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Rheinland-Pfalz will Verbot der Käfighaltung für Legehennen

09.02.201114:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

09.02.2011


Rheinland-Pfalz will Verbot der Käfighaltung für Legehennen

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen durchzusetzen. Der Antrag wird am Freitag, 11. Februar, im Bundesrat behandelt. Er zielt darauf, die Haltungsvorgaben von Februar 2002 wieder herzustellen, die nur noch Boden-, Volieren- und Freilandhaltung erlauben. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese erneute Aktivität von Rheinland-Pfalz, nur tierschutzkonforme Haltungen zuzulassen. Zudem appelliert er an die Verbraucher, ihren Eier-Konsum generell zu reduzieren.



Das Bundesverfassungsgericht fordert gemäß seinem im Dezember 2010 veröffentlichten Beschluss eine Neuregelung der Legehennenhaltung bis 31. März 2012. Zur höchst richterlichen Entscheidung war es gekommen, da Rheinland-Pfalz 2007 Normenkontrollklage gegen die Wiedereinführung des Hühnerkäfigs eingereicht hatte, da die Hennen auch in dieser sogenannten Kleingruppenhaltung nicht ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen ausleben können. Diese Grundanforderungen stellte jedoch bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1999.

„Bundesländer und Landwirte haben von vornherein gewusst, dass gegen die aktuelle Käfigform – beschönigend Kleingruppenhaltung genannt – Klage erhoben wurde. Da in Deutschland nur etwa 10 Prozent der Hennen in diesen Käfiganlagen eingepfercht sind, sind wir zuversichtlich, dass die Eierproduzenten nun endgültig jegliches wirtschaftliches Interesse an diesem Käfigsystem verloren haben. Wir erwarten, dass die Bundesländer den Antrag unterstützen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Darüber hinaus betont Simons: “So sehr wir die Initiativen von Rheinland-Pfalz als die zurzeit einzig richtigen Maßnahmen werten, so bedeuten sie unter Tierrechtsaspekten nur Zwischenschritte. Denn auch bei Boden-, Freiland- und Volierenhaltung haben die Hühner nicht den Himmel auf Erden. Wirtschaftlichkeitsaspekte stehen dort ebenfalls im Vordergrund und nach einem Jahr, wenn die Legeleistung nachlässt, müssen auch diese Tiere schon in die Schlachterei. Wirklich gut geht es den Hühnern, wenn wir Verbraucher die ernährungsphysiologischen Forschungserkenntnisse nutzen und zu einer veganen Ernährung finden. Nicht zuletzt auch aus humanitären und ökologischen Gründen.“

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