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Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetze

26.03.200707:52 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetze
Ehrenamtliche Fürsprecher von Heimbewohnern informieren den Bremer Bürgermeister über ihre Anforderungen und Wünsche an die neue Heimgesetzgebung. (Gerhard Vit, Anna Absolon, Beate Grünitz, Bürgermeis
Ehrenamtliche Fürsprecher von Heimbewohnern informieren den Bremer Bürgermeister über ihre Anforderungen und Wünsche an die neue Heimgesetzgebung. (Gerhard Vit, Anna Absolon, Beate Grünitz, Bürgermeis

(openPR) Bremer Interessenvertreter der Heimbewohner fordern deutliche Verbesserungen

Die Selbsthilfegruppe der Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung hat ihre eigenen Vorstellungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen erarbeitet und bei ihrer Präsentation zur diesjährigen Veranstaltung „Bremen alt erleben“ am 25.03.2007 im Bremer Rathaus der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. In den neunzehn Punkte umfassenden "Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetz" fordern sie insbesondere, daß die Standards des bisherigen Heimrechts auf keinen Fall unterschritten werden.



Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform war im letzten Jahr die Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund an die Länder übergeben worden. Die Länder sind nun dabei, die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung rund um Pflege und Betreuung in Facharbeitskreisen vorzubereiten. Damit nicht sechzehn verschiedene Länder-Heimgesetze in Deutschland für völlige Verwirrung sorgen, wird derzeit versucht, möglichst viele Gemeinsamkeiten festzulegen. Einzelne Bundesländer haben bereits öffentlich klargestellt, welche Vorstellungen sie haben. Bayern will beispielsweise an unangemeldeten Heimüberprüfungen weiterhin festhalten.

Als wichtigstes Anliegen gilt den Interessenvertretern der Heimbewohner die Verbesserung der Personalsituation. Eine Heimleitungsperson sollte nicht mehr als ein Heim leiten dürfen. Zudem dürfe die bisher geltende Fachkraftquote von 50% sowie der Personalschlüssel auf keinem Fall abgesenkt werden. Vor allem bei Schwerstpflegebedürftigen und Demenzkranken sei eher mehr, als weniger Personal notwendig. Nur die Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf könne die Pflegequalität verbessern. Die Bezugspflege müsse als Standard etabliert und könne nur durch Kontinuität des Pflegepersonals gewährleistet werden.

Der Trend zu immer weniger Personal und immer mehr Billig- und Leiharbeitskräften im Pflegebereich müsse gestoppt werden. Pflegepersonal von Leiharbeitsfirmen sollten daher nur in absoluten Ausnahmefällen, wie Urlaubs- und Krankheitszeiten, zum Einsatz kommen dürfen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen und 1-Euro-Jobbern in Bereichen, in denen üblicherweise sozialversicherungspflichtige Kräfte tätig sind, sollte generell unzulässig sein. Tagesstrukturierende Maßnahmen und aktivierende Pflege müßte von allen Heimbetreibern angeboten und umgesetzt werden. Gute Pflege und Verbesserungen der Lebensqualität der Heimbewohner müssen sich für Heimbetreiber lohnen.

Weitere Forderung ist die Stärkung der Rechte der Heimbewohner. Es dürfe keine Reduzierungen hinsichtlich der Quoten von Heimbeiräten und Heimfürsprechern geben. Es reiche auch nicht, nur mitreden aber nicht mitbestimmen zu können. Die "Mitbestimmung" müsse also im neuen Heimgesetz verankert werden. Um künftig Mißdeutungen zu begegnen, sei es auch notwendig, die Bezeichnungen von Heimbeiräten und Heimfürsprechern in "Heimbewohner-Beiräten" und "Heimbewohner-Fürsprecher" zu ändern.

Bezüglich der Qualitätsüberprüfung durch die Heimaufsichtsbehörden sei festzustellen, daß vielfach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend nachgekommen werde. Heimbegehungen sollten mindestens einmal im Jahr durch eine unabhängige Heimaufsichtsbehörde erfolgen. Hierfür sei allerdings ausreichendes, gut ausgebildetes und auch pflegekompetentes Heimaufsichtspersonal die wichtigste Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müsse verbessert werden. Es dürfe hier aber keine Zersplitterung der Prüfkompetenzen geben.

Hinsichtlich der Wohnformen seien die besonderen Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen. Für Alten-, Behinderten- und spezielle Demenzheime müßten gleiche Mindeststandards gelten. Dasselbe gelte für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie für ambulant betreute Wohnformen, mit Ausnahme rein privater organisierter Wohngemeinschaften.

INFO FÜR DIE REDAKTIONEN

Ansprechpartner für diese Presse-Info:

Reinhard Leopold c/o
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
- Internet & Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistr. 9, 28203 Bremen
Telefon 0421 / 33 65 91-20
eMail: E-Mail
Internet: http://www.heim-mitwirkung.de

Abdruck honorarfrei, Beleg wäre schön ;-)

Über die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung:

"Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung" - Ehrenamtliche Mitbürger engagieren sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung zur Verbesserung der Interessenvertretung von Heim-Bewohnern. Wir setzen uns als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder oder als amtlich bestellte Heimfürsprecher für die Interessenvertretung von Heimbewohnern in Bremen ein. Unterstützt werden wir dabei durch die Heimaufsicht der Sozialbehörde. In Schulungen werden interessierte Ehrenamtliche auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereitet.

Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt. Die Gesetze und Verordnungen sehen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.

In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist - z.B. in Behindertenheimen, bei dementen Bewohnern oder weil aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert - werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch diese gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.

Aufgaben:
Interessenvertretung von Heimbewohnern, z.B.
- von jungen + alten Heimbewohnern
- von pflegebedürftigen Heimbewohnern
- von behinderten + nichtbehinderten Heimbewohnern

Ziele:
Jüngere und ältere Erwachsene über die Situation der Heimbewohner informieren und zum „Mitwirken“ motivieren, zur
- Stärkung von Heimbewohnerrechten
- Verbesserung der Heimbewohner-Situation
- Verbesserung der Information + Kommunikation
- Vermeidung der Isolation
- Problemlösung durch Konfliktmoderation / Einbeziehung von Heimaufsicht und anderen fachlichen Stellen
- u.v.m.

Mitwirkungsmöglichkeiten als:
- externes Heimbeiratsmitglied
- externer Heim(bewohner)fürsprecher
- Heim-Besucher

Mitwirkungsbereiche (Qualität von):
- Unterkunft
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Betreuung

Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)

Organisation:
- örtliche Heimaufsichtsbehörde (fachliche, rechtliche und organisatorische Informationen)
- regionale, selbst organisierte Heimmitwirkungs-Gruppen (Info- und Erfahrungsaustausch)

Gründung + Anzahl der „Mitwirker“ (Bremen)
- gegründet im Dezember 2002 (Heimaufsicht + Seniorenvertretung Bremen), ca. 15 Personen
- inzwischen 35 – 40 Personen (Stand: 11/2006)
- März 2006 gründete sich zusätzlich eine unabhängige Selbsthilfegruppe

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