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Wettbewerb um bestes Länder-Heimrecht eröffnet

02.10.200617:57 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Heimgesetz in Bayern künftig besser als in anderen Bundesländern?

Bremen, 02.10.2006. Der Wettbewerb der Bundesländer um das beste künftige Heimrecht scheint eröffnet. Eine jüngst veröffentlichte Pressemitteilung der Sozialministerin des Freistaats Bayern, Christa Stewens, vom 21.09.2006 läßt Hoffnung aufkommen. Hier bekennt man sich unmißverständlich zur "Verbesserung der Qualität in der Pflege". Und weiter: "Da qualifiziertes Personal die Voraussetzung für eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung ist, steht die Fachkraftquote in der Altenpflege nicht zur Disposition“, erklärte Bayerns Sozialministerin.



Am Tag zuvor, auf einer Podiumsdiskussion in Bremen zum Thema "Heimrecht als Länderrecht", wiesen Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung mit großer Sorge auf die bereits jetzt von Heimbetreibern teils unterlaufene Fachkraftquote hin. So würden immer mehr Zeitarbeitskräfte von neu gegründeten Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich eingesetzt. Dabei komme es auch vor, daß Pflegekräfte am Wochenende in einem Heim eingesetzt würden, in dem sie noch nie zuvor waren. Es komme auch vor, daß solche, meist nur befristet und auf 400 Euro-Basis Beschäftigten, mehrere Arbeitsschichten für unterschiedliche Arbeitgeber nacheinander antreten müssen.

Die Bremer Staatsrätin Birgit Weihrauch und alle anwesenden Politiker sprachen sich auf dieser Veranstaltung deutlich für einen verläßlichen und bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandard in Heimen aus. Die Möglichkeit der Länder jeweils ein eigenes Heimrecht zu verabschieden, könnte ja auch dazu genutzt werden, um Verbesserungen einzuführen.

Die Bayern machen es nun vor: Bei der Neuschaffung eines Bayerischen Heimgesetzes habe der Schutz der Heimbewohnerinnen und –bewohner oberste Priorität. „Wir werden die Qualität der Pflege und Betreuung alter und behinderter Menschen erhalten und weiter verbessern. Die in Bayern durchgeführten unangemeldeten Heimnachschauen - an denen ich auch weiterhin unverrückbar festhalte - sind hier von zentraler Bedeutung. Nur Heimkontrollen, die ohne vorherige Anmeldung erfolgen, sind wirksam“, betonte Stewens. In Bayern finden Heimnachschauen bereits seit Oktober 2002 grundsätzlich unangemeldet statt.

Hier offenbaren sich die seit langem bestehenden Unterschiede in der Umsetzung des bisher bundeseinheitlichen Heimrechts in den jeweiligen Bundesländern. So waren zum Beispiel in Bremen unangemeldete Heimbegehungen der Heimaufsichtsbehörde bisher eher die Ausnahme.

In einer Untersuchung des Instituts für Gerontologie an der Universität Dortmund, unter dem Titel „Staatliche Heimaufsicht und Qualität in der stationären Pflege“, veröffentlicht im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins (Ausgabe 4/2006, Seite 170-178) kommen die Autoren Dr. Eckart Schnabel und Klaus Schmitz zu dem Schluß: „Als allgemeines Fazit der Untersuchung läßt sich formulieren, daß es – trotz suboptimaler Datenlage – höchst zweifelhaft erscheint, daß die Heimaufsichtsbehörden gegenwärtig ihrem umfassenden Prüfungsauftrag gerecht werden können. Als Grund dafür sehen sie unter anderem die Personalausstattung der Behörden, die in einigen Fällen viel zu knapp bemessene Dauer der Heimprüfungen, der dringende Schulungsbedarf der Mitarbeiter und die Komplexität des gesetzlichen Prüfauftrags. Und weiter: „Die Heimaufsicht prüft in erster Linie Struktur- und Prozeßqualität. Die Ergebnisqualität, z.B. in Form von Bewohnerbefragungen, bildet trotz der Begutachtung des Zustandes einzelner Bewohner nur in Ausnahmefällen einen Prüfungsschwerpunkt. Auch der Heimbeirat wird zu selten systematisch in das Prüfungsgeschehen integriert.“

Die Heimbewohner sowie ihre Angehörigen und Interessenvertreter warten nun mit Spannung darauf, was die Zukunft des individuellen Länder-Heimrechts bringen wird. Kommt am Ende doch für alle Heimbewohner ein "besseres" Länder-Heimgesetz dabei heraus? Gibt es künftig mehr und besser geschultes Heimaufsichtspersonal? Finden künftig überwiegend unangemeldete Heimüberprüfungen statt? Oder kapitulieren die finanzschwachen Bundesländer letztendlich doch vor den leeren Kassen und dem Sparzwang? Die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung fordern die verantwortlichen Politiker auf, die Chance zu Verbesserungen in der Heimgesetzgebung zu nutzen. Hier dürfen sie auch ruhig an sich selbst denken – vielleicht werden auch sie einmal Heimbewohner sein.

Ansprechpartner für die Presse:

Reinhard Leopold c/o
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
- Internet & Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistr. 9, 28203 Bremen
Telefon 0421 / 33 65 91-20
eMail: E-Mail
Internet: http://www.heim-mitwirkung.de

Abdruck honorarfrei, Beleg wäre schön ;-)

Zitatquellen:

Pressemitteilung # 453.06 - München, 21. September 2006
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
http://www.sozialministerium.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0609-453.htm

„Staatliche Heimaufsicht und Qualität in der stationären Pflege“
http://www.socialnet.de/materialien/0605SchmitzSchnabel_Heimaufsicht.html


Über die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung:

"Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung" - Ehrenamtliche Mitbürger engagieren sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung zur Verbesserung der Interessenvertretung von Heim-Bewohnern. Wir setzen uns als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder oder als amtlich bestellte Heimfürsprecher für die Interessenvertretung von Heimbewohnern in Bremen ein. Unterstützt werden wir dabei durch die Heimaufsicht der Sozialbehörde. In Schulungen werden interessierte Ehrenamtliche auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereitet.

Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt. Die Gesetze und Verordnungen sehen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.

In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist - z.B. in Behindertenheimen, bei dementen Bewohnern oder weil aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert - werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch diese gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.

Aufgaben:
Interessenvertretung von Heimbewohnern, z.B.
- von jungen + alten Heimbewohnern
- von pflegebedürftigen Heimbewohnern
- von behinderten + nichtbehinderten Heimbewohnern

Ziele:
Jüngere und ältere Erwachsene über die Situation der Heimbewohner informieren und zum „Mitwirken“ motivieren, zur
- Stärkung von Heimbewohnerrechten
- Verbesserung der Heimbewohner-Situation
- Verbesserung der Information + Kommunikation
- Vermeidung der Isolation
- Problemlösung durch Konfliktmoderation / Einbeziehung von Heimaufsicht und anderen fachlichen Stellen
- u.v.m.

Mitwirkungsmöglichkeiten als:
- externes Heimbeiratsmitglied
- externer Heim(bewohner)fürsprecher
- Heim-Besucher
Mitwirkungsbereiche (Qualität von):
- Unterkunft
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Betreuung

Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)

Organisation:
- örtliche Heimaufsichtsbehörde (fachliche, rechtliche und organisatorische Informationen)
- regionale, selbst organisierte Heimmitwirkungs-Gruppen (Info- und Erfahrungsaustausch)

Gründung + Anzahl der „Mitwirker“ (Bremen)
- gegründet im Dezember 2002 (Heimaufsicht + Seniorenvertretung Bremen), ca. 15 Personen
- inzwischen 35 – 40 Personen (Stand: 02/2006)
- März 2006 gründete sich zusätzlich eine unabhängige Selbsthilfegruppe

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