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Kiss2day und das Märchen vom Nicht-spammen

20.02.202310:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Märchen zu erzählen, gehört zur Verteidigungsstrategie von Spammern. Dies tun sie auch gerne mit Rechtsanwälten, die sich dann mit einer Aufforderung an uns wenden, den dokumentierten Spam aus unserem Forum zu löschen. Eine solche Aufforderung erreichte uns von der Arimo GmbH. Moment mal … in der Überschrift steht doch aber kiss2day?! Richtig erkannt, aber die Arimo GmbH aus Hamburg ist nun mal der Betreiber des Flirtportals kiss2day. Anscheinend ging es den Betreibern bei dieser Aktion auch darum, das Antlitz der Arimo GmbH sauber zu halten. Wer brüstet sich schon gerne, ein Flirtportal zu betreiben. Besonders wenn es sich um ein Portal handelt, in dem fiktive Profile eingesetzt werden, mit denen persönliche Treffen nicht möglich sind. Sprich: Hier gibt es moderierte Chats, man spricht mit bezahlten Moderatoren, die absolut kein Interesse an einem realen Treffen haben.



Jedenfalls meinte die Arimo GmbH als Betreiber von kiss2day, dass die Formulierung in diesem Thread unverzüglich gelöscht werden muss. Denn man würde nicht spammen, oder Spam in Auftrag geben. Zumal würde sich ein Durchschnittsleser bei der Formulierung „Spam für Arimo GmbH“ eben denken, dass die Arimo GmbH Spam selbst versendet oder den Versand in Auftrag gegeben hat. Dies sei, so der Anwalt der Arimo GmbH, aber eben nicht der Fall.
Süffisanterweise ging das Anwaltsschreiben am 30.09. in der Vereinszentrale ein, also bereits drei Tage nachdem ein User über den Spamversand im Forum berichtet hatte. Die Spammails bekam der User weiterhin und stellte auch die erneuten Einsendungen detailreich und transparent ins Forum. Die Art und Weise, mit der für das Portal kiss2day geworben wird ist branchenüblich: Die Spammail enthält mehrere Weiterleitungen an denen am Ende das Anmeldeportal der Webseite kiss2day steht. Frauen in leichter Bekleidung und aufreizenden Posen sollen den Nutzer dabei zum weiterklicken animieren. Neben der Aufmachung war auch der Versender, ein Affiliate mit der Nummer 2296 immer der gleiche. Es wäre also Anhand der Nummer ganz einfach für die Arimo GmbH, den Spamversender anhand der Nummer zu identifizieren.

Auf der Seite kiss2day kann man sich für ein Affilliateprogramm für dieses Portal anmelden. Die Arimo GmbH betreibt laut ihrer Webseite sogar selbst Affiliate Marketing. Und mit einer einfachen google Suche findet man einige Seiten auf denen Affiliate Marketing für das Portal kiss2day angeboten wird. Affiliate Marketing ist zunächst auch nichts schlechtes und natürlich steht in den Bedingungen von Affiliate Programmen in der Regel, dass Spammen nicht erlaubt ist. Kontrolliert hat es nur keiner bei kiss2day bzw. der Arimo GmbH. Denn der Spammer mit der Nummer 2296 war ja den Beteiligten durch den Forenbeitrag bekannt und spammte unterdessen munter weiter.

Die Arimo GmbH hat dies alles nicht gekümmert, man setzte mit einem weiteren Anwaltsschreiben nach. Da keine Löschung des Themenstrangs erfolgte, sollte nun der Antispam e.V. für die Äusserungen in dem Forenbeitrag als Betreiber haften. Es kam wie es kommen musste, und die Arimo GmbH stellte schliesslich einen Antrag auf eine einstwillige Verfügung. Der Forenstrang sollte mit allen Mitteln und schnellstmöglich aus dem Netz. Diesen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung schickte die gegnerische Kanzlei an das für den Antispam e.V. zuständige Amtsgericht in Bad Dürkheim. In der Regel wird in diesem Antrag ausgeführt, dass er wegen Dringlichkeit auch ohne Anhörung des Gegners erlassen werden kann. Das ist somit ein legaler Weg, unliebsamen Veröffentlichungen direkt einen Riegel vorzuschieben. Allerdings erließ das Amtsgericht die Verfügung nicht direkt, sondern setzte dem Antispam e.V. eine Frist von 3 Werktagen für eine Antwort. Diese Frist nutzte der von unserem Verein beauftragte Rechtsanwalt, um dem Gericht einige Takte zur Arimo GmbH und deren Abmahnung zu schreiben. Mit Erfolg: das Gericht erklärte sich für sachlich unzuständig.

Doch auch mit der Verweisung an das zuständige Gericht wurde es für die GmbH nicht besser. Denn inzwischen lagen dem Antispam e.V. Informationen bezüglich eines Versäumnisurteil gegen die Arimo GmbH vor, dem ebenfalls Spam mittels Facebook-Freundschaftsanfragen zugrunde lag. In der vor dem Urteil geführten schriftlichen Konversation wurde natürlich - wie gehabt - das Versenden von Spam bestritten.

Letztendlich nahm die Arimo GmbH den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und teilte uns für unsere negative Feststellungsklage mit, dass die abgemahnten Ansprüche aufgegeben werden. Sprich: Man zieht die Reissleine, weil man eingesehen hat, dass man keinen Erfolg haben wird. Dies ist typisch für Spammer. Märchen haben eben keinen Bestand, wenn man genügend Fakten hat um sie auszuräumen, da helfen auch keine Anwälte. Die Arimo GmbH hat, außer bei sich selbst Kosten zu verursachen, nichts erreicht. Was wurde nun aus dem Affiliate Spammer mit der Nummer 2296? Mal sehen, ob wir von dem noch hören oder ob die Arimo GmbH die Konsequenzen aus diesem Fall gezogen hat und ihm die Werbung für kiss2day verboten hat. Das zumindestens wäre ein schönes Ende dieses Märchens.

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