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Zeitarbeitsmindestlohn ist tot - Verbände reiten totes Pferd aber weiter

12.03.200819:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Eigentlich ist es schon lange klar, aber sie wollen es nicht wahr haben!
Auch nach den klaren und nun unmissverständlichen Äußerungen des Dachverbandes der Arbeitgeber BDA und den neuesten Statements der Unionsparteien im Bundestag sowie der Kanzlerin und des Wirtschaftsministers, die die Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz und einen Mindestlohn in dieser Branche massiv ablehnen, wollen die beiden "Mindestlohn-Kampfverbände" der Zeitarbeit BZA und iGZ es nicht wahr haben.



Ein altes Indianer-Sprichwort lautet: Reite kein totes Pferd!
Doch genau dies tun die beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ, die mit der Tarifgemeinschaft des DGB einen Zeitarbeitsmindestlohn bereits vor fast zwei Jahren vereinbart haben, weiterhin, obwohl deutlich erkennbar ist, dass aus rechtlichen und politischen Gründen eine Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz und die Allgemeinverbindlichkeit ihres Mindestlohntarifvertrags nicht zu erreichen ist.

Bundestagsfraktion CDU/CSU klar gegen Zeitarbeitsmindestlohn

Nach dem am letzten Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht ergangenen Urteil zur Unwirksamkeit der Postmindestlohnverordnung, hat die der CDU-Generalserkretär Roland Profalla klar geäußert, dass es "mit der CDU keinen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche" gebe. Der Postmindestlohn solle aber allgemeinverbindlich bleiben.
Der "Bild"-Zeitung gegenüber erklärte auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer, den Gesetzentwurf für Mindestlöhne in weiteren Branchen für nicht genehmigungsfähig.

Kanzlerin Merkel sieht keinen Anlass für Mindestlohn

Eine entsprechende Klarstellung von Kanzlerin Merkel gab es bereits im Rahmen des Treffens der Spitzen der Wirtschaft am 29.01.2008 in München sowie vor einer Woche.
Die «sehr, sehr hohe tarifvertragliche Bindung», äußerte Merkel, gäbe keine Veranlassung für einen Mindestlohn, zumal dies wegen der verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen in der Zeitarbeit keine Stärkung, sondern eine Schwächung der Tarifautonomie darstelle.
Derweil lehnte auch der gesamte Vorstand der CDU unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel einen gesetzlichen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche ab

Arbeitgeberverbände und FDP erteilen klare Absage an Staatseingriff in Tarifautonomie

Der BDA hat bereits mit Beschluss vom 28.01.2008 klar seine Auffassung zum Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche kundgegeben, da es dort derzeit keine Entsendeproblematik gäbe, womit er vom Parlamentskreis Mittelstand unterstützt wird.
Auch die FDP erteilt dem Vorhaben eine klare Absage, da hier der Mindestlohn nur missbraucht werde, um brancheninternen Wettbewerb zu behindern, und unterstützt damit den konkurrierenden Zeitarbeitsverband AMP e.V., der Mindesttarif-Bestrebung seit geraumer Zeit strikt ablehnt.


Politisches Aus für Durchsetzung des Zeitarbeitsmindestlohns längst besiegelt

Auch wenn das Mindestlohnvorhaben der beiden Arbeitgeberverbände BZA und iGZ mit dem DGB in weiten Teilen der SPD sowie B90/GRÜNEN und den LINKEN Zustimmung findet, ist klar absehbar, dass eine politische Mehrheit für die Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz und die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags vom 30.05.2006 nicht vorhanden ist.

Rechtsproblematik gibt sein Restliches dazu

Die rechtlichen Frage der Zulässigkeit einer Mindestlohnverordnung bei konkurrierenden Branchenmindestlöhnen, wie sie vom Berliner Verwaltungsgericht für die Postmindestlöhne aufgeworfen wurde, macht hier nur noch mehr klar, dass die Mindestlohnpläne in der Zeitarbeit nicht realisierbar sind, wie sie beim Postmindestlohn nun zeigt.
Der Hinweis des Bundesarbeitsministers auf die angeblich entgegenstehende EuGH- sowie BAG-Rechtsprechung zur Verdrängung anderer konkurrierender Tarifverträge passt hier nicht, da diese bisher nur die Konkurrenz von Tarifverträgen anderer Branchen oder fremder Staaten betrifft und nicht die konkurrierenden Tarifverträge innerhalb einer Branche.

Mindestlohn-Streit über konkurrierende Tarife in der Großen Koalition nicht auflösbar

Unabhängig von dem rechtlichen Ausgang dieses Mindestlohn-Streits beim Postmindestlohn, stärkt das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil vom 07.03.2008 die Mindestlohngegner in ihrer Meinung und hier gerade auch das von Bundesminister Glos (CSU) geführte Wirtschaftsministerium.
Letzteres hat in einer offiziellen Presseerklärung das Berliner Urteil und die Stärkung der Mindestlohnkonkurrenz bei den Briefdiensten ausdrücklich begrüßt.

Die Hartnäckigkeit der SPD und vor allem der Kampf von Arbeitsminister Olaf Scholz für die Branchenmindestlöhne wird hier nichts helfen, da er in der derzeitigen Bundesregierung nicht durchsetzbar ist.

Weitere Beharrlichkeit der beiden Zeitarbeitsverbände ist sinnloser Aufwand auf Kosten der Mitglieder

Dass die beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ die nunmehr eindeutige Situation nicht erkennen wollen und weiter ihren derzeit sinnlosen Mindestlohn-Kampf führen, ist nicht nachvollziehbar und - vor allem gegenüber den Mitgliedern - unverantwortlich.
Die Presseerklärungen des BZA sowie des iGZ jeweils vom 11.03.2008 bringen inhaltlich nichts Neues und verdeutlichen die Strategie des "Goldenen Reiters":
"Ich war der Goldene Reiter, ich war so hoch auf der Leiter, doch dann viel ich ab ...".

Der weitere Ritt auf dem "toten Mindestlohnpferd" stellt spätestens jetzt eine sinnlose Verschwendung von Beiträgen der Mitgliedsunternehmen dar und führt zur zwangsläufigen Vernachlässigung anderer aktuell wichtigerer Verbandsaufgaben.

iGZ und BZA erkennen Aus für Mindestlohn-Pläne, halten sich aber an einem dünnen Faden fest

Dass die Durchsetzung des Mindestlohns von iGZ und BZA mit der DGB-Tarifgemeinschaft "auf der Zeitachse etwas schwieriger wird", wie iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz gegenüber der Frankfurter Rundschau äußert und nur noch über eine Änderung des Entsendegesetzes, mit der das Problem der brancheninternen Tarifkonkurrenz aufgelöst wird, möglich ist, ergibt sich aus den eigenen Bekundungen der beiden Zeitarbeitsverbände. "Ohne diese Änderung geht es nicht, bestätigt insoweit auch der BZA-Sprecher Thomas Läpple ausdrücklich.

Letzter Weg über Änderung des Entsendegesetzes nicht gangbar

Dass der Weg über eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes vor den Bundestagswahlen 2009 bzw. überhaupt politisch machbar ist, scheint in Anbetracht der klaren Ablehnung der Unionsfraktion im Bundestag zu den von Arbeitsminister Scholz vorgelegten Änderungen der Mindestlohngesetze völlig abwegig (siehe hierzu unsere Meldung vom 08.02.2008), zudem sich die Fronten in der Regierungskoalition inzwischen hier nun noch verhärtet haben.
Wie sich aus den eigenen aktuellen Statements von iGZ und BZA ergibt, ist der Plan zum Zeitarbeitsmindestlohn damit Vergangenheit. (siehe Beitrag der Frankfurter Rundschau vom 11.03.2008)

Topaktuelle Meldung des Internetportals www.PersonalundWissen.de.

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