(openPR) Ist die noch recht neu am Markt eingeführte E-Zigarette ein Genussmittel oder ein Medizinprodukt? Die korrekte Einstufung des elektronischen Glimmstängels erhitzt derzeit die Gemüter. Letztlich ist von der Klärung dieser Frage auch abhängig, ob die E-Zigarette weiterhin frei verkäuflich in jedem Supermarkt erhältlich bleibt oder ab sofort einer Zulassung bedarf und ausschließlich über Apotheken vertrieben werden darf.
Die EU-Kommission sieht es als problematisch an, dass E-Zigaretten als Nikotin-Ersatzmittel wie Nikotinkaugummis oder -pflastert öffentlich gehandhabt würden. Das nikotinhaltige Produkt solle deshalb stärker reglementiert werden. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass Produkte ab einem gewissen Nikotingehalt als Arzneimittel einzustufen sind. Viele am Markt erhältliche E-Zigaretten würden dazu zählen.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit bereits auf ein Verbot des öffentlichen Verkaufs der nikotinhaltigen Zigaretten geklagt und verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte geurteilt, dass die E-Zigaretten keinem Arzneimittelgesetz unterliegen.
Als Regulierungsvorschlag empfahl die EU-Kommission einen niedrigen Nikotin-Grenzwert für die elektronischen Rauchstängel: Maximal zwei Milligramm Nikotin darf demnach in einer Verbrauchseinheit der Zigarette enthalten sein. In der Flüssigkeit darf das Nikotin maximal zu vier Milligramm pro Milliliter konzentriert sein.
Die derzeitigen Produkte übersteigen diesen Grenzwert um ein Vielfaches. Die derzeit etwa zwei Millionen Konsumenten müssten deshalb ihre Produkte statt im Supermarkt in der Apotheke erwerben. Für die Interessensgemeinschaft E-Dampfen kommt der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission einem Verbot gleich. Die kontinuierliche Versorgung des Körpers mit der gewohnten Nikotinmenge ist bei gleichbleibendem Rauchverhalten mit dieser Regelung nicht mehr möglich. Die Interessensgemeinschaft warnt deshalb, die Handlungsempfehlung der EU würde viele Menschen zum weitaus schädlicheren konventionellen Tabakrauchen zurückbringen.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite www.e-zigarette-test.net









