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Neuordnung der rechtlichen Betreuung

26.06.202012:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neuordnung der rechtlichen Betreuung
Katja Keul (c) Deutscher Bundestag/Thomas Koehler
Katja Keul (c) Deutscher Bundestag/Thomas Koehler

(openPR) Berlin/Hamburg, den 26. Juni 2020 – Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur „Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ liegt vor. Das Paket ist mehr als 400 Seiten stark und will die rechtliche Betreuung in Deutschland grundsätzlich neu ordnen und strukturieren. Über das Gesetzesvorhaben tauschten sich die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Katja Keul, BdB-Vorstandsmitglied Hennes Göers und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter aus.

Nach einem ersten Blick in den Gesetzentwurf sei festzustellen, dass wichtige Anliegen des Verbands umgesetzt werden sollen, sagte Hennes Göers: „Die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollen im Betreuungsrecht festgeschrieben werden. Das begrüßen wir im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen sehr.“ Die UN-BRK sieht den Vorrang der unterstützten Entscheidungsfindung vor stellvertretendem oder ersetzendem Handeln. „Das heißt: Der Betreuer oder die Betreuerin unterstützt Klient/innen darin, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen“, so Hennes Göers.

Harald Freter ergänzte: „Ein zweiter, besonders wichtiger Punkt ist die Einführung eines bundesweiten Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung künftiger Berufsbetreuer/innen, wofür wir uns seit langem engagiert haben. Damit wäre der Beruf endlich anerkannt – 28 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts.“

Katja Keul dankte für die Einordnung und würdigte den Ansatz im Entwurf, das Betreuungsrechts grundsätzlich neu zu ordnen und zu strukturieren: „Das ist im Grundsatz der richtige Weg. Über Details wird jedoch zu sprechen sein.“

Ein nächstes Gespräch soll nach der parlamentarischen Sommerpause verabredet werden.

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