openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vorsicht bei Fonds-GbR

Bild: Vorsicht bei Fonds-GbR
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Viele Anleger mussten in der Vergangenheit die schmerzliche Erfahrung machen, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelegt ist, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere in haftungsrechtlicher Hinsicht kann eine solche Beteiligung teuer zu stehen kommen, warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wer einer Immobilienfonds-GbR als Gesellschafter bürgerlichen Rechts beitritt, haftet nämlich grundsätzlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten auch mit seinem Privatvermögen. Sollte das Fondsmanagement also eine Misswirtschaft betreiben, können die Gesellschaftsgläubiger neben der Fonds-GbR auch die jeweiligen Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Gesellschaft hilft den betroffenen Gesellschaftern hier nur wenig. Zum einen sind solche Kündigungen – sofern kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt – in der Regel an Kündigungsfristen gebunden. Zum anderen haftet der austretende Gesellschafter grundsätzlich noch fünf Jahre nach seinem Austritt für die bis zu seinem Austritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Eine echte Alternative sieht Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden in der Veräußerung des Fondsanteils auf einem Zweitmarkt. Dabei ist der Gesellschafter allerdings darauf angewiesen, einen Käufer für den jeweiligen Gesellschaftsanteil zu finden, der alle Rechten und Pflichten, also auch die Haftung, übernimmt. Dies wird bei überschuldeten Gesellschaften jedoch in der Regel nicht der Fall sein.

Nur wenn ein solcher Verkauf frühzeitig – bevor sich eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Fonds abzeichnet – vorbereitet und vollzogen wird, wird diese Alternative erfolgsversprechend sein.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/anlegerschutz

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 674373
 129

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vorsicht bei Fonds-GbR“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Bild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksamBild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“ Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
Bild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurückBild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt. Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…

Das könnte Sie auch interessieren:

Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
München, Berlin, 02.08.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Nunmehr hat auch das LG Augsburg einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene…
Verurteilung der Capital Advisor Fund II GbR durch Oberlandesgericht Dresden bestätigt
Verurteilung der Capital Advisor Fund II GbR durch Oberlandesgericht Dresden bestätigt
Bereits mit Urteil vom 21.12.2007 hat das Landgericht Leipzig die Capital Advisor Fund II GbR dazu verpflichtet, der von uns vertretenen Anlegerin Auskunft über den – vom Fonds anschließend auszuzahlenden – Wert der Beteiligung zu erteilen. Außerdem hat das Landgericht festgestellt, dass dem Fonds gegen unsere Mandantin keine Ansprüche mehr zustehen. Bei der Capital Advisor Fund II GbR handelt es sich um eine im Mai 2006 gegründete Gesellschaft, die beabsichtigte, das von Anlegern eingesammelte Kapital durch Anlagen in Immobilien, Gesellscha…
Vorsicht bei prospektierter „Haftungsbeschränkung“ bei Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Vorsicht bei prospektierter „Haftungsbeschränkung“ bei Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
… so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Grundsätzlich ist bei einer Beteiligungsform in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Vorsicht geboten. Dort besteht immer die Gefahr einer unbeschränkten persönlichen Haftung, worauf schlussendlich in den Verkaufsprospekten – zumindest abstrakt - hingewiesen wird, diese …
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
LG Münster verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 19.937,04 München, Berlin, 17.04.2013 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen soll…
Bild: Vorsicht bei Sanierungsverhandlungen für geschlossene ImmobilienfondsBild: Vorsicht bei Sanierungsverhandlungen für geschlossene Immobilienfonds
Vorsicht bei Sanierungsverhandlungen für geschlossene Immobilienfonds
… diese Vereinbarungen genau prüfen lassen, bevor eine Entscheidung erfolgt. Nicht selten verlangt die Gesellschaft eine Sonderzahlung auf ihr Gemeinschaftskonto. Hier sollten Anleger höchste Vorsicht walten lassen. Liegt etwa eine Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft gegenüber der finanzierenden Bank vor, ist diese nicht ohne weiteres …
Bild: Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres ProspekthaftungsurteilBild: Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres Prospekthaftungsurteil
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres Prospekthaftungsurteil
FWS Wirtschafts- und Finanz Service GmbH wird zur vollen Rückabwicklung einer Beteiligung an der Debi Select Classic GbR verurteilt. Landgericht Landshut bestätigt Fehlerhaftigkeit der Prospekte der Debi Select Flex GbR und der Debi Select Classic GbR München, Berlin, 11.01.2013 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr ein weiteres Prospekthaftungsurteil gegen die Prospektverantwortliche der Debi Select Classic Fonds GbR erstritten. Die Beklagte wurde verurteilt, den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern sämtliche Einzahlungen zurück…
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Prospekthaftungsurteil -
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Prospekthaftungsurteil -
Debi Select Verwaltungs- GmbH wird zur vollen Rückabwicklung einer Beteiligung an der Debi Select Flex GbR verurteilt München, Berlin, 16.11.2012 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr das erste Prospekthaftungsurteil gegen die Prospektverantwortliche der Debi Select Flex Fonds GbR erstritten. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Anleger sämtliche Einzahlungen zurückzuerstatten und von etwaigen weiteren Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind von der Debi Sel…
Weitere Prozesserfolge gegen Sanierungen nach dem Prinzip „Sanieren oder Ausscheiden“
Weitere Prozesserfolge gegen Sanierungen nach dem Prinzip „Sanieren oder Ausscheiden“
Die Kanzlei rk Rechtsanwälte hat am 22. Januar, 27. Februar 2014 und 10. Oktober 2014 drei weitere Urteile jeweils vor dem Landgericht Berlin für ihre Mandanten erstritten, in denen die Klagen von Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR auf Zahlung von Auseinandersetzungsfehlbeträgen abgewiesen wurde. Die Mandanten der Kanzlei rk Rechtsanwälte sind jeweils Gesellschafter eines Berliner Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR, konkret der Gehag-Fonds 14 GbR bzw. der Immobilienfonds Rosenthalerweg 1 GbR bzw. der Immobilienfonds Rosenthalerw…
Bild: BGH: Richter stärken Position der Falk-AnlegerBild: BGH: Richter stärken Position der Falk-Anleger
BGH: Richter stärken Position der Falk-Anleger
Auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die für eine ganze Reihe von Falk-Anlegern weit reichende Folgen haben kann, macht die Interessengemeinschaft „Falk Capital“ des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. aufmerksam. Der BGH statuierte hohe Hürden für die persönliche Inanspruchnahme der Anleger für die Verbindlichkeiten Not leidender GbR-Beteiligungen. Eine Vielzahl der Falk-Fonds wurde in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelegt. Die GbR-Fonds galten im Vergleich zu den …
GEHAG deckt die Karten vor dem LG Berlin auf
GEHAG deckt die Karten vor dem LG Berlin auf
Vor dem Landgericht Berlin war heute eine Verhandlung zum GEHAG Fonds 15. Das Landgericht Berlin ist von einer Reihe von Anlegern der GEHAG Fonds 11 GbR, GEHAG Fonds 14 GbR, GEHAG Fonds 15 GbR, GEHAG Fonds 16 GbR, GEHAG Fonds 17 GbR, GEHAG Fonds 19 GbR und GEHAG Fonds 20 Rüdow-Süd angerufen worden. Die GEHAG war auf dem Gebiet des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in Berlin tätig und hat die obigen Fonds aufgelegt. In den Fondsprospekten war die Anschlußförderung im öffentlichen Wohnungsbau mit unterscheidlicher Wortwahl als gesic…
Sie lesen gerade: Vorsicht bei Fonds-GbR