(openPR) Berlin. „Wir werden von der Politik in der Finanzierung der Charité genau so behandelt wie das Grünflächenamt“, so Professor Dr. Karl Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der größten medizinischen Klinik Europas anläßlich des 7. Berliner Gesundheitsfrühstücks der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE).
Die staatliche Detailsteuerung medizinischer Fakultäten und ihrer angeschlossenen Kliniken sieht der Wissenschaftler als einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Krankenhausträgern. Einhäupl fordert die rechtliche Privatisierung der Charité und vergleichbarer Einrichtungen, um im Wettbewerb bestehen und wirtschaftlicher arbeiten zu können. Hierzu sei eine monistische Finanzierung der Krankenhäuser erforderlich. „Gebt uns die Freiheit, privatwirtschaftlich zu handeln und zwar rechtlich – wir brauchen neue Rahmenbedingungen“ fordert Einhäupl von der Politik.
Ebenfalls mehr finanziellen Spielraum und Handlungsfeiheiten für eine optimale Gestaltung der Patientenversorgung verlangt der Vorsitzende des Vorstandes der Techniker Krankenkasse (TK), Professor Dr. Norbert Klusen.
Gesundheitsausgaben gelten in unserer Gesellschaft völlig zu Unrecht als „schlechte“ Ausgaben, so der ehemalige Industriemanager. Er hat sich schon früher für eine rechtliche Privatisierung der gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen. Klusen sieht einen fortlaufenden Bedarf zur Hebung der Effizienzreserven im Gesundheitsbereich - ohne deshalb auf den Anspruch einer hochprofessionellen, nutzenstiftenden Kundenorientierung und -betreuung verzichten zu müssen.
Systemischen Veränderungsbedarf sieht auch der Präsident der DEUGE, Dr. Hubertus Glaser: “Wenn sich Humanität im Gesundheitswesen nicht auszahlt, wo dann? Wir wünschen uns, dass Humanität nicht als philosophisches Luxusphänomen betrachtet, sondern im Alltag (nicht nur) der Gesundheitswirtschaft auch gelebt wird. Dazu ist ein Veränderungsprozess dringend erforderlich, bei dem sich die Politik einerseits aus dem ureigensten Aufgabenbereich der Akteure zurückziehen, andererseits aber einen verlässlichen und vertrauensstiftenden ordnungspolitischen Rahmen schaffen muss“.











