… die Schätzungen des Managements ändern sollten. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass vorausblickende Aussagen nicht verlässlich sind.
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chließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der Auswirkungen von Konkurrenzprodukten und -preisen, der Nachfrage und Marktakzeptanz, neuer Produktentwicklungen, der Verlässlichkeit von wichtigen Partnern, der Verfügbarkeit von Rohmaterial, des politischen Umfeldes, der Fluktuation bei Betriebsergebnissen sowie anderer Risiken, die in den Veröffentlichungen des Unternehmens mit der Securities and Exchange Commission von Zeit zu Zeit erwähnt werden.
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… Ungewissheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden.
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… dem zwischen der BaFin und der Beklagten geschlossenen Vertrag keine Ansprüche herleiten kann. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Klägerin, da das hierfür notwendige (ob¬jektive) Interesse der Behörde nicht vorhanden war, der Klägerin eine Haftungsmöglichkeit gegenü¬ber der Beklagten zu verschaffen, und der erforderliche Wille der Vertragsparteien fehlte, die Kläge¬rin in den Schutzbereich des Vertrages einzubeziehen.
Die BaFin schaltete die Beklagte gemäß § 4 Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) bei der …
… im Automotive-Bereich gefragt. Auf dem Gebiet der Festigkeitsträger arbeitet das Unternehmen eng mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Industriepartnern zusammen und entwickelt Technologien der Oberflächenbehandlung, die laut Hersteller Träger mit hervorragenden Festigkeiten und Haftungsniveaus zulassen und somit die Oberflächenhaftung der Fasern in Bezug auf die Kautschuksysteme der einzelnen Kunden optimiert.
„Neben dem Einsatz der gängigen Nassbeschichtungsverfahren zur Oberflächenbeschichtung, hat Cordus mit dem CCVD-System eine neuartige …
… Analysis der geprüften Finanzerklärung des Unternehmens beschrieben werden, welche mit der British Columbia Securities Commission veröffentlicht wurde.
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… Zustimmung der Emittentin auf Dritte möglich. Kein bestehender Zweitmarkt für Genussrechte. KANZ Properties behält sich ein Rückkaufsrecht der Beteiligungen beginnend nach Ablauf des ersten vollen Geschäftsjahres vor. Besteuerung: Dividenden zählen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Haftung des Anlegers: Haftung begrenzt auf die Höhe des Nennbetrages.
Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht über den Nennbetrag hinaus. Besonderheit: Bei Zahlungsgutschrift der jeweiligen Anlagesumme auf dem Konto des Emittenten, erhält der Anleger bereits heute über …
… zu geologischen Interpretationen, zum Erhalt von Eigentumsrechten an Lagerstätten, zu potenziellen Verfahren der Mineralgewinnung etc. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf künftige Ereignisse und Bedingungen und sind daher mit entsprechenden Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in derartigen Aussagen vorweggenommen werden.
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… Forderungen erfüllt und die Kosten der Rechtsverteidigung übernommen. So kann das Management zeitnah handeln, ohne ständig befürchten zu müssen, wegen seiner Entscheidungen seine Zukunft und die der Familie in die Waagschale zu werfen.
Neben einer zivilrechtlichen Haftung besteht für den Manager von heute auch ein strafrechtliches Risiko. In den letzten Jahren hat die strafrechtliche Verantwortung des Managements besonders im Bereich Umwelt und Produktstrafrecht neue Dimensionen angenommen.
Die Gerichtsverfahren sind in diesen Bereichen kostspielig …
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… Aktien sorgen. Durch die kontinuierliche Einhaltung eines Quotierungsvolumens (Mindesthandelsvolumen) wird die ständige Handelbarkeit garantiert - selbst in stark volatilen Marktphasen. Mehr Informationen können Sie auf der folgenden Website finden: http://www.icfag.de/.HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Die hier aufgeführten Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die keinerlei Gewähr für den zukünftigen Erfolg darstellen. Dies beinhaltet gewisse Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse von den hier vorhergesehenen …
Durch die verschärfte Haftungsregelung für Manager wird der Bedarf an D&O-Deckungen weiter steigen
München (4. Mai 2009) – Circa 14.000 deutsche Aktiengesellschaften sind von der kürzlich durch die große Koalition verabschiedeten Regelung zur persönlichen Haftung der Manager betroffen. In der aktuellen Rechtslage gewinnen D&O-Policen, die Manager, Aufsichts- und Beiräte gegen die finanziellen Folgen fahrlässig begangener Pflichtverletzungen schützen, immer mehr an Bedeutung. Denn Vorstandsmitglieder, die im Schadenfall mit bis zu einem Jahresgehalt …
… Ergebnisethik.
2. Eine Ethik, die dem Nutzen folgt.
3. Die Führungskräfteauswahl darf nicht nur nach fachlicher, sondern muss auch nach charakterlicher Eignung vorgenommen werden.
4. Unternehmen benötigen einen für Ethik zuständigen Vorstand, der in ethisch- mo¬ralischen Fragen auch Kompetenz aufweist.
5. Der Aufsichtsrat muss von den gegebenen Möglichkeiten des Rechts bei der Haftung von Managern auch Gebrauch machen.
6. Die in Unternehmen zugrunde gelegten ethischen Kriterien sollten auf dem Prinzip der Einsicht beruhen, nicht auf Angsterzeugung.
… mit Hilfe einer außerordentlichen Hauptversammlung verhindert. Damit werden die Aufklärung und auch die mögliche Rechtsverfolgung von Ansprüchen gezielt behindert. Aktionäre der IKB Deutsche Industriebank AG bereiten daher ein Verfahren gemäß § 148 AktG vor, um die Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte der IKB gerichtlich überprüfen lassen.
Die IKB erwarb in Milliardenhöhe intransparente Finanzinstrumente aus den USA bei international tätigen Investmentbanken, darunter insbesondere die Deutsche Bank AG. Sie verkaufte „Subprime CDO’s“ an die IKB, …
… der Regel werden Bauleiter oder der Architekt mit diesen Aufgaben betraut. Aus der Verantwortung ist der Bauherr damit jedoch nicht.
Sollte durch ein Bauvorhaben einem Dritten ein Sach- oder Personenschaden zugefügt werden, kann der Geschädigte den Bauherrn dafür in die Haftung nehmen, auch wenn ihn zunächst keine Schuld trifft. Es ist dann an dem Bauherrn, den verursachenden Bauunternehmer in Regress zu nehmen. Fällt dieser aus, bleibt der Bauherr auf dem Schaden sitzen.
Hier schützt den Bauherrn die Bauherrenhaftpflicht vor einem finanziellen …
… Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des …-Systems ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistungen.“
Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hatte diese Klausel als unzulässig beanstandet, weil mit dem Ausschluss von Schnittstellenkontrollen von den gesetzlichen Haftungsregelungen zum Nachteil des Versenders abgewichen werde. Es handele sich bei der Klausel um eine Einschränkung der Leistungspflicht und nicht lediglich um eine Leistungsbeschreibung. Das Gericht hat einen Verstoß der Klausel gegen § 307 BGB bestätigt: …
… der Regel werden Bauleiter oder der Architekt mit diesen Aufgaben betraut. Aus der Verantwortung ist der Bauherr damit jedoch nicht.
Sollte durch ein Bauvorhaben einem Dritten ein Sach- oder Personenschaden zugefügt werden, kann der Geschädigte den Bauherrn dafür in die Haftung nehmen, auch wenn ihn zunächst keine Schuld trifft. Es ist dann an dem Bauherrn, den verursachenden Bauunternehmer in Regress zu nehmen. Fällt dieser aus, bleibt der Bauherr auf dem Schaden sitzen.
Hier schützt den Bauherrn die Bauherrenhaftpflicht vor einem finanziellen …
… angegeben.
*Die TSX Venture Exchange hat diese Pressemitteilung nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit derselben*
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… Rechnung zu tragen bzw. das Eintreten unerwarteter Ereignisse oder Veränderungen in den Plänen oder Erwartungen des Unternehmens darzustellen.
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… dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen, oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierung.
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… Ungewissheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden.
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… informieren. Hierzu gehöre auch, dass die ursprünglich geplanten und prospektierten Umsatzziele bei weitem verfehlt worden seien, wie es der Fall war.
Da der ehemalige Vorstand auf Grund der Inanspruchnahme eigenen Vertrauens nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im engeren Sinne, sondern auch aus Verschulden bei Vertragsschluss hafte, griff auch die von dem Vorstand erhobene Verjährungseinrede nicht durch.
Der Verurteilte ließ gegen die Entscheidung des Landgerichts München I Berufung einlegen. In der mündlichen Verhandlung vor …
… Eigentumsrechte Dritter; Unfähigkeit, Partner für Produktentwicklung und Vermarktung zu finden; Wettbewerb; Risiken und Kosten aus internationaler Geschäftstätigkeit; Herstellungsprobleme; mangelnde Deckung der Kosten durch Dritte; Unfähigkeit, Schlüsselpersonal zu halten; Produkthaftung; Nichteinhaltung von Gesetzen; Unfähigkeit, die nötige interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung zu erlangen und aufrechtzuerhalten; Verletzung von immateriellen Anlagewerten; Aktienkursschwankungen; eine mögliche Verwässerung durch die Ausübung in Umlauf …
… Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken ist in der „Annual Information Form“ des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com erhältlich.
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… von 1995: Diese Pressemeldung enthält vorausschauende Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen berhuhen und Risiken unterworfen sind.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten! (www.xemplar.ca)
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… es solch elementare Veränderungen wie in der Finanzdienstleistung. Doch nicht nur neue Gesetze, sondern auch die Kombination von Marktsättigung und gestiegenem Kundenanspruch sorgen für erheblichen Mehraufwand im Backoffice und der Beratung. Hinzu kommen völlig neue Aspekte im Bereich der Haftung.
Wir alle sind uns sicher einig, dass der Markt hart umkämpft ist und sich bereinigen wird. Zugleich aber bietet er ungeahnte Möglichkeiten und Chancen. Zu den Gewinnern werden die zählen, die sich jetzt positionieren und den neu gestellten Anforderungen …
… Weststar Resources Corp.
„Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß den Bestimmungen der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.“ WARNUNG: Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für „vorausblickende“ Aussagen. Aufgrund von Faktoren, von denen viele nicht vom Unternehmen beeinflusst werden können, könnten sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in der Pressemitteilung beschrieben wurden.
Für die Richtigkeit …
… nach neuen Technologien im Bereich Waste Processing und Stromgewinnung. BEBRA hat eine starke Position am Markt in Europa und Süd-Asien. Darunter sind Länder wie Slowenien, Rumänien, Italien, Deutschland, die Benelux Länder und Pakistan.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die hier aufgeführten Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die keinerlei Gewähr für den zukünftigen Erfolg darstellen. Dies beinhaltet gewisse Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse von den hier vorhergesehenen abweichen können.
Deutsche Environmental …
… Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles …
… war ihnen die gesetzliche Frist von zehn Tagen eingeräumt worden, um eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit zu erzielen.
Die Schadensersatzklage ist die Folge von diversen Pflichtverletzungen der Geschäftsführung der Komplementärin, die der Aufsichtsrat der Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA im Laufe des Geschäftsjahres 2008 aufgedeckt hat. Die Klage bezieht sich auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Leonardo Venture Capital GmbH und deren Geschäftsführer und umfasst eine vorläufig festgestellte Schadenshöhe von ca. 5 Mio. Euro.
… der DE/RE im November 2008. Dieser hat bereits dazu geführt, dass das Unternehmen zum Jahresende 2008 wieder gewinnbringend positioniert wurde, ohne dabei bereits von den neu zu erwartenden Projekten und Einnahmen zu profitieren.“HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Deutsche Environmental …
Das Gericht stellte fest, dass es äußerst fraglich ist, dass der angebliche „Hintermann“ der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co KG tatsächlicher Urheber des Prospektes gewesen ist. Das wäre aber die Voraussetzung für die Haftung des Hintermannes.
Einen Anspruch kann nur geltend machen, wer innerhalb von 6 Monaten nach Zeitpunkt des ersten öffentlichen Angebotes im Inland Vermögensanlagen erworben hat. Das benachteiligt zwar spätere Anleger, aber das Gericht billigt
im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften dem späteren Käufer einen …
… verwendeten Emissionsprospekten nicht hervor, wie es tatsächlich um die Gesellschaft bestellt war / ist.
Die Vertrauensanwälte sind in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher zu dem Ergebnis gekommen, dass auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht kommt und haben bereits eine Klage auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl beim Landgericht Stuttgart eingereicht; weitere sind in Vorbereitung.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. bspw. Beschluss des BGH …
… Eigentumsrechte Dritter; Unfähigkeit, Partner für Produktentwicklung und Vermarktung zu finden; Wettbewerb; Risiken und Kosten aus internationaler Geschäftstätigkeit; Herstellungsprobleme; mangelnde Deckung der Kosten durch Dritte; Unfähigkeit, Schlüsselpersonal zu halten; Produkthaftung; Nichteinhaltung von Gesetzen; Unfähigkeit, die nötige interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung zu erlangen und aufrechtzuerhalten; Verletzung von immateriellen Anlagewerten; Aktienkursschwankungen; eine mögliche Verwässerung durch die Ausübung in Umlauf …
… Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte.
Benutze ein Dritter ein fremdes …
… Ausschluss des Rechtsweges.
Der TSX Venture Exchange übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit und Vollständigkeit dieser Pressemitteilung.
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… eingesetzt werden.
- Die Sarl wird nicht bei einer Pflichtverletzung im Handelsregister gelöscht.
- Gewinne können im Gegensatz zur Limited uneingeschränkt ausgeschüttet werden.
- Es besteht für den Geschäftsführer bei Überschuldung keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
- Die Haftung des Geschäftsführers ist vergleichbar wie im deutschen Recht und nicht so streng und weitgehend wie im englischen Recht.
- Es besteht bei der Sarl keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter wie bei der Limited.
- Das Image einer Sarl ist allgemein …
… Betriebsergebnissen sowie anderer Risiken, die in den Veröffentlichungen des Unternehmens mit der Securities and Exchange Commission von Zeit zu Zeit erwähnt werden.
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Betreffendes Unternehmen: …
… zur Entwicklung und Vermarktung der Produkte zu finden, Wettbewerb, die Risiken und Kosten der internationalen Geschäftstätigkeit, Fertigungsprobleme, die unzureichende Entschädigung Dritter für die Produkte, die Unmöglichkeit, wichtige Schlüsselpersonen zu halten, Produkthaftung, die Nichteinhaltung von Gesetzen, die Unmöglichkeit, eine effektive interne Kontrolle über die Bilanzen herzustellen und aufrechtzuerhalten, die Wertminderung immaterieller Werte, die Schwankungen des Aktienkurses, eine mögliche Verwässerung durch Ausübung offener Aktienoptionen …
… werden vielfältige Informationen rund um die Thematik des Arbeitsschutzes auf Baustellen angeboten.
Zusätzlich treten die erfahrenen Mitarbeiter auch immer wieder kostenlos im Rahmen von Informationsveranstaltungen rund um das Bauen auf. Dabei werden unter anderem die Bauherren über ihre Verantwortung aus der seit 1998 geltenden Baustellenverordnung informiert. Und diese Verantwortung hat es in sich. Auch unter dem Gesichtspunkt der Haftung muss der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle aktiv mitgestalten.
… Reisebedingungen auszuhändigen.
Ferner hält der Senat die Verkürzung der Verjährungsfrist auch materiell für unwirksam, weil die betreffende Klausel ohne Ausnahme alle vertraglichen Schadensersatzansprüche des Reisenden erfasst. Für vertragliche Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind, kann die Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nicht wirksam begrenzt werden.
Der Verstoß gegen § 309 Nr. 7 BGB hat zur Folge, dass die Abkürzung der Verjährungsfrist insgesamt unwirksam ist.
… auch materiell für unwirksam gehalten, weil die betreffende Klausel ohne Ausnahme alle vertraglichen Schadensersatzansprüche des Reisenden erfasst. Für vertragliche Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind, kann die Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nicht wirksam begrenzt werden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB). Eine hiernach unzulässige Haftungsbegrenzung stellt auch die Abkürzung der Verjährungsfrist für die betreffenden Ansprüche dar.
Der Verstoß gegen …
… bereits erstellte Mauer zum Einsturz und der unwetterartige Regen setzt den Keller mit dem frischen Estrich unter Wasser: 27.500 Euro Schaden. Gerade in diesen Fällen kann es für den Bauherrn doppelt schlimme kommen, da die meisten Baufirmen keine Haftung für höhere Gewalt übernehmen. Die bereits erstellte und die neu zu erstellende Bauleistung müssen doppelt bezahlt werden.
Gerade bei einer knapp kalkulierten Finanzierung kann jeder zusätzliche Euro, der nicht eingeplant war, zum Ruin führen.
Die Bauleistungsversicherung ist die Kaskoversicherung …
… für Allot Relevant Securities
Das Management wird die weiteren Beschlüsse und die Pläne für die Zukunft in Kürze bekanntgeben.
Weitere Informationen zur Jahreshauptversammlung und zur neuen Unternehmenspolitik finden Sie auf Website unter www.dereplc.comHAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die hier aufgeführten Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die keinerlei Gewähr für den zukünftigen Erfolg darstellen. Dies beinhaltet gewisse Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse von den hier vorhergesehenen abweichen …
… Öffentlichkeit zu aktualisieren.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Website des Unternehmens unter www.crowflight.com oder kontaktieren Sie:
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Kostenloser …
… hingewiesen, dass sie nicht darauf vertrauen können, dass Mineralvorkommen in einer dieser Kategorien jemals in Reserven umgewandelt werden.
NR256
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… Bohrungen, die Datenbank wurde zuvor durch einen unabhängigen Dritten überprüft.
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… und verdichtet und können in Kürze neue Projektinformationen vorlegen.“
Das oben erwähnte Überbrückungsdarlehen wird vorbehaltlich der Ausarbeitung einer definitiven Dokumentation und der amtlichen Genehmigung gewährt.
„Steve Manz”
Steve Manz, President und CEOHAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Pressemitteilung enthält „Prognosen für die Zukunft“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Erklärungen und Informationen zur Explorationstätigkeit und zum Finanzierungsbedarf des Unternehmens. Solche Prognosen für die Zukunft widerspiegeln die …