(openPR) Negative Auswirkungen durch neue Länder-Heimgesetze befürchtet
Bremen, 22.11.2006. Personalreduzierungen werden intensiv genutzt, um Kosten im Heimbereich zu senken. Nach Stellenstreichungen beim Pflegepersonal und deren Verlagerung in den Billiglohnbereich, könnte künftig auch Heimleitungspersonal betroffen sein. Bereits jetzt gibt es Heimleitungen, die gleichzeitig für mehrere Heime eingesetzt werden und damit verbundene negative Folgen. Im Rahmen neuer regionaler Heimgesetze könnte sich die Entwicklung drastisch verschärfen, wenn diese Personaleinsparmöglichkeit grundsätzlich in den neuen Paragraphen verankert würde.
Die Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung, als unabhängige Interessenvertreter von Heimbewohner und Heimbewohnerinnen, sehen diese Entwicklung mit größter Sorge. Heimträger und Heimbetreiber haben in der Vergangenheit jede sich bietende Einsparmöglichkeit besonders im Personalbereich genutzt. Welche Folgen aber Sparzwänge, zu wenig Personal und eine „Betreuung“ vom Schreibtisch aus haben können, hat der schreckliche Fall und vermeidbare Tod des kleinen Kevin aus Bremen gezeigt. Wir brauchen keine weiteren Fälle und negativen Schlagzeilen, nun aus dem Alten- und Pflegeheimbereich!
Um festzustellen, welche bisherigen Erfahrungen Heimleitungen, Pflegekräfte, Bewohner, Heimbeiräte, Angehörige und Betreuer mit reduziertem Personalbestand im Heimleitungsbereich schon jetzt gemacht haben, rufen wir zur Teilnahme an unserer Online-Umfrage auf. Wie gut oder schlecht sind die verbliebenen Heimleitungen dann noch erreichbar? Wie hoch ist die Belastung dadurch für das Pflegepersonal? Welche Auswirkungen hat das auf die Pflegequalität? – Wir bitten alle Betroffenen um rege Teilnahme an der Aktion und Bekanntgabe ihrer Erfahrungen. Die Ergebnisse sollen dann unter anderem der Arbeitsgemeinschaft der Heimaufsichten und verantwortlichen Politikern zur Kenntnis gegeben werden. Die Umfrage ist anonym und kann unter der Internetadresse www.heim-mitwirkung.de direkt gestartet werden.
Reinhard Leopold c/o
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
- Internet & Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistr. 9, 28203 Bremen
Telefon 0421 / 33 65 91-20
eMail:
Internet: http://www.heim-mitwirkung.de
Über die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung:
"Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung" - Ehrenamtliche Mitbürger engagieren sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung zur Verbesserung der Interessenvertretung von Heim-Bewohnern. Wir setzen uns als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder oder als amtlich bestellte Heimfürsprecher für die Interessenvertretung von Heimbewohnern in Bremen ein. Unterstützt werden wir dabei durch die Heimaufsicht der Sozialbehörde. In Schulungen werden interessierte Ehrenamtliche auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereitet.
Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt. Die Gesetze und Verordnungen sehen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.
In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist - z.B. in Behindertenheimen, bei dementen Bewohnern oder weil aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert - werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch diese gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.
Aufgaben:
Interessenvertretung von Heimbewohnern, z.B.
- von jungen + alten Heimbewohnern
- von pflegebedürftigen Heimbewohnern
- von behinderten + nichtbehinderten Heimbewohnern
Ziele:
Jüngere und ältere Erwachsene über die Situation der Heimbewohner informieren und zum „Mitwirken“ motivieren, zur
- Stärkung von Heimbewohnerrechten
- Verbesserung der Heimbewohner-Situation
- Verbesserung der Information + Kommunikation
- Vermeidung der Isolation
- Problemlösung durch Konfliktmoderation / Einbeziehung von Heimaufsicht und anderen fachlichen Stellen
- u.v.m.
Mitwirkungsmöglichkeiten als:
- externes Heimbeiratsmitglied
- externer Heim(bewohner)fürsprecher
- Heim-Besucher
Mitwirkungsbereiche (Qualität von):
- Unterkunft
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Betreuung
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)
Organisation:
- örtliche Heimaufsichtsbehörde (fachliche, rechtliche und organisatorische Informationen)
- regionale, selbst organisierte Heimmitwirkungs-Gruppen (Info- und Erfahrungsaustausch)
Gründung + Anzahl der „Mitwirker“ (Bremen)
- gegründet im Dezember 2002 (Heimaufsicht + Seniorenvertretung Bremen), ca. 15 Personen
- inzwischen 35 – 40 Personen (Stand: 11/2006)
- März 2006 gründete sich zusätzlich eine unabhängige Selbsthilfegruppe













