(openPR) Betrifft: Überarbeitung des Grundsatzpapieres "Regelungen und Verfahren zur Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe" zur Gesetzesvorlage im Frühjahr 2009
hier: Schulhelfer – Adäquate Bildung für autistische Kinder an Berliner Förderzentren
Sehr geehrter Herr Dr. Zöllner, sehr geehrter Herr Laube, sehr geehrte Frau Reichmann, sehr geehrte Frau Lüth,
nach unseren Gesprächen im Oktober und Dezember 2008 möchten wir gerne noch einmal Stellung nehmen zur Zukunft der Schulhelferversorgung bei autistischen Kindern in den Berliner Förderzentren. Zwei Aspekte sehen wir besonders kritisch.
Wir haben Sie so verstanden, dass die lern- und kommunikationsunterstützenden Komponenten der
Schulhelfertätigkeit aus dem neuen Grundsatzpapier herausgenommen werden sollen. Dies wäre ein klarer Rückschritt im Vergleich zum aktuell gültigen Rundschreiben II Nr. 41/2004, in dem diese Hilfestellungen noch als Teil der Schulhelfertätigkeit aufgelistet werden. Nach unserem Verständnis wird damit die Tätigkeit der Schulhelfer auf eine Betreuungsfunktion reduziert und damit werden die Schulhelfer auch durch Betreuer ersetzbar. Wir protestieren darum gegen jegliche Reduktion der Tätigkeitsbereiche von Schulhelfern im neuen Grundsatzpapier. Die lernunterstützenden Maßnahmen der Schulhelfer sind immens wichtig und müssen als Arbeitsaufgabe auch wieder in das neue Grundsatzpapier aufgenommen werden!
Des Weiteren haben wir Sie so verstanden, dass das Grundsatzpapier allgemeingültige Aussagen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren, zu Prüfkriterien und zu den Aufgabenbereichen der Schulhelfer beinhaltet, und für alle sonderpädagogischen Förderbedarfe gleichermaßen gelten soll. Mit anderen Worten: spezielle Regelungen für autistische Schülerinnen und Schüler sollen im neuen Grundsatzpapier nicht verankert werden. Lassen Sie uns bitte darauf hinweisen, dass Berlin damit sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegenhandeln würde. Andere Bundesländer und Länder ziehen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen gerade gegenteilige Schlüsse – sie gehen in den Ermessensgrundlagen speziell auf autistische Kinder ein. Die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben neue Beschulungsgrundlagen für die Integrationsassistenz bei autistischen Kindern erarbeitet, und Schleswig-Holstein arbeitet im Moment an einem neuen Grundsatzpapier, welches sich an den Papieren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg orientiert.
Unser Verein hat am 29. Januar an der Auftaktveranstaltung der Initiative "alle inklusive – Die neue UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" teilgenommen. Dies ist eine Initiative der Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Frau Evers-Meyer. Im Workshop zum Thema Schulassistenz waren Mitarbeiter von Bildungsministerien verschiedener Bundesländer vertreten, leider niemand aus Berlin. Schade, denn Berlin könnte bei der Arbeit an einem neuen Grundsatzpapier von der Arbeit anderer Bundesländer profitieren. Wir senden Ihnen hier als Beispiel das Papier aus Nordrhein-Westfalen als PDF mit. Sollten Sie interessiert sein, würden wir Ihnen auch gerne nähere Informationen dazu geben, was im Rahmen der Veranstaltung besprochen wurde.
Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sich die Wahrnehmung autistischer Kinder neurologisch stark von der neurotypischer Menschen unterscheidet, sodass die Kinder eine ganz andere Ansprache, Pädagogik und Didaktik benötigen, um überhaupt lernen zu können. Das Studium der Sonderpädagogik beinhaltet die spezifische Förderung autistischer Kinder nicht. "Schulhelfer haben nicht die Aufgabe, fehlende sonderpädagogische Förderung auszugleichen. Das ist und bleibt Aufgabe des pädagogischen Personals der Schule", sagten Sie. Das ist natürlich richtig, zielt aber am Kern vorbei: Schulhelfer gleichen an der Basis nicht sonderpädagogische Förderung aus, sondern agieren als Übersetzer zwischen einem autistischen Kind und dem Lehrpersonal. Nicht zuletzt kann der Schulhelfer in seiner Funktion der lern- und kommunikationsunterstützenden Hilfestellung zum Beispiel auch ein Weg aus der Sonderschule in die Integrative Schule sein.
Ohne diese spezifische Übersetzung werden viele schwer betroffene autistische Kinder an Förderzentren nur noch aufbewahrt und nicht mehr gebildet. Die Lehrer und PU's haben aufgrund von meist mehreren mehrfachbehinderten Kindern in der Klasse keine Zeit, eine spezifische Förderung autistischer Kinder zu gewährleisten, weil diese nur individuell in einer 1:1-Arbeit erfolgreich ist – Lehrer müssten andere Kinder vernachlässigen, um mit dem autistischen Kind zu arbeiten. Das geht nicht, und deshalb hat sich das System der Schulhelfer mit seiner Aufgabe der kommunikativen Hilfestellungen in der Vergangenheit bewährt.
Schule ist zum Lernen da. Sie hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, und sollte nicht der Aufbewahrung der Kinder dienen. Die Aneignungsprozesse von Kindern mit Frühkindlichem Autismus verlaufen spezifisch anders als die von Kindern mit allen anderen Behinderungen. Wenn sie vom Lernangebot in der Schule profitieren sollen, brauchen schwer beeinträchtigte SchülerInnen mit Autismus einen individuellen "Dolmetscher", der die klassenspezifischen Lernangebote an ihre Lernstruktur anpasst, sie individuell motiviert und sie besonders bei der Kommunikation unterstützt. Gerade letzteres betrifft das Menschenrecht auf Kommunikation und wird ohne Hilfestellungen des Schulhelfers nicht mehr umsetzbar sein!
Wir möchten Sie erneut bitten:
· das Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder durch individuelle Maßnahmen zu ermöglichen und auch dauerhaft zu gewährleisten unter Maßgabe des Berliner Schulgesetzes §2 und der Sonderpädagogikverordnung – SopädVO – Nachteilsausgleich § 39
· Artikel 24 der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen zu beachten
· Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten
· die europäischen Sozialcharta zu beachten, speziell Artikel 15 und 17
· die Tätigkeitsbeschreibungen für Schulhelfer nicht zum Nachteil autistischer Kinder zu vereinheitlichen, sondern die lernunterstützenden Maßnahmen durch Schulhelfer im neuen Grundsatzpapier zu erhalten, wie z.B. Unterstützung beim Einsatz besonderer Unterrichtsmittel (Computer, mechanische Hilfsmittel), Unterstützung bei der Durchführung
von Arbeitsaufträgen, Unterstützung bei der Anpassung von Unterrichtsmaterial nach Absprache mit den zuständigen Lehrern, die besondere 1:1-Arbeit in unterstützter und gestützter Kommunikation.
· sich ein Beispiel zu nehmen an Expertenpapieren, wie z.B. am angefügten Papier aus Nordrhein-Westfalen
Nach wie vor würden wir uns sehr freuen, wenn Fachleute aus dem Gebiet Autismus in Ihrer Arbeitsgruppe mitarbeiten dürften, die das neue Grundsatzpapier für Berlin erarbeitet. Bereits mehrfach haben wir Ihnen angeboten, entsprechende Experten zu vermitteln.
Wie verabredet werden wir Anfang April einen neuen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Loos, Monika Scheele Knight
Elternzentrum Berlin, e.V.
Nicole Schuster, Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof. Dr. Zöllner: "Schulhelfer, Sonderpädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."
Dieses Schreiben erhalten in Kopie:
Dr. Felicitas Tesch, bildungspolitische Sprecherin Fraktion SPD
Sascha Steuer, bildungspolitischer Sprecher Fraktion CDU
Mieke Senftleben, bildungspolitische Sprecherin Fraktion FDP
Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Steffen Zillich, bildungspolitischer Sprecher, Fraktion Die LINKE
Elfie Jantzen, gesundheitspolitische Sprecherin Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Der Behindertenbeauftragte des Berliner Senats
Die Behindertenbeauftragten der Berliner Bezirke
Die Schulaufsicht der Berliner Bezirke
Berliner Bezirksstadträte
Berliner Landeselternausschuss
Berliner Bezirkselternausschüsse







