(openPR) Der deutsche Bundestag hat am heutigen Tage die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit 366 zu 156 Stimmen beschlossen die Mitglieder des Bundestages, die "Novelle über das Telekommunikationsgesetz" ab dem 1. Januar 2008 einzuführen.
Nachdem die Vorratsdatenspeicherung nun vom Bundestag abgesegnet wurde, muss das neue Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden, und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Ziel der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, für die die Stimmen der CDU/CSU und SPD ausreichten, ist es, in Zukunft terroristische Aktivitäten besser zu erkennen und die Strafverfolgung zu verbessern. Zu diesem Zwecke sollen nun die Telekommunikationsunternehmen alle anfallenden Daten über Telefon- und Handygespräche sowie die Internetnutzung sechs Monate speichern. Eine längerfristige Speicherung dieser Daten war ihnen bisher - trotz oft gegenteiliger Ansicht - nicht erlaubt. Auch die E-Mail- sowie SMS-Nutzung werden protokolliert. So kann ein ein genaues Muster über die Verfasser entstehen - quasi ein "gläserner Mensch".
Mit Hilfe der so erhobenen Daten können geschäftliche Kontakte rekonstruiert, Bewegungsprofile erstellt und Beziehungen identifiziert werden. So lassen sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden ziehen.
Deshalb verstößt die Vorratsdatenspeicherung nach Meinung des Antispam e.V. gegen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Doch wie Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypris heute doch so schön in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert." Danke, Frau Zypries, für diese offenen Worte.
Zu bemängeln an der Novelle ist, dass die ihr zugrundeliegende EG-Richtlinie selbst in den Ländern der Europäischen Union umstritten ist. Von einigen Staaten wird angeregt, sie für nichtig zu erklären. Weiterhin weist der Antispam e.v. darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung selbst heute schon leicht durch ausländische E-Mail-Provider oder Anonymisierungsdienste umangen werden kann.
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, werden neben den Parteien FDP, PDS/Die Linke und Bündnis 90/die Grünen auch zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen und Verbraucherschutzvereine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeichung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Über 7000 Bürger haben bis jetzt schon an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde des "Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung" teilgenommen. Damit ist diese bereits jetzt die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auch der Verbraucherschutzverein Antispam e.V. unterstützt die Verfassungsbeschwerde des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung.
Der Weg in den Überwachungsstaat, an einem 9. November. (dart)
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