(openPR) SH+C-Praktiker-Workshop 2012 / Haftungsrisiken und Erbschaftsteuer im Mittelpunkt
„Die Haftung von Geschäftsführern ist durch den Gesetzgeber sowie durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren sukzessive verschärft worden“, erläuterte Wirtschaftsprüfer Richard Hempe beim diesjährigen SH+C-Praktiker-Workshop im Tagungszentrum im Gewerbepark. Die Minimierung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer sowie die Planung von Unternehmensnachfolgen im Umfeld der aktuellen politischen Diskussion waren daher Themen der Veranstaltung.
Viele Fälle von Großunternehmen und Konzernen seien öffentlich bekannt, in denen Vorstände und Geschäftsführer durch Dritte sowie teilweise auch durch das eigene Unternehmen für wirtschaftliche Fehlentwicklungen haftbar gemacht werden. Weithin unbekannt sei aber, dass solche Fälle seit einiger Zeit auch verstärkt im Mittelstand auftreten. Anhand von Beispielen erläuterte SH+C-Geschäftsführer Hempe konkrete Szenarien wie Geschäftsführer in Haftungstatbestände hineinschlittern können und wie man sich aktiv vor etwaigen Haftungsinanspruchnahmen absichern kann.
Rechtsanwalt Christof Hubmann von der Kanzlei Wilfurth & Kollegen erläuterte dabei, wie sich Geschäftsführer vertraglich vor Haftungsrisiken schützen können. Daneben stellte er dar, wie die Gerichte bei Handlungen von Führungskräften Vorsatz sowie große Fahrlässigkeit definieren. „Nur durch eine gute und lückenlose Dokumentation kann man sich im Krisenfall davor schützen, dass einem Geschäftsführer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird“, erläutere Rechtsexperte Hubmann.
Im zweiten Teil der Veranstaltung ging Steuerberater Matthias Winkler darauf ein, dass Unternehmen derzeit noch ganz oder fast vollständig ohne Anfall von Erbschaftsteuer auf die nächste Generation übertragen werden können. Keine steuerliche Regelung würde derzeit aber so kontrovers diskutiert wie die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensnachfolgen, wobei sowohl SPD wie auch Grüne in ihren Parteiprogrammen eine Abschaffung oder starke Einschränkung der Regelungen forderten. Zudem sehe der Bundesfinanzhof in der Begünstigung von Betriebsvermögen einen möglichen Verfassungsverstoß und habe daher das Erbschaftsteuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
„Feststeht damit, dass die nächste Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht erneut überarbeiten muss“, erläuterte SH+C-Steuerexperte Winkler. In Fachkreisen werde dabei fest mit einer Einschränkung oder gar Abschaffung der Begünstigungen für Unternehmensnachfolgen gerechnet. Winkler empfahl daher den Anwesenden, dass in den nächsten zehn Jahren anstehende Unternehmensübertragungen schon jetzt aktiv angegangen werden. Für den Übergeber würde es dabei zahlreiche Möglichkeiten zur Absicherung im Übergabevertrag oder im Gesellschaftsvertrag der Firma geben. Insbesondere könnte ein steuerlich günstiger Nießbrauch vorbehalten oder Widerrufsvorbehalte vertraglich verankert werden. „Wer eine anstehende Übertragung erst nach der nächsten Bundestagswahl vorbereiten will, ist unter Umständen schon zu spät dran“, warnte Steuerberater Winkler.
Rechtsanwalt Christof Hubmann empfahl insbesondere bei Unternehmensnachfolgen ausschließlich ein notarielles Testament abzufassen. „Privatschriftliche Testamente beinhalten hohe Risiken und werden in einer großen Anzahl von Fällen später angefochten“, erläuterte Hubmann. Insbesondere durch Gestaltungen bei der Rechtsform des Unternehmens sowie bei den gesellschaftsvertraglichen Regelungen könnten Unternehmer bei Übergaben Spielräume nutzen und Absicherungen herbeiführen.
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