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Neues Bremer Heimgesetz berücksichtigt nicht aktuelle Problemlage

10.11.201709:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues Bremer Heimgesetz berücksichtigt nicht aktuelle Problemlage
Klaus Möhle (SPD), Vorsitzender der Bremer Sozialdeputation, bei der 1. Lesung des BremWoBeG
Klaus Möhle (SPD), Vorsitzender der Bremer Sozialdeputation, bei der 1. Lesung des BremWoBeG

(openPR) Politik ignoriert Protest von Pflege-Experten und Betroffenen
Rot-Grüne Regierungsmehrheit setzt sich durch

Bremen, 09.11.2017 · In der 52. Sitzung des Landtages der Bremischen Bürgerschaft landeten die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Überraschungscoup. Ab April 2019 soll nun nachts ein Pflegepersonal-Schlüssel von 1:40 in der Personalverordnung vorgeschrieben werden - vorher hielt man eine Pflegekraft nachts sogar für bis zu 50 Bewohner für ausreichend. Überraschend ist auch, dass die Regierungskoalition nun ebenfalls das neue Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) befristet sehen will - allerdings auf lange fünf Jahre. Und es soll dann - wie eigentlich jetzt schon vorgesehen, aber nicht geschehen - durch externe Gutachter evaluiert werden.



Interessant ist, dass die nicht erfüllten gesetzlichen Vorgaben im aktuell noch gültigen BremWoBeG ohne Auswirkungen bleiben! Beispiel: Zur Begründung, warum die Prüfberichte der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) entgegen der Vorgabe in § 9 im gültigen Gesetz bis heute nicht veröffentlicht wurden, hieß es auf Nachfrage beim Sozialressort, dass man sich nicht mit den Anbietern darüber habe einigen können. Ein Skandal, wenn geltendes Recht nicht umgesetzt wird!

Besonders irritierend ist auch die Ignoranz der politischen Entscheidungsträger bezüglich der aktuellen Versorgungssituation in den Bremer Pflegeheimen. Wie die monatlichen Veröffentlichungen der MDK-Prüfergebnisse durch den Verband der Ersatzkassen (VdeK) zeigen, ist die pflegerische und medizinische Versorgung seit März 2016 in Bremen im Vergleich der Bundesländer am schlechtesten - also seit deutlich mehr als 1,5 Jahren!

Ebenso nicht nachvollziehbar ist die Nichtbeachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Forderungen von Wissenschaftlern, Pflegefachverbänden, Gewerkschaften in Bezug der Personalausstattung. So stellt eine Studie (2010 bis 2013) der Pflegewissenschaftler Prof. Christel Bienstein und Prof. Dr. Herbert Mayer der Universität Witten/Herdecke fest: „72 Prozent der Pflegenden sind nachts alleine für die Station zuständig“. In einer im November 2015 veröffentlichten Online-Studie stellten die gleichen Wissenschaftler fest, dass eine einzelne Pflegekraft im Schnitt für 52 Personen zuständig ist, meist ohne Entlastung durch einen Hintergrunddienst. 8,7 Prozent der Pflegenden sind sogar für über 100 Personen zuständig.

Das wird in Bremen nicht viel anders sein, auch wenn Sozialsenatorin Anja Stahmann (Bündnis90/Die Grünen) zwischenzeitlich behauptet hatte, in der Hälfte der Bremer Heime sei bereits jetzt nachts eine Pflegefachkraft „nur“ für bis zu 40 Bewohner tätig.

Auch die Position und Forderungen des Pflege-Berufsverband DBfK zur Personalbemessung sowie die Forderungen und Hinweise der Gewerkschaft Ver.di fanden offensichtlich keinerlei Beachtung bei der Konzeption des Bremer Heimgesetzes. Ebenso missachtet blieben die Forderungen von 16 Unterzeichner eines offenen Briefes (u.a. Betroffenenverband BIVA, Deutscher Pflegerat, namhafte Pflege-Experten, Rechtsanwälte, Sozialverband VdK)

Was bleibt ist Ärger und Frust vor allen Dingen bei denjenigen, die auch unter der neuen Gesetzgebung leiden werden. Aber vielleicht regt sich ja nun, bei soviel Nichtbeachtung, doch ein wenig mehr Protest auf Seiten der Pflegebetroffenen und Pflegekräfte.

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