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RECHTLEGAL - Newsticker 26/2005 vom 08.07.2005

08.07.200510:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Führerscheinentzug - Prozessdauer

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich zum Az. 2 Ws 15/05 mit der Verfahrensdauer bei vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis befasst.

Einem Autofahrer, der wohl deutlich mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte, wurde der Führerschein vorläufig entzogen. Im Hauptverfahren waren allerdings die Ermittlungsbehörden nicht annähernd so schnell wie beim Entzug der Fahrerlaubnis.



Als nach fast 18 Monaten das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen war, der Führerschein blieb selbstverständlich vorläufig beschlagnahmt, wandte sich der Betroffene mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass Staatsanwaltschaft und Gericht durch die nachlässige Behandlung des Falles erheblich gegen den besondere Beschleunigungsgrundsatz verstoßen hatten, der gerade auch beim vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gilt.

Der Alkoholsünder erhielt also seinen Führerschein zurück.



Steuerrecht - Rentenbeiträge

Aktuell streiten Steuerpflichtige und Finanzämter über die Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung. Nach Ablauf der Übergangsphase im Jahr 2040 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll besteuert, in der Übergangszeit anteilig.

Die jetzt entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung können bislang nur beschränkt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Demgegenüber ist die Ansicht von Fachleuten auf dem Gebiet, dass ein unbegrenzter Werbungskosten-Abzug der richtige Weg ist. Hintergrund: Die jetzt entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung dienen dem Erwerb der erst später auszuzahlenden Renten, sind also vorab entstandene Werbungskosten.

Da die Finanzämter die Auffassung nicht teilen, sollte unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen zum Az. 7 S 4/03 Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Mit dem o.g. Verfahren hat das Finanzgericht Niedersachsen in einem summarischen Verfahren bereits die Ansicht der Steuerpflichtigen bestärkt.



Primärenergie - Urteil für liberalen Strommarkt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dem Bundeskartellamt erlaubt, die Durchleitungskosten der Energieversorger zu überprüfen und Kosten anderer Unternehmen als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.

Die Durchleitungsgebühren stellen das weitaus größte Problem im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Strommarktes dar, da sie rund ein Drittel des Strompreises ausmachen, womit sie deutlich höher liegen als die Kosten für die Stromproduktion selber.

Das Team von RECHTLEGAL berichtet über die aktuellen Tendenzen weiter.



Manager - Offenlegung von Bezügen

Nach neuesten Meldungen sollen aktuell alle Parteien einig sein, dass bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ab 2007 die Spitzenmanager deutscher Aktiengesellschaften ihre Gehälter veröffentlichen müssen.

Wenn nicht die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mit einer Mehrheit von 3/4 beschließt, auf die Offenlegung der Gehälter zu verzichten, müssen diese im Jahresabschluss der Gesellschaft detailliert publiziert werden.

Es braucht sicherlich keiner hellseherischen Fähigkeiten, um der Ansicht des Teams von RECHTLEGAL zu folgen, wonach die meisten Hauptversammlungen der Gesellschaften Nichtveröffentlichungs-Beschlüsse fassen werden.



Produktpiraterie

Mit einer aktuell durch die Presse gegangenen Aktion hat die Magdeburger Polizei einen großen Erfolg gegen gewerbsmäßige Produktpiraterie gelandet. Den insgesamt etwa 70 Beschuldigten wird vorgeworfen, über 70.000 Plagiate der Firma Joop! über eBay versteigert zu haben. Es handelt sich vor allen Dingen um Schmuck und Lederprodukte. Das Modehaus Joop! selbst teilt mit, es sei durch die Plagiate ein Schaden in Höhe von etwa EUR 5,5 Mio. entstanden, für den man Schadenersatz verlangen werde.

Das Team von RECHTLEGAL fragt nicht nur kritisch an, bei wem der Schaden erfolgreich wird geltend gemacht werden können, sondern auch, wie einem derartig renommierten Unternehmen die Versteigerung seiner gefälschten Produkte im Internet nicht auffällt. Es sollte wohl erwartet werden können, dass ein solches Unternehmen den Markt im Hinblick auf Fälschungen ständig unter die Lupe nimmt.



Haftung von Internet-Tauschbörsen

Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat entgegen der diversen Urteile der unteren Gerichte entschieden, dass die Betreiber von Tauschbörsen, zumindest nach dem Recht der Vereinigten Staaten, für Dritte haften, die auf ihren Tauschbörsen mit Raubkopien arbeiten.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.


Ihr Team von RECHTLEGAL
http://www.rechtlegal.de

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