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Betreuervergütung: 17 Prozent Erhöhung für alle

06.02.201916:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Betreuervergütung: 17 Prozent Erhöhung für alle
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB (c) BdB
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB (c) BdB

(openPR) BdB fordert mehr Gerechtigkeit und nimmt Stellung zu Gesetzentwurf des BMJV

Hamburg, 6. Februar 2019 – „Endlich Licht am Ende des Tunnels“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen über den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Betreuervergütung. „Wir bewerten den Entwurf grundsätzlich positiv. Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent wird die wirtschaftlich prekäre Situation kurzfristig lindern. Das ist gut“, so Becker weiter.



Drei wichtige Ziele wurden erreicht, sagt Becker: „Erstmals seit 2005 wurde über die Betreuervergütung gesprochen. Das Thema Vergütung wurde im Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Bund und Länder haben sich zusammengesetzt und miteinander abgestimmt.“

Aus Perspektive des Verbands wird jedoch, nach 14 Jahren ohne Anpassung der Stundensätze, der tatsächliche Nachholbedarf nur teilweise gedeckt. Dennoch: „Es wäre gegenüber unseren Mitgliedern nicht zu verantworten, weitere Jahre ohne eine Vergütungserhöhung verstreichen zu lassen. Wir hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Konsens mit den Bundesländern erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann“, so Becker. Dies könne nur als ein erster Schritt zur Behebung der akuten Notsituationen und zur aktuellen Sicherung des Systems Betreuung angesehen werden, dem im Zuge des noch andauernden Reformprozesses weitere Schritte folgen müssen.

Der BdB-Vorsitzende hat zudem einige Kritikpunkte. So werde die im Entwurf angesetzte Erhöhung von durchschnittlich 17 Prozent bei vielen Berufsbetreuern – zumindest zeitnah – nicht erreicht werden: „Wir wissen aus zahlreichen Zuschriften unserer Mitglieder, dass sie lediglich eine Erhöhung um die elf bis zwölf Prozent erwarten können.“ Denn mit 17 Prozent und mehr werden nur neue Verfahren bewertet. Die Folge: Diejenigen Berufsbetreuer werden benachteiligt, die langjährig und vertrauensvoll mit Klient/innen zusammenarbeiten: „Gerade erfahrene Mitglieder mit einem Klientenstamm, der einen andauernden Betreuungsbedarf hat, könnten viele Jahre warten müssen, um von den höheren Pauschalen jüngerer Betreuungen profitieren zu können“, fürchtet Becker. Dies könne als respektlos gegenüber ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe empfunden werden und weiterhin Betriebsaufgaben im größeren Umfang gerade älterer Betreuer nach sich ziehen.

Deshalb fordert der BdB eine pauschale Erhöhung der Stundensätze um 17 Prozent für alle – unabhängig von der Frage, ob eine Betreuung neu eingerichtet wurde oder bereits jahrelang besteht. „Damit wäre aus unsere Sicht mehr Gerechtigkeit erreicht, ohne dass Justizkassen zusätzlich belastet würden“, sagt Thorsten Becker.

Der BdB fordert zudem perspektivisch eine gesetzlich verankerte Evaluierungspflicht der Vergütungsregelungen – mindestens alle fünf Jahre. Thorsten Becker: „Dann wird regelmäßigen Abständen überprüft, ob das Vergütungssystem z.B. aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen korrigiert werden muss.“

Hintergrund:

Ende Januar legte das BMJV einen Gesetzentwurf vor, der die Erhöhung der Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent vorsieht. Außerdem sollen die Sätze für die Verwaltung größerer Vermögen angehoben werden. Auch soll künftig eine Prämie in Höhe der 1,5-fachen Fallpauschale gezahlt werden, wenn ein Berufsbetreuer einen Klienten an einen ehrenamtlichen Betreuer übergibt. Das BMJV hat den Entwurf mit den Ländern vorab besprochen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

2016 hatte das BMJV eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem belegte, dass Berufsbetreuer mehr arbeiten, als sie bezahlt bekommen: im Schnitt wenden sie pro Klient und Monat mindestens 4,1 Stunden auf. Wird die Arbeitszeit von Mitarbeiter/innen voll einbezogen, sind es sogar 4,4 Stunden. Nach den derzeitigen Rahmenbedingungen können Berufsbetreuer jedoch nur 3,3 Stunden abrechnen. Im Verhältnis zu einer vergleichbaren Gruppe des öffentlichen Dienstes (Vergütungsgruppe S12) liegt der Jahres-Rohertrag von Berufsbetreuer/innen deutlich unter dem Jahresbrutto von Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst. Der BdB forderte daher einen sofortigen Anstieg von 44 auf 54 Euro pro Stunde. Im Mai 2017 beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen eine Erhöhung der Stundensätze um 15 Prozent. Das Gesetz scheiterte jedoch am Bundesrat, der den Tagesordnungspunkt im Juli 2017 von der Tagesordnung nahm.

Letztmals wurden die Betreuerbezüge vor 14 Jahren im Jahr 2005 angepasst.

Mehr Informationen:
www.baustelle-betreuung.de
Twitter: @BdB-Deutschland

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