(openPR) 18.06.2003 - In einer Stellungnahme zu dem Beschluss des Berliner Kammergerichts, Egon Krenz nicht vorzeitig aus der Haft zu entlassen, erklärte PDS-Ehrenvorsitzender Hans :
In den letzten Tagen war in deutschen Landen viel, und darunter nicht wenig Zweifelhaftes über Geschichte und Gemeinsamkeiten zu hören. Das Berliner Kammergericht hat die Dinge wieder auf ihren Platz gerückt eine vom bundesdeutschen Recht her mögliche Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung von Egon Krenz wurde abgelehnt. War die Verurteilung damals schon vom bundesdeutschen Recht nicht gedeckt und zweifelhaft, so ist die Forderung nach Fortsetzung der Haft ein deutliches Zeichen für jene Justiz, die es angeblich in der Bundesrepublik nicht geben soll. Die Sieger können es nicht lassen, immer wieder auch dort ihre Zeichen zu setzen, wo Vernunft und Humanität gefragt sind oder gar Versöhnung Raum erhalten könnte. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie glaubhaft eigentlich der Prozess der Vereinigung der beiden deutschen Staaten sein kann, der doch auf der Grundlage des Völkerrechts und des 2+4-Vertrages erfolgen sollte.








