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E-Zigaretten Verbot: Doppelmoral zugunsten des Steuersäckls?

30.01.201214:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Düsseldorf, 28.01.2012

Besorgniserregend und unverständlich ist für die Piratenpartei NRW der Vorstoß der Städte Mülheim, Essen und Oberhausen, den Verkauf von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids zu verbieten.[1] Für ein Verbot fehlen nach Meinung der Arbeitsgruppe Drogenpolitik der Piratenpartei sowohl verlässliche Studien als auch eine geeignete rechtliche Grundlage.[2]

„Diese Verbote, die mit der Einschätzung der Landesgesundheitsministerin Steffens einher gehen, zeigen wieder einmal die Doppelmoral, wenn es um Drogenpolitik in Deutschland geht“, äußert sich Andreas Rohde, Koordinator der AG Drogenpolitik. „ Der Konsum von 30 Zigaretten am Tag mit bis zu 1,0 mg Nikotin je Zigarette stellt für das Ministerium kein Problem dar. Niemand käme auf die Idee, Zigaretten in die Apotheke zu verbannen. Aber kaum entgehen dem Staat Steuern, werden die Poltiker selbst auf zweifelhafter Rechtsgrundlage aktiv.“

Die Piratenpartei NRW verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von 2007, dass eine Einstufung als Arzneimittel nur dann zulässig sei, wenn "belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse" vorliegen - was im Fall der E-Zigarette bisher nicht gegeben ist.[3] Der Europäische Gerichtshof erklärt in einem Urteil von 2009, dass als Arzneimittel nur deklariert werden darf, was eine nachweislich gesundheitsfördernde Wirkung hat.[4] Die meisten der mittlerweile geschätzt 1,2 Millionen Konsumenten von E-Zigaretten nutzen diese als weniger gesundheitsschädliche Alternative, nicht jedoch zur Entwöhnung.

Insofern ist die Einstufung der Ministerin voreilig und wenig fundiert. Die Piraten fordern schon länger, dass zu der potentiellen gesundheitlichen Gefährdung schnellstmöglich Studien erstellt und veröffentlicht werden. Weiterhin muss die Einstufung als Arzneimittel durch das NRW-Gesundheitsministerium bis zum Vorliegen gesicherter Erkenntnisse zurückgenommen werden. Sinnvoll ist aus Sicht der AG Drogenpolitik die Einführung von Qualitätsstandards wie kindersichere Verschlüsse der Liquids, detaillierte Inhaltsangabe der enthaltenen Stoffe sowie ein Hinweis auf die Gefährlichkeit von Nikotin.

„In Niedersachsen ist man offensichtlich aufgeklärter“, so Andreas Rohde weiter. „Dort wird weder über den Verkauf noch über den Gebrauch von E-Zigaretten in z.B. Gaststätten diskutiert.“ Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund hatte im Dezember in einer Pressemitteilung keine Notwendigkeit gesehen, „Verbote auszusprechen und damit ohne gesetzliche Regelung Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.“[5]

Die Piraten fordern in ihrem Parteiprogramm, dass „Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden dürfen, nicht jedoch auf Grund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente.“[6]

Quellen:
[1] Mülheim, Essen und Oberhausen gehen gegen E-Zigaretten vor: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/muelheim-essen-und-oberhausen-gehen-gegen-e-zigaretten-vor-id6290676.html
[2] AG Drogen: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Drogen/Thema_E-Zigarette
[3] BVerwG Leipzig: Aktenzeichen 3 C 21.06, 22.06, 23.06 (25.7.2007)
[4] EUGH: http://lexetius.com/2009,15
[5] Pressemitteilung NSGB: http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php?artikel=1234&type=2&menuid=3&topmenu=3
[6] Parteiprogramm Drogenpolitik: http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Drogenpolitik

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Presseteam NRW
Achim Müller

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Postfach 103041
44030 Dortmund

Telefon: (030) 609899-530
Telefax: (030) 609899-539

E-Mail: E-Mail
Internet: http://www.piratenpartei-nrw.de/

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