur Umgehung dieses Zeugnisverweigerungsrechts zum Beispiel durch Ermittlungen nicht gegen den Abgeordneten selbst, sondern gegen seinen Mitarbeiter, sind unzulaessig. Gleichzeitig ist das Urteil als Sieg des Parlaments gegen Eingriffe der bayerischen Justiz zu werten.








