… den Fonds;
beim Einkauf der Objekte liegt der Focus bereits auf dem möglichen Verkauf;
dies im Eigeninteresse des Initiators, denn nur wenn er verkauft, so das Konzept, macht er für sich persönlich wirklich Gewinn;
keine persönliche Anleger-Haftung für Fremdfinanzierung;
Objektpflege – Optimierung durch professionelle Betreuung, Verwaltung, Nutzung des Mietpotentials im Rahmen der Marktsituation;
Anleger sind durch die Konzeption stark in die Investitionsentscheidung eingebunden und der Gesellschaftsvertag enthält Regelungen, die zur Vermeidung von …
… und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet.
Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu …
… entscheidender Unterschied darin, dass es bei der KG zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern gibt: Die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die grundsätzlich nur in Höhe einer vorher festgelegten Haftungssumme (Einlage) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Wie viele Komplementäre und Kommanditisten es als Gesellschafter der KG geben soll, kann beliebig festgelegt werden. Zwingend muss es lediglich einen von jeder Sorte geben. Bei rechtlichen Fragen bezüglich …
… profitieren. Die Kundenbindung steigt, Cross-Selling wird erleichtert. Denn: Vermittler profitieren von einem gepflegten Datenbestand, einem perfekten Überblick auch über die Lücken des Versicherungsschutzes, die durch MYDIVERSO® aufgezeigt werden. Das integrierte Analysetool hilft, die Haftung zu reduzieren.
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… wurde eröffnet. Der Insolvenzverwalter nahm sodann die Gesellschafter auf Zahlung des von der Bank errechneten Anteils an der Darlehensrestschuld in Anspruch.
Zwar können sich laut BGH aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Der BGH bejahte eine Haftung der Geldgeber …
… was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
- Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt.
- Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil …
… Euro oder Punkte in Flensburg. Auch den Versicherungsschutz setzt man aufs Spiel, denn eine nicht witterungsgemäße Bereifung gilt unter Umständen sogar als grobe Fahrlässigkeit.
Rechtzeitig auf Winterbereifung umrüsten
Die Fahreigenschaften, der Bremsweg und die Haftung von herkömmlichen Sommerreifen verschlechtern sich bereits ab Temperaturen unterhalb von sieben Grad Celsius. Bei solchen Temperaturen, bei überfrorener Nässe und schneeglatten Straßen bieten die weicheren Gummimischungen und das spezielle Profil von Winterreifen ein deutliches …
… Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Prinzip solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Anders als bei der GbR sind …
… sozialen Folgen gemacht werden müssen. Deren notwendige Inhalte sind im Folgenden aufgeführt:
Rechtliche Folgen
Der Arbeitgeber hat über den Übergang des Arbeitsverhältnisses, die Betriebsvereinbarung und evtl. bestehende Tarifverträge zu informieren. Außerdem sind die Haftung des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers sowie die Unwirksamkeit übergangsbedingter Kündigungen zu thematisieren. Dabei muss beachtet werden, dass die Informationen nicht mit juristischen Fehlern behaftet oder wage gefasst sind.
Wirtschaftliche Folgen
Die Zahlungsfähigkeit …
… Unternehmen ausschließlich in Deutschland und nicht in den USA tätig zu sein, wenn man es so möchte. Zudem schützt sowohl die LLC als auch die Corporation das Privatvermögen des Gründers, da es sich in beiden Fällen um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt. Soweit die Gemeinsamkeiten der beiden US-amerikanischen Rechtsformen, für die sich auch deutsche Unternehmensgründer bei einer Firmengründung in den USA entscheiden können. Kommen wir zu den Unterschieden.
Unterschiede der LLC und der Corporation
Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen der …
… sich ziehen.
Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, …
… verschwiegen: Ein Teil der für die Finanzierung der Schiffe aufgenommenen Darlehen wurde in japanischen Yen aufgenommen. Der US-Dollar hat gegenüber dem Yen, bereits seit 2007 beginnend, dramatisch an Wert verloren.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten.Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der …
… Anleger wurden bei der Zeichnung nicht darüber aufgeklärt, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind. Folglich könnten sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Eine mögliche Insolvenz des Fonds kann für die Anleger außerdem zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Unter Umständen kann der Insolvenzverwalter das Recht haben, die Ausschüttungen, welche nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Die …
… „anderswohin“ gehe und beispielsweise nicht die Geschäfte des Schreiners übernehme, um seine Alterssicherung zu garantieren. Es werde der jungen Generation aber zuzumuten sein, die Lasten zu tragen, bemerkte er. Dabei handele es sich nicht um Opfer, sondern um Haftung.
Nur wenn man den „fundamentalen Paradigmenwechsel“ ins Visier nehme, sei eine neue Strategie zu entwickeln, stellte Biedenkopf fest. Angesichts der „Bevölkerungsexplosion“ appellierte er an die Eigeninitiative der Bürger: „Politik hat die Aufgabe, das, was sich in der Gesellschaft …
SH+C-Praktiker-Workshop 2012 / Haftungsrisiken und Erbschaftsteuer im Mittelpunkt
„Die Haftung von Geschäftsführern ist durch den Gesetzgeber sowie durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren sukzessive verschärft worden“, erläuterte Wirtschaftsprüfer Richard Hempe beim diesjährigen SH+C-Praktiker-Workshop im Tagungszentrum im Gewerbepark. Die Minimierung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer sowie die Planung von Unternehmensnachfolgen im Umfeld der aktuellen politischen Diskussion waren daher Themen der Veranstaltung.
Viele Fälle von Großunternehmen …
… zurückzuverlangen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese …
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter …
… Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen …
… Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des …
… Flexibilität
Die LLC besitzt wichtige vorteilhafte Eigenschaften, die sie mit der Corporation teilt. Die Corporation ist eine US-amerikanische Variante der Aktiengesellschaft, die auch Einzelgründer für eine Firmengründung in den USA nutzen können. Wie die Corporation hat die LLC eine begrenzte Haftung des Gründers als Vorteil. Sie kann – abhängig vom Bundesstaat, in dem sie gegründet wurde – von Einzelpersonen gegründet und geführt werden und Gründer müssen kein Stammkapital nachweisen. Aber die LLC bietet für die Gründung kleinerer und mittlerer …
… Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger …
Spezialisten stehen Rede und Antwort: Der SH+C-Praktiker-Workshop beschäftigt sich mit Strategien zur Haftungsoptimierung bei Geschäftsführern sowie mit Handlungsmöglichkeiten zur Nutzung der Erbschaftsteuer-Begünstigungen bei Unternehmensnachfolgen. Zielgruppe sind vor allem mittelständische Unternehmen.
Regensburg. Die Haftung von Geschäftsführern von GmbHs sowie GmbH & Co. KGs ist durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren sukzessive verschärft worden. Viele Fälle von Großunternehmen und Konzernen sind öffentlich …
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Auch eine entsprechende …
Spezialisten stehen Rede und Antwort: Der SH+C-Praktiker-Workshop beschäftigt sich mit Strategien zur Haftungsoptimierung bei Geschäftsführern sowie mit Handlungsmöglichkeiten zur Nutzung der Erbschaftsteuer-Begünstigungen bei Unternehmensnachfolgen. Zielgruppe sind vor allem mittelständische Unternehmen.
München. Die Haftung von Geschäftsführern von GmbHs sowie GmbH & Co. KGs ist durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren sukzessive verschärft worden. Viele Fälle von Großunternehmen und Konzernen sind öffentlich …
… war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Zweck der GbR war die Errichtung von Mehrfamilienhäusern …
… ungeahnte Folgen haben.
Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. …
… es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der …
… im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Die Firmenfortführung setze voraus, dass tatsächlich auch eine Firmenbezeichnung weiter verwendet werde.
Dagegen würde eine Haftung nach § 25 I HGB bei Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung nicht ausgelöst. Eine solche Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung kennzeichne lediglich das Geschäft oder den Betrieb allgemein oder stelle …
… Hinblick auf Immobilienfinanzierungen, verdeutlicht. Darüber hinaus werden neue bilanzpolitische Gestaltungsmaßnahmen in Folge des BilMoG dargestellt und Präventionsinstrumentarien, wie z.B. die BWA-Analyse, beleuchtet. Außerdem wird auf die Problematik der Haftung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im Rahmen von Kreditbetrugsfällen eingegangen.
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Kreditinstitute als Zielscheibe für …
… führen aus: Die Darlehensschuld war dabei bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die GbR begründet worden. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, prinzipiell solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in …
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben.
Zweck der GbR war der Bau …
… Anzahl an Gesellschaftern einer KG, also an Komplementären und Kommanditisten, kann beliebig bestimmt werden, sodass sich theoretisch unbegrenzt viele Gesellschafter an einer Kommanditgesellschaft beteiligen. Dabei finden die Vorschriften des BGB und des HGB Anwendung.
Die Haftung der Kommanditisten besteht grundsätzlich nur in Höhe einer vorher festgelegten Haftungssumme (Einlage) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Einlage leistet der Kommanditist bei seinem Eintritt an die Gesellschaft. Der Komplementär haftet dem gegenüber für die Verbindlichkeiten …
… sich um die US-amerikanische Variante einer Aktiengesellschaft handelt“, beschreibt Max Karagoz einen weiteren Vorteil der Firmengründung in den USA. Die Corporation kann bei Bedarf als Einzelunternehmen geführt werden und muss keinerlei Aktien ausgeben. Darüber hinaus ist die Haftung für den Unternehmensgründer begrenzt und eine Corporation kann weltweit unternehmerisch handeln. Sie benötigt zwar eine offizielle Firmenadresse in den USA, aber die kann von ALON LLC ebenso gestellt werden wie der Registered Agent. Als offizieller Ansprechpartner …
… Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung setze voraus, dass tatsächlich auch eine Firmenbezeichnung weiter verwendet werde. Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löse eine Haftung nach § 25 I HGB hingegen nicht aus. Eine solche Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung kennzeichne lediglich das Geschäft oder den Betrieb allgemein oder stelle nur eine Branchenangabe oder sonstige Bezeichnung des Geschäfts dar.
…
… Anleger mussten in der Vergangenheit die schmerzliche Erfahrung machen, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelegt ist, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere in haftungsrechtlicher Hinsicht kann eine solche Beteiligung teuer zu stehen kommen, warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wer einer Immobilienfonds-GbR als Gesellschafter bürgerlichen Rechts beitritt, haftet nämlich grundsätzlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten …
… Unterschrift, mit der der Anleger auf dem vorformulierten Zeichnungssschein der Life Trust Fonds die rechtzeitige Übergabe sowie die vollständige Kenntnisnahme des Prospektes bestätigte, rechtlich unbeachtlich ist.
Weiterhin stimmen wir der Urteilsbegründung darin zu, dass über die Haftung des Anlegers für gewinnunabhängig geleistete Ausschüttungen hätte belehrt werden müssen. Zwar ist im vorliegenden Fall das Haftungsrisiko sehr theoretisch, weil nur ein Bruchteil des Zeichnungsbetrages als Hafteinlage im Handelsregister einzutragen ist, aber das ändert …
… Co. Tankschiff KG
Ergänzend ist dabei zu berücksichtigen, dass sich gerade bei diesen Schiffen zusätzlich altersbedingte Nachteile (hohe Betriebskosten) nun ganz besonders auswirken dürften.
Wie wir hier schon ausgeführt haben, können Anleger sich den Gedanken des "Enthaftungsmodells" zunutze machen, sobald die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordern.
Das gilt allerdings nur für solche Fälle, in denen der jeweilige Anleger vorher an der oder den (freiwilligen) Kapitalerhöhungen teilgenommen hatte und auch nur in …
… die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten.
Zweck der GbR war die Errichtung von Mehrfamilienhäusern …
Strategien zur Haftungsoptimierung für Geschäftsführer und bei Unternehmensnachfolgen
In diesem Jahr beschäftigen sich die SH+C-Praktikerworkshops mit Strategien zur Haftungsoptimierung bei Geschäftsführern sowie mit Handlungsmöglichkeiten zur Nutzung der gegenwärtigen Erbschaftsteuer-Begünstigungen bei Unternehmensnachfolgen. Die erste Veranstaltung der Reihe findet am Dienstag, den 20. November 2012 ab 16.00 Uhr in Regensburg statt.
Die Haftung von Geschäftsführern von GmbHs sowie GmbH & Co. KGs ist durch den Gesetzgeber sowie durch die Rechtsprechung …
… können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements …
… (Share-Deal/Asset-Deal)
• strategischer Fit des potentiellen Käufers
• Arbeitsplatzgarantien für Mitarbeiter oder
• ein befristeter Beratervertrag für den Unternehmer zur Gewährleistung des fließenden Übergangs bzw. der Einhaltung zugesagter Investitionen oder Risikobegrenzung bei der Haftung.
3. Berücksichtigung der emotionalen Komponente
Während des gesamten Verkaufsprozesses kommt es häufig zu emotionalen Reaktionen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn starke Unternehmerpersönlichkeiten aufeinandertreffen. Ein erfahrener Berater ist neben …
… Discountanbieter für geschlossene Fonds. Neben seiner praktischen Expertise erlangte der promovierte Jurist auch in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, insbesondere im Bereich der geschlossenen Fonds sowie der Finanzberatung, eine vorzügliche Reputation. Seine Dissertation „Zur Haftung bei der Vermittlung geschlossener Fonds – Eine Analyse aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive“ gilt in Expertenkreisen als Standardwerk. Regelmäßig wird Prof. Dr. Jürgen Hilp daher von Presse, Wissenschaft und institutionellen Anlegern wie Stiftungen, …
… Aussagen zu branchentypischen Belastungsindikatoren und Problematiken.
Das Beratungsunternehmen OTHEB gehört zu den renommiertesten deutschen EAP-Anbietern.
Referentin: Beate Görcke, Head of Marketing & Finance, OTHEB GmbH
19:00 Uhr:
„HR Compliance im Alltag: Rechtliche Risiken erkennen und Haftungen begrenzen“
Das Aufgabengebiet der Personaler ist vielfältig, entsprechend latent sind auch die Risiken. Doch wer z.B. als HR Businesspartner der Geschäftsführung auf Augenhöhe begegnen möchte, kann sich vermeidbare Complianceverstöße, z.B. gegen …
… Prospektfehler auf.
Betroffene Anleger müssen sich daher nicht mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und drohenden Verlusten abfinden. Aufgrund der Schilderungen der Beratung, durch die von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anleger, gibt es mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler sowie der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Geltendmachung von Schadensersatz.
Die riskanten Schiffsbeteiligungen wurden den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere …
… deren Urteile.
Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese seien nun an die Kunden zu zahlen.
Die Haftung von CMI sei zwar durch den BGH deutlich dargestellt worden, jedoch bedürften die Sachverhalte weiterer Aufklärung. Deshalb wurden, obwohl sich der BGH in seinen Urteilen den Oberlandesgerichten anschloss, die Verfahren an diese zurückgewiesen. In den Entscheidungen selbst …
… bedruckt das Unternehmen heute fast jeden Baustoff, mag er noch so groß oder schwer sein. Mit Österreichs größten Siebdruckanlagen, welche bis zu den Rahmenformaten von 8x4 Meter reichen, werden speziell jene Drucke realisiert, die eine Gewährleistung der Farbe auf Haftung und UV Stabilität jenseits der 15 Jahre erfordern.
Auch im Digitaldruck ist der Direktdruck auf starren Platten oder Blechen möglich, die Farbbeständigkeit reicht hier jedoch nicht an jene des Siebdrucks heran. Farben mit keramischem Anteil gewährleisten einen dauerhaften Druck …
… Gesundheitswirtschaft klären in kostenlosen Workshops über rechtliche Risiken und zertifizierte Lösungen für Kliniken auf
(ddp direct) Durch die zunehmende Digitalisierung von medizinischen Behandlungsdaten in Kliniken und Arztpraxen entstehen diverse technische, organisatorische und haftungsrechtliche Anforderungen. Niemand konnte ahnen, dass sich das Datenvolumen und die innerbetrieblichen Prozesse in den Kliniken so dramatisch schnell verändern würden. Kliniken stehen hierdurch vor vorher nicht bekannten und schwer voraussehbaren Aufgaben.
In …
… 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen.
Nachdem die Klage durch die Vorinstanzen abgewiesen wurde, entschied der BGH, …
… Kunden zu zahlen sein. Diese Leistungsverpflichtung des Versicherers solle nach dem Urteil unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung gelten.
Obwohl sich der BGH in seinen Urteilen den Oberlandesgerichten anschloss, wurden die Verfahren an diese zurückgewiesen. Die Haftung von CMI solle zwar durch den BGH deutlich dargestellt worden sein, jedoch bedürften die Sachverhalte weiterer Aufklärung. In der Sache selbst sind jedoch wohl keine Abweichungen durch die Instanzgerichte zu erwarten.
Denn das Vorliegen von Auszahlungsansprüchen könne …