MC Management Consultants Sàrl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Consultant - Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)
2, rue du Saumon
F-67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0) 3.90.23.61.40 (es wird deutsch gesprochen)
E-Mail: info@mc-france.eu
Internet: http://www.mc-france.eu
Über das Unternehmen
Wir beraten und betreuen Unternehmen bei der Gründung einer französischen GmbH (Sarl). Darüber hinaus stellen wir Kontakte zu Geschäftspartner und Institutionen in Frankreich her. Französische Investoren begleiten wir bei Aktivitäten in Deutschland.
In Frankreich kann ab sofort ein „Entrepreneur individuel á resoponsabilité limitée“ (EIRL) = Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung“ gegründet werden. Es muss also nicht immer eine juristische Person sein, um die persönliche Haftung zu beschränken. Vielmehr kann der Einzelunternehmer zur Erlangung der Haftungsbeschränkung den Teil seiner Vermögensgüter von seinem persönlichen Vermögen abtrennen, die für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nötig sind. Diese Tatsache wird Im Handelsregister eingetragen. Die Haftungsbeschränkung wird …
Der Alleininhaber eines Betriebes kann sich als Einzelunternehmen (entreprise individuelle) im Handelsregister eintragen lassen. Das Unternehmen tritt mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen auf. Daneben kann er sich einen Firmennamen zulegen, der auch ein Phantasie-Name sein kann (Beispiel: Marcel Kleber „Der Werbeberater“). Diese Variante kommt als Alternative infrage, wenn keine juristische Person (Sarl, Eurl) gegründet werden soll.
Ein solches Einzelunternehmen stellt einen sog. „fonds de commerce“, eine Geschäftseinrichtung, dar. Dieser…
Die in Strasbourg und Frankfurt am Main ansässige Beratungsgesellschaft MC Management Consultants Sàrl unterstützt Unternehmer, eine Auslandsfirma zu gründen. Dabei empfiehlt das Unternehmen als Alternative zur deutschen GmbH und englischen Limited eine französische Gesellschaft (Sarl) zu wählen. Denn
„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“,
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Das in Strasbourg und Frankfurt am Main ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl unterstützt Unternehmer, eine Auslandsfirma zu gründen: Die Kosten betragen einschließlich aller Gebühren 190,00 EUR netto.
Dabei empfiehlt das Unternehmen als Alternative zur englischen Limited eine französische GmbH (Sarl) zu wählen. Denn
„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnl…
Der Bundesrat hat am 19. September das von dem Bundestag beschlossen Gesetz zur GmbH-Reform - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - gebilligt. Nach seiner Ausfertigung kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft treten.
Damit stehen u. a. folgende „Änderungen“ fest:
• Das Mindest-Stammkapital bei einer GmbH bleibt bei 25.000 €.
• Es wird eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ohne Mindest-Stammkapital eing…
Eine grenzüberschreitende Sitzverlegung ist möglich und legal durchsetzbar. Dieses ist u. a. sehr interessant für deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Nach deutschem Recht müssen überschuldete Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, nicht jedoch französische Gesellschaften. In Frankreich ist nur die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund.
Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften…
„GmbH ade – rein in die Limited“, so bieten Verkäufer von schnellen Gründungen dieser Gesellschaftsform für deutsche Existenzgründer und Unternehmer an, ohne jedoch auf die Nachteile hinzuweisen. Die Gründung einer „private limited company“ (Limited – Ltd) ist aufgrund der scheinbaren Vorteile übereifrig vollzogen.
Bei deren Vermarktung werden gerne die Vorteile des „Haftungskapitals ab 1 £“ - „geringere Gründungskosten, da keine notarielle Beurkundungen notwendig“ – „firmenfreundliches, einfaches Gesellschaftsrecht, somit flexible Handhabu…
21.07.2007
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