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RECHTLEGAL - Newsticker 01/2006 vom 06.01.2006

06.01.200610:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Gehalt bei unwirksamen Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten zunächst über die Wirksamkeit eines zwischen ihnen geschlossenen Aufhebungsvertrages, den die Arbeitsgerichte letztlich als unwirksam ansahen. Daraufhin verlangte der Arbeitnehmer mit der Begründung, das Arbeitsverhältnis sei nicht wirksam beendet, Gehalt für die Vergangenheit.



Hierüber stritten die Parteien erneut, und zwar bis zum Bundesarbeitsgericht. Dieses entschied zum Az. 5 AZR 19/05, dass der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich Anspruch auf das Gehalt hat, vorher aber seine Arbeitskraft ausdrücklich anbieten muss.



Versicherungsrecht - Böllerschäden

Unmittelbar nach Jahreswechsel stellt sich für viele Betroffene die Frage, wer Beschädigungen am Auto durch Raketen oder Böller zahlt.

Hierzu hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitgeteilt, dass im Regelfall, wo der Täter nicht ermittelt werden kann, die Teilkasko hierfür aufkommt. Eine Besonderheit gilt bei Cabrios, wo zwar reine Explosionsschäden von der Teilkasko übernommen werden, nicht aber Schäden durch glimmende Teile von Feuerwerk.



Verkehrsrecht - Tempoverstoß bei Ortsunkenntnis

Ein ortsunkundiger Autofahrer hatte aufgrund der örtlichen Bebauung den Eindruck, er befinde sich noch außerorts. In diesem Fall liegen keine Anhaltspunkte für eine grobe Nachlässigkeit vor, wenn er das an einer gut ausgebauten und vierspurigen Straße aufgestellte Ortsschild übersieht. Aufgrund dieses Augenblickversagens muss trotz einer erheblichen Überschreitung der innerörtlichen Geschwindigkeit, aber unter Einhaltung der außerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, vom Fahrverbot abgesehen werden, so das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.



Versicherungsrecht - grobe Fahrlässigkeit bei Hausrat

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte sich mit einem nächtlichen Diebstahl und dem sich daran anschließenden Streit zwischen Bestohlenem und seinem Hausrat-Versicherer zu befassen.

Es ist in Wiederholung der altbekannten Rechtsprechung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Zuziehen einer Wohnungstür unzureichend ist. Da der Bestohlene die nur geschlossene Tür nicht einmal abgeschlossen hat, bleibt er, so das OLG in Übereinstimmung mit dem Hausrat-Versicherer, auf seinem Schaden sitzen, da sein Verhalten grob fahrlässig ist.



Agentur für Arbeit - gesetzwidrige Bescheide bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, dem Arbeitslosen für jeden Tag der Verspätung der Arbeitslosmeldung, höchstens aber für 30 Tage, das Arbeitslosengeld zu kürzen, maximal um 1.500.- Euro. Dies wendet die Agentur für Arbeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen auf alle Betroffenen an, die sich nicht spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur melden.

Die Gesetzeslage ist aber entgegengesetzt. Danach hat der Betroffene sich nicht spätestens, sondern frühestens drei Monate vor Ende der Befristung zu melden. Dennoch hat dies zur Folge, dass der sich gesetzeskonform Verhaltende sich bei Ende seiner befristeten Tätigkeit einer Kürzung seines Arbeitslosengeldes ausgesetzt sieht.

Zwischenzeitlich existiert ein Grundsatzurteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen, dass die Praxis der Arbeitsagentur mit Urteil zum Az. L 7 AL 100/05 als gesetzwidrig zurückgewiesen hat.

Das Team von RECHTLEGAL meint zur Vorgehensweise der Agentur für Arbeit: "Gesetzestexte lesen zu können, ist nicht einfach, ganz besonders für Behörden."



Versicherungsrecht - Sekundenschlaf und Unfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sich zum Az. 8 U 82/04 mit dem Sekundenschlaf eines Autofahrers befasst, weil hierdurch ein Unfall ausgelöst wurde. Der Versicherer des kurz eingenickten Autofahrers hatte seine Eintrittspflicht verneint und sich auf dessen grobe Fahrlässigkeit berufen, nach Ansicht des OLG Celle aber zu Unrecht. Wenn der Autofahrer glaubhaft machen kann, dass er vor seinem kurzen Einnicken keine Ermüdungserscheinungen verspürt hat, muss der Versicherer den Unfallschaden tragen.



Verkehrsrecht - Abgasuntersuchung für Zweiräder

Die eigentlich zum 01.01.2006 geplante Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, aller Wahrscheinlichkeit nach frühestens im zweiten Quartal des Jahres. Der Hintergrund hierfür mutet - vorsichtig formuliert - delikat an. Der damalige Verkehrsminister Stolpe hat schlicht vergessen, die Verordnung zu unterzeichnen, nunmehr muss diese nach Unterzeichnung durch den neuen Minister Tiefensee noch den Bundesrat passieren.



Versicherungen - Schäden auf Rekordniveau

Für die Versicherer ist das Jahr 2005 ein finanzielles Desaster, bedingt durch weltweite Naturkatastrophen. Hierbei ist der kürzliche Tanklager-Brand bei London noch nicht einmal in die Bewertung eingeflossen.

Fast 90% der mit rund EUR 200 Mrd. bezifferten Schäden entfallen auf die USA, lediglich etwa 3% auf Europa.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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