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Legehennen: Kompromiss soll Ende der Käfige besiegeln

23.02.201212:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Datum: 23.02.2012

Legehennen: Kompromiss soll Ende der Käfige besiegeln

Die zukünftige Haltung von Legehennen steht heute auf der Agenda des Bundesrats-Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht in dem Kompromissvorschlag, den die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur Legehennenhaltung gefunden haben, einen Schritt zur Begrenzung der Leiden der Legehennen. Danach soll die Haltung in sogenannten Kleingruppenkäfigen Ende 2023 und in Ausnahmefällen 2025 beendet werden. Dies bedeutet gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung, die 2035 forciert, eine Verkürzung der Laufzeit um 12 bzw. 10 Jahre.



„Wir hoffen sehr, dass die Länder heute diesem Kompromiss zustimmen und sich letztlich auch der Bundesrat dem Votum anschließt. Der Eiertanz der Industrie und Politik zulasten der leidenden Tiere muss endlich ein Ende haben“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die von der Bundesregierung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bei einer kürzeren Laufzeit als 2035 kann der Bundesverband nicht nachvollziehen. Die Betreiber von Kleingruppenhaltungen hätten von Anfang an gewusst, dass Rheinland-Pfalz Normenkontrollklage gegen die Einführung dieses neuen Käfigsystems
beim Bundesverfassungsgericht einreichen wollte. Die Rechtsunsicherheit für Kleingruppenkäfige bestand von vorn herein. Insofern sei die jetzt avisierte Übergangszeit von 10 Jahren eine äußerst großzügige Übergangsregelung.

Zum Hintergrund:
2002 beschloss die rot-grüne Bundesregierung das Ende der Käfighaltung von Legehennen, aber 2006 führte die Große Koalition auf Druck des damals CDU-/FDP-dominierten Bundesrats wieder etwas größere Käfige ein, beschönigend „Kleingruppenhaltung“ genannt. Dagegen bzw. gegen die neue Verordnung reichte Rheinland-Pfalz Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses verfügte im Oktober 2010: Die Bundesregierung muss bis 31. März 2012 die Haltungsvorgaben für Legehennen neu regeln.
Der neue Verordnungsentwurf der Bundesregierung sieht nun u.a. eine 23-jährige Übergangsfrist, bis 2035, für Kleingruppenkäfige vor. Zum Entwurf hatte die Bundesregierung den Bundesverband und weitere anerkannte Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme aufgefordert, aber die Kritikpunkte blieben ohne Einfluss. Erst durch die Empfehlungen des Bundesrats-Agrarausschusses vom September 2011 kamen sie zum Tragen. Die Empfehlungen sahen u.a. eine Übergangsfrist bis 2020 vor, auf die sich die Bundesländer jedoch nicht einigen konnten. In Folge sollten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einen Kompromiss erarbeiten.

Verordnungsentwurf der Bundesregierung und weitere Dokumente:
http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=2&option=com_zoo&view=item&category_id=85&item_id=380

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