(openPR) München, 13.09.2005 - Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit sollen in deutschen Städten keine Verwendung mehr finden. Dementsprechende Stellungnahmen gaben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegenüber der Menschenrechts- und Umweltschutzorganisation EarthLink ab.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode muss ein neues Gesetz über die Vergabeordnung verabschiedet werden, das regelt nach welchen Kriterien öffentliche Aufträge vergeben werden. "Soziale Kriterien müssen in die Vergabeordnung aufgenommen werden, damit deutsche Städte den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermeiden können", so Bernhard Henselmann von EarthLink. Der Verein hatte die Abgeordneten des Bundestags um Stellungnahmen zu diesem Thema gebeten.
Einig sind sich die Fraktionen über die Notwendigkeit gegen ausbeuterische Kinderarbeit einzutreten. Weniger Einigkeit herrscht allerdings in der Frage, ob soziale Kriterien tatsächlich in die Vergabeordnung aufgenommen, und damit gesetzlich verankert werden sollen.
Während die Unionsparteien CDU/CSU grundsätzlich jede Möglichkeit ausbeuterische Kinderarbeit zu ächten begrüßen, nahm die FDP bislang noch nicht Stellung. Die Union steht einer Aufnahme solcher Aspekte in die Vergabeverordnung allerdings kritisch gegenüber. Nach eigenen Angaben würde sie andere Regelungsmöglichkeiten bevorzugen. Auch die SPD hält es für notwendig, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden, weshalb sie sich laut ihren Angaben für eine Handelspolitik einsetzt, in der Kinderarbeit besonders geächtet wird. Sie habe immer wieder deutlich gemacht, dass soziale Kriterien bei der weiteren Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten. Ebenso ist der Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass Lieferanten von Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet werden sollten, nur Produkte zu kaufen, die nachweislich ohne Kinderarbeit entstanden sind. Wie auch die SPD befürworten die Grünen eine Aufnahme sozialer Aspekte in das Vergaberecht.
Trotz der positiven Stellungnahmen der Regierungsparteien beinhaltet der aktuelle Gesetzentwurf, der im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet wurde, noch keine eindeutige Regelung, die es den Kommunen erlaubt, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit auszuschließen.
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Hintergrundinformationen
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Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere Lasten tragen müssen. Jegliche Tätigkeit, bei der die Kinder körperlich, psychologisch oder sexuell missbraucht werden und die den Kindern die Möglichkeit raubt, eine gewisse Grundbildung zu erlangen, fällt unter den Begriff der ausbeuterischen Kinderarbeit.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" von EarthLink e.V.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" informiert die Menschen in Deutschland und insbesondere die in den Städten und Gemeinden verantwortlich Handelnden über ihren möglichen Beitrag zur Überwindung der menschenverachtenden ausbeuterischen Kinderarbeit.
Weiterführende Informationen und eine Liste der deutschen Städte und Gemeinden, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzen, finden Sie auf der Internetseite
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de
Rechtliche Aspekte
Die EU-Richtlinie 2004/18/EG (umzusetzen bis 31.01.2006) regelt in Artikel 26, dass die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben können, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.
Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums lässt allerdings §97 Abs 4 GWB unverändert, nach dem Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben und andere oder weiter gehende Anforderungen an Auftragnehmer nur gestellt werden dürfen, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.
Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der EU-Richtlinie zurück, die es dem einzelnen Auftraggeber ermöglicht, soziale Kriterien anzuwenden. Nach EU-Recht könnte auch eine Kommune zusätzliche soziale Kriterien zur Anwendung bringen, auch wenn dies nicht in einem Landesgesetz geregelt ist.
Profil EarthLink e.V.
EarthLink ist eine in München ansässige Organisation, die sich seit 1998 mit Partnern aus aller Welt für Menschenrechte und Naturschutz einsetzt. EarthLink unterstützt sozial nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung im Rahmen von konkreten Projekten "vor Ort", durch Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland, sowie durch Netzwerkarbeit weltweit. Die Menschen vor Ort einzubinden versteht EarthLink als wichtige Voraussetzung für den langfristigen Erfolg.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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EarthLink e.V. - The People & Nature Network
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