(openPR) Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf – Selbstbestimmung und Autonomie
unterstützungsbedürftiger Menschen werden gestärkt
Berlin/Hamburg, den
24. September 2020 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist davon überzeugt, mit dem Gesetzentwurf einen Beitrag zu
mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung zu leisten. Dies betonte der Parlamentarische
Staatssekretär Christian Lange im Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Hennes Göers und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt. Christian Lange sagte: „Entscheidend ist die Ausrichtung der Betreuung an den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit der Reform des Betreuungsrechts stärken wir Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen.“ Weiter ergänzte er: „Wir verstehen rechtliche Betreuung als Unterstützungsprozess, der den Menschen und seine Wünsche in den Mittelpunkt rückt.“ Gestern verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf.
Der BdB sieht damit eine zentrale Forderung verwirklicht. Hennes Göers: „Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Aufgabe der Betreuer*innen ist es, Klient*innen darin zu unterstützen, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen. Dies soll nun Gesetz werden. Das begrüßen wir sehr.“ Im Gesetzentwurf werde jedoch nicht dargelegt, wie der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch Maßnahmen wie ein Kennenlerngespräch zu Beginn der Betreuung entstehen wird – und durch die Einbindungen der Klient*innen in den Jahresbericht. Der BdB hat errechnet, dass in einem Betreuerbüro mit rund 60 Klientinnen und Klienten rund 220 Stunden pro Jahr anfallen werden. Hier sieht der BdB Nachbesserungsbedarf. Hennes Göers: „Wir halten diese Maßnahmen für ausgesprochen sinnvoll. Jedoch kann niemand erwarten, dass wir dafür noch mehr unbezahlte Mehrarbeit leisten.“
Auch begrüßt der Verband die Einführung eines bundesweit einheitlichen Zulassungsverfahrens auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung. Harald Freter: „Damit wird der Betreuerberuf erstmals anerkannt. Ein wichtiger Schritt“. Als Fortschritt wertet der BdB, dass die Registrierung künftig eingeklagt werden kann, die Vergütung wird rechtssicher festgelegt und Herabstufungen wird es nicht mehr geben. Auch soll die sogenannte Elferregel abgeschafft werden, wonach eine künftige Berufsbetreuerin oder ein künftiger Berufsbetreuer zunächst elf Klient*innen ehrenamtlich betreut, bevor sie oder er ihre/seine Leistungen in Rechnung stellen kann.
Harald Freter: „Auch wenn wir deutlich weitergehende Forderungen haben, wie ein
Hochschulstudium als verbindliche Qualifikation und die Einführung einer Berufskammer, so wären doch langjährige Forderungen unseres Verbands erfüllt, sollte das Paket Gesetz werden. Dies wäre ein großer Erfolg für unsere Berufsgruppe.“ Die genauen Kriterien der Rechtsverordnung werden zwar dem BMJV überlassen bleiben, jedoch soll der BdB an deren Erarbeitung beteiligt werden.
Christian Lange betonte, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis eines lang verhandelten Kompromisses sei – insbesondere mit den Bundesländern. In den Diskussionsprozess habe sich der BdB konstruktiv in den verschiedenen Arbeitsgruppen eingebracht. Ziel sei es nun, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende der Legislatur abzuschließen: „Wir bemühen uns um eine effektive und nachhaltige Verbesserung der rechtlichen Betreuung“, so der Staatssekretär abschließend. Dazu Hennes Göers: „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass unsere Stellungnahme zur Betreuungsreform sehr genau ausgewertet wurde und einige wesentliche Punkte im Kabinettsentwurf berücksichtigt werden.“
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts beginnt nun das parlamentarische Verfahren.
Mehr Informationen: www.bdb-ev.de
Twitter: @BdB-Deutschland
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