(openPR) Erwerbsbiografien von Frauen werden nicht berücksichtigt
28. August 2003
Zu den heute veröffentlichen Vorstellungen der Rürup-Kommission zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Bundesregierung sollte die Rürupschen Geister, die sie rief, schnell wieder loswerden. Denn ihre Regierungskommission vernachlässigt bei ihren Überlegungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung die Besonderheiten der Erwerbsbiografien von Frauen völlig. Sollte die Bundesregierung beabsichtigen, diese Vorschläge zu Lasten von Müttern umzusetzen, kündigt die Unionsfraktion energischen Widerstand an.
Die heute schon schwierige finanzielle Situation von zahlreichen Familien mit Kindern und von Alleinerziehenden wird sonst in eine neue Altersarmut der Mütter münden. Dabei sind es Eltern und vor allem die Mütter, die die Grundlagen für ein umlagefinanziertes Rentensystem legen.
Das Normalarbeitsverhältnis, an dem sich die Rente bislang ausrichtet, verliert an Bedeutung. Erwerbsbiographien werden flexibler. Die Politik der Bundesregierung und ihre Reformkommission nehmen diese Realitäten nicht zur Kenntnis. Wer Kinder hat in Deutschland, fährt mit der Politik von Rot-Grün ins finanzielle Abseits. Was mit Eigenheimzulagenstreichung und Erziehungsgeldkürzungen begann, soll jetzt bei den Frauen mit Kindern fortgesetzt werden. Sie werden von den Vorschlägen der Rürup-Kommission besonders hart getroffen. Denn Frauen in den alten Bundesländern haben im Schnitt lediglich 26 rentenrechtlich relevante Jahre einzubringen, und ihre Arbeitsentgelte sind nur rund drei Viertel so hoch wie diejenigen von Männern. In den neuen Ländern haben Frauen derzeit rund 36 Jahre rentenrechtlich relevante Jahre. Während im Westen davon auszugehen ist, dass jüngere Frauen längere Versicherungszeiten erarbeiten werden, ist es im Osten umgekehrt. Vor der Wiedervereinigung waren Frauen dort durchgängig erwerbstätig. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und von Kindererziehungszeiten werden die Versicherungszeiten von Frauen dort zukünftig eher kürzer sein.
Die Absenkung des Bruttorentenniveaus von 48 Prozent auf rund 40 Prozent trifft Frauen daher viel stärker als Männer.
Mütter, die ihre Kinder versorgen oder eine Teilzeittätigkeit ausüben, haben kaum die Chance, die entstehende Rentenlücke durch private und betriebliche Rente auszugleichen.
Außerdem ergibt sich aus der Senkung des Rentenniveaus auch eine geringere Bewertung der derzeitigen Kindererziehungszeiten in der Rente.
Ein Skandal: Frauenschicksale kommen bei Rürup nicht vor, dabei stellen Frauen mit 11,4 Millionen Rentnerinnen zu 7,8 Millionen Rentnern die deutliche Mehrheit unter den Rentenbeziehern. Lösungsvorschläge im Sinne einer Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente und des Aufbaus eigenständiger Rentenanwartschaften von Frauen präsentiert Rürup nicht. Ein Trauerspiel; gerade die mangelnde Anrechnung führt Mütter in die Altersarmut.
Autor(en): Prof. Dr. Maria Böhmer
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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