(openPR) Arbeitsrecht - Herabsetzung der Arbeitszeit
Die Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Demgegenüber ist der Antrag, die Arbeitszeit nur zeitlich befristet herabzusetzen, unzulässig.
Im Einklang mit den Gesetzestexten hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel zum Az. 1 Sa 212/05 entschieden, dass der Arbeitnehmer keine temporäre, sondern nur eine dauerhafte Herabsetzung seiner Arbeitszeit vom Arbeitgeber verlangen kann.
Mietrecht - Belege für Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich zum Az. VIII 78/05 mit der Einsicht in die Abrechnungsbelege, die den Betriebskosten zu Grunde liegen, zu beschäftigen.
Ein Mieter verlangte vom Vermieter Übersendung der Kopien der Abrechnungen, die der Vermieter verweigerte. Der BGH gab dem Vermieter recht und führte aus, dass der Mieter zwar Einsicht in die Unterlagen habe, jedoch nur am Sitz des Vermieters. Die Übersendung von Abrechnungen etc. kann er nicht verlangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mieter und Vermieter sich nicht am gleichen Ort befinden.
Wie nicht anders zu erwarten, kritisiert der Deutsche Mieterbund das BGH-Urteil erheblich, da hierdurch die Rechte des Mieters stark eingeschränkt werden. Da, so die Begründung, schon bei Sozialwohnungen der Vermieter verpflichtet ist, Unterlagen dem Mieter zu übersenden, muss gleiches für sämtliche Mietverhältnisse gelten.
Das Team von RECHTLEGAL hält dies für einen Trugschluss, da ansonsten der Gesetzgeber eben diese Regelung nicht auf Sozialmiet-Verhältnisse beschränkt hätte.
Kfz-Reparatur - Nachweis durch Werkstatt
Wird ein zur Reparatur oder Inspektion in die Werkstatt gegebenes Kfz dort beschädigt, muss letztere den Nachweis führen, dass sie den Schaden nicht verursacht hat. Dies hat das Landgericht (LG) Bonn zum Az. 5 S 154/05 entschieden.
Eine Werkstatt, die mit einer Kfz-Inspektion beauftragt war, brach hierbei eine Glühkerze ab, wodurch ein Schaden in Höhe von rund EUR 2.000.- entstand. Da die Werkstatt nicht bereit war, den Schaden zu ersetzen, ging die Sache vor Gericht. Dort erklärte die Werkstatt lediglich, sie habe alles ordentlich erledigt, konnte oder wollte aber keine näheren Details zur Beschädigung vortragen.
Dies war den Bonner Richtern zu wenig, weshalb sie die Werkstatt zum Schadenersatz verurteilten.
Saison-Kurzarbeitergeld geplant
Der Bundestag billigte vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zum Abbau der Winter-Arbeitslosigkeit im Baugewerbe. Danach sollen Beschäftigte im Bau bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall zwischen Dezember und März Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, und zwar in Höhe des ALG, nämlich bei Kinderlosigkeit 60% des letzten Netto-Einkommens, bei Kindern 67% hiervon.
Zum Hintergrund: Wer das Saison-Kurzarbeitergeld erhält, ist nicht arbeitslos, sondern weiter beim Arbeitgeber beschäftigt, taucht also in der Arbeitslosen-Statistik nicht mehr auf.
Das Team von RECHTLEGAL meint: "Ein Schelm, wer Böses hierbei denkt."
Nordstaat - Fusion der Fach-Obergerichte gescheitert
Die geplante Diffusion der Fach-Obergerichte der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein ist zwischenzeitlich gescheitert. Die betroffenen Politiker erklärten, dass die Zusammenlegung der Gerichte keine Vorteile bringt, dieser zusätzlich erhebliche dienstrechtliche Probleme entgegenstehen, darüber hinaus keine Einspar-Potentiale vorhanden sind.
Nach Ansicht des Teams von RECHTLEGAL sind die Argumente gegen die Fusion überzeugend, weniger überzeugend ist, dass die Politik sich mit diesen Argumenten nicht beschäftigt hat, bevor sie ihre Pläne in die Presse gebracht hat.
Rechtsanspruch auf Girokonto?
Alle Jahre wieder, diesmal eingebracht von der Linkspartei, hat sich der Bundestag mit Gesetzentwürfen zu befassen, der jedem einen Rechtsanspruch auf ein eigenes Girokonto gewährleistet. Damit soll die Diskriminierung der nicht oder wenig solventen Bürger beseitigt werden, so der Entwurf, da in einer Zeit, in der es faktisch keine Barzahlung mehr gibt, Personen ohne eigenes Konto benachteiligt werden.
Und wie alle Jahre wieder wird der Gesetzentwurf in den Schubladen der höchsten deutschen Volksvertretung verschwinden.
Zu guter Letzt - Gefängnis für drei Mal Schwarzfahren
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart musste sich zum Az. 1 Ss 575/05 mit der Konsequenz dreimaligen Schwarzfahrens bei einem entstandenen Schaden von je EUR 1,65 befassen.
Die beiden Vorinstanzen hatten die Schwarzfahrerin zu einer Gefängnisstrafe von mehreren Monaten verurteilt, was grundsätzlich das OLG bestätigte. Die Ansicht, so das Gericht, bei Bagatelldelikten seien immer nur Geldstrafen zulässig, ist falsch.













