(openPR) Arbeitsrecht - Befristung bei Zweckbestimmung
Üblicherweise werden Arbeitsverhältnisse, die nicht unbefristet abgeschlossen werden, auf ein Enddatum befristet. Dies ist aber nicht in allen Fällen möglich, wie zum Beispiel bei Vertretung im Krankheitsfall oder der Abwicklung von Projekten.
Mit einem solchen Fall hatte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 7 AZR 541/04 letztinstanzlich zu befassen. Es hat geurteilt, dass in Fällen, in denen das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, noch nicht feststeht, der Zweck der Befristung schriftlich festgehalten werden muss. Anderenfalls ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht unbefristet fort.
Arbeitsrecht - unbezahlte Überstunden
Nach einem Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden pro Woche circa 2,5 Überstunden abgeleistet, in etwa soviel wie 1990. Bezahlt werden allerdings nur 15% dieser Überstunden, verglichen mit etwa 50% vor 15 Jahren.
Die Überstunden werden um so mehr, je höher qualifiziert die Mitarbeiter sind. Die kleine Gruppe der hoch qualifizierten Angestellten leistet mehr als 60% aller geleisteten Überstunden, in der Regel ohne zusätzliche Entlohnung. Selbst die vom Arbeitgeber oft angebotenen Ausgleiche in Freizeit werden meist nicht angenommen.
Arbeitsrecht - EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sind auch beim vierten Versuch, die maximal zulässige Höchstarbeitszeit in der EU zu regeln, erneut gescheitert.
Hintergrund für die Arbeitszeit-Richtlinie sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2003. Nach diesen Urteilen ist Bereitschaftszeit grundsätzlich Arbeitszeit. Konsequenz hieraus ist, dass vor allen Dingen bei Angestellten in Krankenhäusern und Feuerwehren die nationalen Arbeitszeit-Gesetze gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen.
Die Nichteinigung ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass einige Staaten, darunter auch Deutschland, verlangen, in begründeten Ausnahmefällen von einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nach oben abweichen zu können.
Vertragsrecht - Kfz-Händler muss Verkäuferangaben prüfen
Ein mängelbehafteter Porsche 911, der etwa 1.000 km nach Verkauf einen kapitalen Motorschaden erlitt, hat zum Az. 23 O 596/05 das Landgericht Coburg beschäftigt.
Der Kunde, der später den Motorschaden erlitt, kaufte bei einem Kfz-Händler einen gebrauchten Porsche 911, der laut Angaben des Verkäufers 42.000 km gelaufen hatte.
Nach dem Motorschaden stellte sich heraus, dass die Laufleistung des Porsche deutlich mehr als 100.000 km betrug, weshalb der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages und Rückerstattung des Kaufpreises gerichtlich verlangte. In diesem Verfahren entschied das LG Coburg, dass ein gewerblicher Autohändler die Angaben desjenigen, von dem er seinerseits das Auto übernimmt, prüfen und für deren Richtigkeit selbst einstehen muss.
Reiserecht - fehlende Pässe und Visa
Bis zum Bundesgerichtshof (Az. X ZR 198/04) ging die Erstattung von rund EUR 900.- Mehrkosten aus Anlass einer verweigerten Urlaubsreise einer Familie nach Bulgarien. Am Flughafen Hannover wurde festgestellt, dass der Sohn keinen Reisepass mit sich führte, weshalb seine Mitnahme verweigert wurde. Die Mehrkosten für die Abreise einen Tag später sollte nach Ansicht der Urlauber das Reisebüro tragen, wie es auch das Landgericht Frankfurt in der Regel so sieht.
Der BGH hat sich aber der Sicht des Landgerichts Bremen angeschlossen, wonach Aufgabe der Reisebüros lediglich ist, Reisen zu vermitteln, nicht aber auf Pass- und Visaformalitäten hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Reiseveranstalter sich verpflichtet, auch hierüber aufzuklären.
Das Team von RECHTLEGAL meint nicht nur vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Rechtsprechung, dass es eigentlich das Normalste auf der Welt ist, sich vor Reiseantritt - gerade in Zeiten des Internets unproblematisch - über die Formerfordernisse im Reiseland selber zu informieren.
Verkehrsrecht - Erstattung für fehlerhaftes Gutachten
Das Landgericht Mönchengladbach hat sich zum Az. 11 O 332/04 mit einem fehlerhaften Gutachten eines Sachverständigen befassen müssen.
Der Geschädigte suchte nach einem Unfall als Gutachter den Inhaber des Autohauses auf, wo auch die Reparatur durchgeführt werden sollte. Dieser Umstand wie auch der Verdacht auf ein manipuliertes und überhöhtes Gutachten gab der Gegenseite Anlass, die Zahlung an den Sachverständigen zu verweigern.
Dies allerdings reicht nicht aus, so das LG Mönchengladbach, hinzu kommen muss über diesen Verdacht hinaus, dass das Gutachten tatsächlich wahrheitswidrig erstellt worden ist. Da sich gerade dies nicht nachweisen ließ, kam die gegnerische Versicherung an der Erstattung der Kosten für das Gutachten nicht vorbei.
Mietrecht - Aufklärungspflicht des Mieters
Vor Abschluss eines Mietvertrages muss der Mietinteressent den künftigen Vermieter ungefragt über ein noch laufendes Insolvenzverfahren wie auch erhebliche Mietrückstände aus einem früheren Mietverhältnis nebst Verurteilung zur Räumung der Wohnung aufklären, so das Landgericht Bonn zum Az. 6 T 312/05.
Diese Pflicht folgt aus der sehr hohen Gefahr für den Vermieter, bei Abschluss des Mietvertrages keine Miete zu erhalten. Ob der Vermieter, hierauf hatte sich der künftige Mieter berufen, auch anderweitig sich über seinen Mieter hätte informieren können, spielt, so das LG Bonn, keine Rolle.
Das Team von RECHTLEGAL hält als Fazit fest, dass der Mieter immer dann Offenbarungspflichten hat, wenn der Mietzinsanspruch des Vermieters gefährdet erscheint.
Zu guter Letzt - bessere Geschäftslage
Eine Umfrage des Verein Creditreform unter mehr als 4.000 Firmen ergab eine gestiegene Zufriedenheit des Mittelstandes mit der Geschäftslage, gleichzeitig wird eine Fortsetzung des Aufschwungs erwartet. Die Unternehmen, die ihre Geschäftslage mit den Noten sehr gut und gut bewerten, sind um fast 15% gestiegen, während sich die Zahl der Unternehmen, die die Noten mangelhaft und ungenügend verteilt, auf weniger als 10% halbiert hat.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













