(openPR) Heimbewohner brauchen mehr unabhängige Unterstützung
Bremen, 30.12.2006. In Deutschland gibt es für Alles Gesetze und Vorschriften. Dennoch sind gerade im Sozial- sowie Alten- und Pflegebereich auch weiterhin Skandale zu beklagen. Mal sind es Informationen über Gewalt und Vernachlässigung, mal sind es Mangelversorgung und Nahrungsmittelskandale, die aus Heimen über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen.
„Wir brauchen mehr Ehrenamtliche zur Verstärkung“, so die Aussage derer, die sich selbst ehrenamtlich und unabhängig um die Interessenvertretung von Heimbewohner kümmern. „Es sind noch viel zu wenig Menschen, die sich in Heimen umsehen, gute Versorgung anmahnen und sich einmischen.“ Angehörige von Bewohnern trauen sich oft nicht, Probleme offen anzusprechen, weil sie Repressalien befürchten. Hier setzt die Arbeit der Heimfürsprecher und externen Heimbeiratsunterstützer an. Das Aufgabengebiet ist vielfältig. Die gesetzliche Grundlage dafür bieten das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung.
Als Heimfürsprecher ist man Ansprechpartner für Bewohner und Angehörige, als „neutrale Instanz“ sozusagen. Die Interessenvertretung durch externe Heimfürsprecher ist in der Regel effektiver, als durch Angehörige oder Freunde, weil diese meist befangen sind. Zudem sind Externe geschult und auf ihre besondere Aufgabe entsprechend vorbereitet. „Am besten wäre es, wenn es je Heim mindestens einen externen Heimfürsprecher oder Heimbeiratunterstützer gäbe.“ Das ist der größte Wunsch der bereits ehrenamtlich Engagierten. Derzeit sind wieder einige Plätze in Bremer Heimen zu besetzen.
Wer sich für das Ehrenamt interessiert, kann sich bei der Bremer Heimaufsicht an Martin Stöver unter der Rufnummer 361-89545 wenden. Weitere Informationen rund um das Thema sind auch im Internet unter http://www.heim-mitwirkung.de zu finden. Dort kann man in einem Forum mit den Ehrenamtlichen Kontakt aufnehmen und Fragen stellen.
Ansprechpartner für die Presse:
Reinhard Leopold c/o
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
- Internet & Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistr. 9, 28203 Bremen
Telefon 0421 / 33 65 91-20
eMail:
Internet: http://www.heim-mitwirkung.de
Abdruck honorarfrei, Beleg wäre schön ;-)
Über die Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung:
"Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung" - Ehrenamtliche Mitbürger engagieren sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung zur Verbesserung der Interessenvertretung von Heim-Bewohnern. Wir setzen uns als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder oder als amtlich bestellte Heimfürsprecher für die Interessenvertretung von Heimbewohnern in Bremen ein. Unterstützt werden wir dabei durch die Heimaufsicht der Sozialbehörde. In Schulungen werden interessierte Ehrenamtliche auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereitet.
Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt. Die Gesetze und Verordnungen sehen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.
In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist - z.B. in Behindertenheimen, bei dementen Bewohnern oder weil aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert - werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch diese gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.
Aufgaben:
Interessenvertretung von Heimbewohnern, z.B.
- von jungen + alten Heimbewohnern
- von pflegebedürftigen Heimbewohnern
- von behinderten + nichtbehinderten Heimbewohnern
Ziele:
Jüngere und ältere Erwachsene über die Situation der Heimbewohner informieren und zum „Mitwirken“ motivieren, zur
- Stärkung von Heimbewohnerrechten
- Verbesserung der Heimbewohner-Situation
- Verbesserung der Information + Kommunikation
- Vermeidung der Isolation
- Problemlösung durch Konfliktmoderation / Einbeziehung von Heimaufsicht und anderen fachlichen Stellen
- u.v.m.
Mitwirkungsmöglichkeiten als:
- externes Heimbeiratsmitglied
- externer Heim(bewohner)fürsprecher
- Heim-Besucher
Mitwirkungsbereiche (Qualität von):
- Unterkunft
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Betreuung
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)
Organisation:
- örtliche Heimaufsichtsbehörde (fachliche, rechtliche und organisatorische Informationen)
- regionale, selbst organisierte Heimmitwirkungs-Gruppen (Info- und Erfahrungsaustausch)
Gründung + Anzahl der „Mitwirker“ (Bremen)
- gegründet im Dezember 2002 (Heimaufsicht + Seniorenvertretung Bremen), ca. 15 Personen
- inzwischen 35 – 40 Personen (Stand: 11/2006)
- März 2006 gründete sich zusätzlich eine unabhängige Selbsthilfegruppe










