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17 Prozent sind ein Tropfen auf den heißen Stein

15.02.201915:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Protest vor dem Düsseldorfer Landtag (c) BdB
Protest vor dem Düsseldorfer Landtag (c) BdB

(openPR) Berufsbetreuer demonstrieren vor Düsseldorfer Landtag für bessere Arbeitsbedingungen

Düsseldorf, den 15. Februar 2019 – Rund 200 Berufsbetreuer aus ganz Nordrhein-Westfalen demonstrierten vor dem Landtag in Düsseldorf für bessere Arbeitsbedingungen.



17 Prozent Vergütungserhöhung, wie sie der Gesetzentwurf des Bundesjustizministerin vorschlägt, seien nach 14 Jahren ohne eine Anpassung „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt der Aachener Berufsbetreuer Kajetan Kubik von der NRW-Landesgruppe des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen: „Die im Entwurf angesetzte Erhöhung von durchschnittlich 17 Prozent werden viele Berufsbetreuer nicht erreichen. Bei den meisten kommen elf, maximal 12 Prozent an.

Der Grund: Mit 17 Prozent und mehr werden nur neue Verfahren bewertet. Die Folge: Diejenigen Berufsbetreuer mit langjährigen Betreuungen werden benachteiligt. Kubik weiter: „Viele von uns arbeiten seit Jahren vertrauensvoll mit Menschen, die einen andauernden Betreuungsbedarf haben. Das heißt, wir werden viele Jahre warten müssen, um von den höheren Pauschalen jüngerer Betreuungen profitieren zu können.“

Die Demonstranten forderten eine Erhöhung um 17 Prozent für alle rechtlichen Betreuungen sowie mehr Zeit für die Klienten. Aktuell dürfen Berufsbetreuer/innen durchschnittlich 3,3 Stunden à maximal 44 Euro abrechnen.

Anlass der Protestaktion war die 29. Sitzung des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zur „Vergütung von Berufsbetreuern“, die von der SPD-Fraktion initiiert worden war.

Der überwiegende Teil der geladenen Sachverständigen äußerte sich dahingehend, dass die geplante Erhöhung nicht ausreichend sei und dies vor allem nicht für die angedachte Laufzeit von fünf Jahren.

Hennes Göers, Leiter des Betreuungsvereins Bremerhaven und Mitglied im BdB-Bundesvorstand sagte: „Der vorliegende Gesetzentwurf wird lediglich den Sterbeprozess der Betreuungsvereine verlängern.“ Die geplante Erhöhung werde dazu führen, dass “sich immer mehr selbständige Betreuer beruflich neu orientieren, da man von den Stundensätzen nicht mehr angemessen leben kann.“

Der Vertreter der ehrenamtlichen Betreuer befürchtete, dass das Sterben der Betreuungsvereine die Ehrenamtlichkeit unmöglich mache. Denn gerade hier sei der Unterstützungsbedarf sehr hoch.

Hintergrund:

Ende Januar legte das BMJV einen Gesetzentwurf vor, der die Erhöhung der Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent vorsieht. Außerdem sollen die Sätze für die Verwaltung größerer Vermögen angehoben werden. Das BMJV hat den Entwurf mit den Ländern vorab besprochen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

2016 hatte das BMJV eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem belegte, dass Berufsbetreuer mehr arbeiten, als sie bezahlt bekommen: Im Schnitt wenden sie pro Klient und Monat mindestens 4,1 Stunden auf. Wird die Arbeitszeit von Mitarbeiter/innen voll einbezogen, sind es sogar 4,4 Stunden. Nach den derzeitigen Rahmenbedingungen können Berufsbetreuer jedoch nur 3,3 Stunden abrechnen. Im Verhältnis zu einer vergleichbaren Gruppe des öffentlichen Dienstes (Vergütungsgruppe S12) liegt der Jahres-Rohertrag von Berufsbetreuer/innen deutlich unter dem Jahresbrutto von Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst. Der BdB forderte daher einen sofortigen Anstieg von 44 auf 54 Euro pro Stunde. Im Mai 2017 beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen eine Erhöhung der Stundensätze um 15 Prozent. Das Gesetz scheiterte jedoch am Bundesrat, der den Tagesordnungspunkt im Juli 2017 von der Tagesordnung nahm.

Letztmals wurden die Betreuerbezüge vor 14 Jahren im Jahr 2005 angepasst.

Mehr Informationen:
www.baustelle-betreuung.de
Twitter: @BdB-Deutschland

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