(openPR) Gewerkschaften gehen auf Konfliktkurs - Nicht durch Streiks, sondern auf anderen Wegen
Zeitarbeit ein kurioses Pflaster: Während sich die beiden Arbeitgeberverbände BZA und iGZ über den Ausgang eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsprozesses gegen die Christliche Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP) freuen und seit über zwei Monaten PR-Kampagnen mit diesem nicht rechtkräftigen Urteil durchführen, übersehen sie anscheinend die Tatsache, dass die eigenen Tarifpartner, die DGB-Gewerkschaften dabei sind, ihnen den Dolch in den Rücken zu stoßen. Doch das wäre das Aus der „Tarifpartnerschaft“ und möglicherweise auch der DGB-Verbandstarifverträge, die bereits aktuell an Gewicht verlieren. Zeitarbeit - eine außergewöhnliche Branche
Zeitarbeit: Eine Sonderbranche
Die Zeitarbeit ist in vielen Punkten eine außergewöhnliche Branche. Allein die Tatsache, dass es nicht - wie in anderen Branchen - einen oder zwei bzw. maximal drei Arbeitgeberverbände, sondern tatsächlich fünf gibt, macht dies deutlich. Genauso ist aber der Kampf sowohl zwischen den konkurrierenden Gewerkschaften als auch den in massivem Wettbewerb stehenden Verbänden, etwas Besonderes. Obwohl oder gerade weil die Tarifgeschichte der Zeitarbeitsbranche erst etwa sechs Jahre alt ist, zeigen sie bemerkenswerte Aktivitäten und Wege sowie noch viele offene Rechtsfragen.
Tatsächlich ist die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung aber auch ein "Tarifvertragssondermodell", da sie von einem gesetzlichen Tarifvertragsprivileg, bzw. - vielfach kritisch betrachtet - "Tarifvertragszwang" bestimmt wird, wie keine andere Branche in Deutschland, noch nicht einmal das Baugewerbe. Zudem stellen die Zeitarbeitstarifverträge die umfassendsten aller Flächentarife in Deutschland dar, da sie praktisch alle Branchen betreffen.
Diese Sonderstellung zeigt auch der von der Schwarz-Rot-Regierung geplante Weg, eine Lohnuntergrenze nicht etwa im Arbeitnehmerentsendegesetz, wie bei anderen Branchen als Mindestlohn festzulegen, sondern dies direkt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern.
DGB-Entgelttarifverträge ausgelaufen! - Hilft „Nachwirkung" wirklich?
Bereits seit fast 6 Monaten haben die beiden Zeitarbeitsverbände keinen wirksamen Entgelttarifvertrag mehr, da diese von der DGB-Tarifgemeinschaft zum 31.12.2008 gekündigt wurden und keinerlei Tarifverhandlungen mehr laufen. Die beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ berufen sich zur Inanspruchnahme des Tarifprivilegs im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das den Zeitarbeitsunternehmen die Abweichung vom Equal-Pay und -Treatment gewährt, auf die so genannte „Nachwirkung“ der abgelaufenen Entgelttarifverträge. Tatsächlich ist diese Rechtsposition bisher weder ober- oder höchstrichterlich abgesegnet noch unter den Juristen unumstritten (verneinend für neu begründete Zeitarbeitsverhältnisse z.B. RA Gerd Denzel in AIB 11/2008, S. 567 ff.; - bejahrend: Dr. Peter Schüren im Rechtsgutachten für iGZ, 11-2004).
Ob BZA und iGZ bzw. deren Mitgliedsunternehmen oder diese Tarifverträge anwendenden Zeitarbeitsunternehmen hier eine sehr fragwürdige Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit als Erlaubnisbehörde für die Arbeitnehmerüberlassung wirklich hilft und Rechtssicherheit gibt, die eine geradezu unverständlich grenzenlose Nachwirkung bereits ausgelaufener bzw. gekündigter und mangels Tarifeinigung auch beendeter Zeitarbeitstarifverträge - sogar für die in der Nachwirkungszeit neu begründeten Arbeitsverhältnisse mit Zeitarbeitnehmern - bestätigt, ist durchaus fraglich.
Aus für DGB-Zeitarbeitstarife? – Droht Equal-Pay?
Jetzt scheinen auch die eigenen Tarifpartner, die DGB-Einzelgewerkschaften, daran zu arbeiten der Nachwirkung ein Ende zu bereiten und die beiden Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ sowie deren Mitglieder in den Equal-Pay-Abgrund stürzen zu wollen. Derzeit sollen bereits einige Klagen - teils unterstützt von DGB-Gewerkschaften - auf Equal-Pay vor den Arbeitsgerichten, vorwiegend in Nordrhein-Westfalen, laufen und zur Entscheidung in Kürze anzustehen. - Ferner werden die Betriebsräte von den DGB-Gewerkschaften angehalten, wegen der Nachwirkung im Rahmen ihrer Mitbestimmung nach § 99 BetrVG aktiv zu werden. - Damit könnten die beiden derzeit jubelnden Arbeitgeberverbände schnell in Handlungsnot gelangen und das von ihnen für die Christlichen Tarifverträge aufgezeigte und zuletzt vielfach publizierte Szenario der Nachzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen zum Problem der eigenen Mitgliedsunternehmen werden; ganz nach dem Motto „wer anderen eine Grube zeigt, fällt selbst hinein“.
Doch neu ist die Position des DGB-Bundesvorstands nicht: Bereits im Februar 2008 haben sie die Abschaffung des Tarifprivilegs zugunsten des gesetzlichen "Equal-Pay-Grundsatzes" zum Programmpunkt gemacht. - Jetzt schreiten sie anscheinend zu Umsetzung.
BZA bringt gesamte Zeitarbeitsunternehmen mit DGB-Tarifverträgen in Not
Tatsächlich scheint die von manchen Unternehmen als clever beurteilte Taktik des BZA, der im letzten Jahr die Verhandlungen um die Erhöhung des Tarifentgelts mit den DGB-Gewerkschaften für 2008 bewusst verzögert bzw. teils sogar gezielt vereitelt hat, nun ins Gegenteil zu kippen. Auch für 2009 wurden mangels akzeptablen Angebots des BZA , keinerlei Tarifverhandlungen von den DGB-Gewerkschaften - auch nicht mit dem iGZ - aufgenommen. Die zum 31.12.2008 gekündigten und damit ausgelaufenen Tarifentgeltverträge sind damit beendet. Seitens des DGB besteht tatsächlich wohl kein Interesse und auch keine Bereitschaft zu verhandeln, solange nicht seitens des BZA ein Vorschlag mit einer nennenswerten Tariferhöhung über alle Lohngruppen hinweg vorgelegt wird. - Obwohl die iGZ-Tarifkommission an den DGB-Tarifverhandlungsführer herangetreten sein soll, um seitens des iGZ, der derzeit in den Tariflohngruppen das höchste Tarifentgelt in der Branche vereinbart hat, eine Tarifeinigung für 2009 zu erzielen, wurde vom DGB kein Interesse an Tarifgesprächen bekundet, bevor der BZA nicht seine Verweigerungshaltung aufgibt. Den DGB-Gewerkschaften kommt es erkennbar - entsprechend deren Equal-Pay- und Equal-Treatment-Kampagnen - sogar sehr gelegen, sollten die Tarifverträge nicht fortlaufen. Waren sie es nicht auch, die bei der Tarifeinführung 2003 zunächst gar keinen eigenständigen Zeitarbeitstarif vorschlugen, sondern einen Equal-Pay-Tarifvertrag, der die Zahlung der Löhne der Kundenbetriebe mit einem geringen prozentualen Abschlag vorsah.
Erste Personaldienstleister schließen zur Sicherheit Haustarife mit DGB
Vorausschauend sind einzelne Zeitarbeitsunternehmen aktuell bereits dabei, mit den DGB-Gewerkschaften Haus- bzw. Firmentarifverträge abzuschließen. Damit bauen sie zum einen etwaigen Problemen wegen der ausgelaufenen Entgelttarifverträge und zum anderen – beispielsweise durch Tarifabschluss mit der IG Metall – auch der vom Arbeitsgericht Berlin aufgeworfenen Problematik der möglicherweise für die Zeitarbeit nicht Tarif zuständigen DGB-Einzelgewerkschaft ver.di vor. „Sicherheit in Zeiten der Krise“ heißt die Devise, die anscheinend auch den Marktführer Randstad dazu bewegt, einen „Tarifbund“ mit den Gewerkschaften abzuschließen. Für Randstad nichts außergewöhnliches, da sie ja bereits vor Einführung der Verbandstarife im Jahr 2003 bereits einen Firmentarif mit der Dienstleistungsgesellschaft Ver.di (bzw. deren zu Ver.di fusionierten DAG bzw. ÖTV) vereinbart hatten. Tatsächlich ist es aber ein deutliches Zeichen, wie BZA-Mitglieder dem Handeln des eigenen Verbandes gegenüber stehen und diesen damit entmachten. Nachdem Randstad mit der Anwendung der Regelung zur Verrechnung von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand nach § 8.6. des Manteltarifvertrags zwischen BZA und DGB, den die Gewerkschaften schon lange gestrichen haben wollen, bereits auf die Nase fiel und über 10 Millionen Euro an die Sozialversicherungsträger nachzahlen muss, wie der DGB kürzlich publizierte, durchaus nachvollziehbar. Doch finanzielle Vorteile dürfte ein Firmentarif den Zeitarbeitsunternehmen in diesem Fall wenig bringen, da die DGB-Gewerkschaften Tarifverträge nur auf der Basis des derzeitigen iGZ-Tarifs zuzüglich Zuschlag von mindestens 5 % abschließen wollen.
Neue Wege der Gewerkschaften zu Macht und Mitgliedern
Klar ist längst, dass auch die DGB-Gewerkschaften nicht ausreichend Mitglieder und Einfluss haben, um auf der Grundlage der gekündigten Entgelttarife wirklich Druck, z.B. durch Streiks, auszuüben. Auch wenn der neue Weg über Firmentarifverträge zunächst verwundert, nachdem die DGB-Gewerkschaften auf der anderen Seite die „Equal-Pay-Karte“ spielen und die Haustarifverträge der Christlichen Konkurrenzgewerkschaften bisher verurteilt haben, zeigt er die Reaktion der Gewerkschaften auf die Verhandlungssperre des BZA.
Und durch Firmentarifverträge können die Gewerkschaften, wie dies bereits in anderen Branchen, z.B. seitens der IG Metall im Kfz-Gewerbe erfolgreich gelang, mehr Macht im Sektor Zeitarbeit gewinnen, in dem sie näher an die Zeitarbeitsfirmen rücken, nicht zuletzt auch um Betriebsräte stärker zu beeinflussen bzw. zu installieren.
Dass die DGB-Gewerkschaften von ihrer Christlichen Gewerkschaftskonkurrenz gelernt haben und versuchen werden, mit neuen Haustarifverträgen nicht „Dauer-Blanko-Tarife“ zu installieren, die aufgrund der BA-Stellungnahme zu endloser Nachwirkung führen, sondern diese ausschließen, ist außer Frage. – Dass sie aber die angezweifelte Tarifzuständigkeit der Einzelgewerkschaft Ver.di nicht durch Satzungsnachbesserung heilen, kann durchaus auch als Strategie zur gewollten Verunsicherung der Zeitarbeitsverbände gesehen werden.
Zeitarbeitsverbandstarife nicht schwarz oder weiß …
Da derzeit der Hauptaugenmerk in den Medien auf die Tariffähigkeit des CGZP gerichtet ist, könnte schnell der Eindruck entstehen, dass die Verbände AMP und BVD sowie Mercedarius mit Ihren Verbandstarifverträgen in der Zeitarbeit in Not zu geraten drohen. Doch die Not der derzeit jubelnden Zeitarbeitsverbände mit DGB-Tarifen steht bereits vor der Tür von BZA und iGZ und deren Mitgliedern sowie Tarifanwendern und das Anklopfen ist längst zu hören, obwohl sich die beiden Verbände nach außen aktuell gerne noch als Sieger im Verbandswettbewerb präsentieren und mit der angeblichen Not der Konkurrenz Mitglieder zum Wechsel in den eigenen Verband bewegen wollen. – Doch Vorsicht: Auch in der Zeitarbeit gibt es keineswegs nur schwarz und weiß, vieles ist - wie so häufig im Leben - eben grau!
Und die Verbände mit CGZP-Tarifvertrag (AMP, BVD, Mercedarius) haben gültige und ungekündigte Tarifverträge, deren Tarife sich zum 01.07.2009 auf - zumindest im Westbereich - nahezu gleiche Entgelte wie die der Konkurrenz von iGZ und BZA erhöhen, während letztere gekündigte und ausgelaufene Entgelttarife mit der DGB-Tarifgewerkschaft anwenden. - Wie auch bei politischen Wahlen, müssen sich die Zeitarbeitsunternehmen somit selbst entscheiden, welches Übel für sie das vermeintlich geringere ist. Erkennbar haben dies bereits einige getan und einen neuen Weg gewählt, zum Wohl der Zeitarbeitnehmer, die damit wohl künftig mehr Lohn in den Taschen haben.
>>> Eine aktuelle Übersicht der Zeitarbeitstarife In Deutschland
finden Sie in unserem neuen Infocenter unter der Rubrik "Zeitarbeit". (http://www.personalundwissen.de/infocenter/zeitarbeit.htm)
Topaktuelle Information der Experten für Tarifvertrag und Personaldienstleistung aus der Fachredaktion des Internetportals Personalundwissen.de.













