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RECHTLEGAL - Newsticker 27/2005 vom 15.07.2005

15.07.200516:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 27/2005 vom 15.07.2005
Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Recht aktuell - Google PageRank Update

In der Nacht vom 14.07. auf den 15.07.2005 hat die meistgenutzte Suchmaschine, Google, erwartungsgemäß das für etwa Mitte des dritten Quartals 2005 erwartete PageRank Update durchgeführt, was auch Auswirkungen auf die Internetseite von RECHTLEGAL.DE hat. Aus diesem Grund erscheint unser newsticker etwas später als sonst.



Die genauen Auswirkungen der Google PR Updates können noch nicht endgültig bewertet werden, da es nicht komplett abgeschlossen ist. Zumindest hat sich das Ranking unserer Seite RECHTLEGAL.DE erheblich verbessert.

Das Team von RECHTLEGAL geht davon aus, nach diesem PR Update noch leichter über Google für Sie auffindbar zu sein als bislang schon.



Maut - Sichtweisen

Während Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe für die ersten sechs Monate der neu eingeführten LKW-Maut eine positive Bilanz gezogen hat, sich hierbei im wesentlichen auf Einnahmen von etwa EUR 1,4 Mrd. in dieser Zeit beruft, kommt ein Test von Spediteuren zu einem völlig entgegengesetzten Ergebnis.

Danach werden weniger als 5% der Maut-Preller entdeckt, was natürlich die positive Bewertung von Manfred Stolpe erheblich in Zweifel zieht. Wohl deshalb hat das Bundesministerium die erhobenen Vorwürfe als nicht repräsentativ zurückgewiesen.



Justizreform - Einigkeit der Länder

Die Justizminister der Bundesländer haben sich auf eine neue große Justizreform verständigt. Unter anderem soll das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert, die bislang eigenständigen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeiten zusammengelegt sowie nochmals der Instanzenweg verkürzt werden. Auch sollen einvernehmliche Ehescheidungen künftig vor Notaren statt vor den Amtsgerichten durchgeführt werden können.

Mit Ausnahme des letzten Punktes steht das Team von RECHTLEGAL den Reformvorschlägen sehr kritisch gegenüber, insbesondere der weiteren Rechtswegverkürzung, geht allerdings vor dem Hintergrund der im Herbst anstehenden Bundestagswahlen und der allgemein bekannten Schwerfälligkeit der Umsetzung solcher Reformen nicht davon aus, innerhalb der kommenden fünf Jahre nochmals über das Thema berichten zu müssen.



Keine Software-Patente

Das EU-Parlament hat in zweiter Lesung endgültig einen zwischen den Beteiligten umstrittenen Gesetzentwurf abgelehnt, der Computerprogrammen ähnlich wie bislang schon Büchern und Liedern Urheberrechtsschutz gewähren sollte.

Damit haben sich die Gegner der Software-Patente, unter anderem die "Initative Hamburger Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software", letztlich durchgesetzt.



Kfz-Steuer - Umweltanteil

Der EU-Kommission liegt der Entwurf einer neuen Richtlinie für die Besteuerung von Kfz vor. Hiernach sollen künftig sämtliche EU-Mitgliedsstaaten bei der Kfz-Steuer auch den Ausstoß von Kohlendioxid berücksichtigen.



Landgericht Aachen - kein Erbzwang

Nach dem Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (Az. 7 T 99/04) hat jeder das Recht, im Wege der Erbausschlagung auf sein Erbe zu Gunsten von ihm nachfolgenden Erben zu verzichten. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Erbe Sozialhilfeempfänger ist.

Der hier betroffene Sozialhilfeempfänger hatte, ganz sicher mit dem Hintergrund, das Geld nicht im Wege des Regresses dem Staat zukommen lassen zu müssen, auf sein Erbe verzichtet. Während die amtsgerichtliche Vorinstanz dieses Verhalten für sittenwidrig hielt, hat sich das LG Aachen wieder an den eindeutige Gesetzeswortlaut erinnert.



Hartz IV - Kfz-Preis

Das Sozialgericht Detmold hat zum Az. S 4 AS 17/05 zu einem interessanten Punkt beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stellung bezogen.

Es hat den Agenturen für Arbeit untersagt, pauschal lediglich einen Kfz-Wert von maximal EUR 5.000.- bei den Leistungsbeziehern als angemessen anzusetzen, vielmehr sei auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen.



Lebensversicherung - Garantiezinssenkung

Die deutschen Lebensversicherer wollen erneut den Garantiezins für ab dem 01.01.2007 abzuschließende Lebensversicherungs-Verträge senken. Im Gespräch ist eine Reduzierung um 0,5% auf nunmehr nur noch 2,25 %. Begründet wird dies mit niedrigeren Erträgen auf dem Anleihemarkt.

Das Team von RECHTLEGAL fragt in diesem Zusammenhang natürlich kritisch nach, ob die niedrigen Erträge nicht auch die Konsequenz aus den immer noch zu hohen Kosten des internen Verwaltungsapparats der Lebensversicherer sind.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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