(openPR) PDS-Bundesgeschäftsführer kritisiert die Ergebnisse des Rentengipfels der Bundesregierung scharf: Rentenkürzungen sind erbärmliche Politik
Es ist erbärmlich, wie Kanzler Schröder 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner zu Gefangenen seiner verfehlten Politik macht.
Die fünf rot-grünen Rentenreform-Bausteine werden weder dem Sinn einer Reform noch den gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden die Renten nominal gekürzt.
Die kurzatmigen Reaktionen von Rot-Grün auf das Finanzierungsdefizit der Rentenkasse sind nichts anderes als eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Rentnerinnen und Rentner. Eine solche Politik lehnt die PDS in aller Entschiedenheit ab.
Die Bundesregierung folgt damit dem Dogma der Beitragssatzstabilität, das auch ihre Vorschläge zur langfristigen Rentenreform bestimmt. Damit übernimmt die Bundesregierung das grundlegende Herangehen sowohl der Rürup-Kommission als auch Herzog-Kommission. Dies läuft auf eine langfristige weitere Senkung des Rentenniveaus hinaus, die dann zusätzlich große Armutsrisiken für künftige Rentnergenerationen produzieren werden. Nachdem bereits die Riesterreform zu einem erheblichen Absinken des Nettorenteniveaus führen wird, summiert sich dieser Effekt mit Rürup, Herzog und jetzt mit dem Rentengipfel auf einen Zustand, in dem Beschäftigte ein Arbeitsleben lang Beiträge zahlen, um eine Rente in Höhe der heutigen Sozialhilfe zu erhalten. Sicher sind Reformen, die das Wort verdienen, nötig. Niemand wird behaupten, dass die demografische Entwicklung keine Herausforderung für die sozialen Sicherungssysteme darstellt. Diese Entwicklungen sind lange bekannt und haben bereits zu Einschnitten im Rentenrecht geführt, die eine erhebliche Verringerung des prognostizierten demographisch bedingten Beitragssatzanstiegs in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge haben werden. Zudem wird in der aktuellen Debatte übersehen, dass sich dem demografischen Problem hinsichtlich Reformerfordernis in nichts nachstehend, Umbrüche in der Arbeitswelt und im Erwerbsleben der Menschen vollziehen, die dazu führen, dass es den in der Vergangenheit vor allem für Männer typischen Versicherungsverlauf, der von einer 40- oder 45-jährigen Vollbeschäftigung vorwiegend in einem Beruf bestimmt war, künftig immer weniger geben wird. Die Veränderungen in den materiellen Arbeitsbedingungen und auf dem Arbeitsmarkt werden immer mehr zu unsteten Versicherungsverläufen und zu Teilzeitarbeitsverhältnissen mit entsprechend geringerem Einkommen und damit auch zu geringeren Ansprüchen in der Rentenversicherung mit der Tendenz zu höherer Altersarmut führen.
Rentenkürzungen, wie sie jetzt die Bundesregierung zum Regierungsprogramm erhoben hat, sind darauf genau die falsche Antwort und führen auch nicht zu mehr Generationengerechtigkeit. Das angekündigte Gesetz zur Sicherung der künftigen Finanzierung der Rentenversicherung mit der Einführung eines zusätzlichen Nachhaltigkeitsfaktors ab 2005 wird diese Effekte verstärken. Für die PDS ist eine solidarische Reform der nach dem Umlageprinzip finanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung der entscheidende Weg, ein zukunftssicheres Alterssicherungssystem für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zu erhalten. Damit kann den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft wirkungsvoller entsprochen werden, als mit Leistungskürzungen und Privatisierungen in der Alterssicherung. Dies gilt auch für die weitere Teilhabe der älteren Generation an der allgemeinen Einkommensentwicklung durch Dynamisierung und Sicherung eines entsprechenden Rentenniveaus. Im übrigen ist die Ersetzung von solidarischer Alterssicherung durch private Vorsorge den Auswirkungen des demografischen Wandels genauso ausgesetzt, aber ergänzt durch die zusätzliche Unsicherheit der Finanzmärkte.
Reformen im Alterssicherungssystem sollten sich nach Auffassung der PDS an folgenden Grundsätzen orientieren:
* Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeitnehmer sollte zu einer Erwerbstätigenversicherung, also unter Einbeziehung von Beamten, Freiberuflern und Selbständigen ausgebaut werden. Damit wird die solidarische Basis für die Rentenversicherung erweitert.
* Zur Stabilisierung der Finanzierung der Rentenversicherung können eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, eine Umbasierung der Arbeitgeberbeiträge auf eine Wertschöpfungsabgabe und auch ein höherer Anteil an Steuerfinanzierung über den Bundeszuschuss beitragen.



