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Qualen im Seehofer-Käfig ab 4. August rechtskräftig - Menschen für Tierrechte verurteilen Rechtsbruch der Regierung; Forderung auf Akteneinsicht durchgesetzt

02.08.200610:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Menschen für Tierrechte verurteilen Rechtsbruch der Regierung;
Forderung auf Akteneinsicht durchgesetzt

Einen Tag nach Ablauf der Notifizierungsfrist in Brüssel hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gestern die im April vom Bundesrat beschlossene Aufhebung des Käfigverbots für Legehennen unterzeichnet. Die neuen Haltungsbestimmungen treten nun – nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – bereits am 4. August in Kraft. Damit wird die tierquälerische Käfighaltung von Legehennen künftig wieder erlaubt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte verurteilt dies als Rechtsbruch der Regierung und setzt auf gerichtliche Überprüfung.

"Für uns ist das ganz klar Rechtsbruch. Alle politischen Instanzen haben sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 1999 die Käfighaltung von Legehennen als tierquälerisch verurteilte, hinweggesetzt. Zugleich verstoßen sie gegen das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes. In der Praxis bedeutet das jetzt weiterhin schlimmste Tierquälerei für 100 Millionen Hennen. Da werden wir nicht tatenlos zusehen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Tierrechtsverband hatte mittels des neuen Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht beim Bundesjustiz- und Bundeslandwirtschaftsministerium eingefordert, die ihm nun gewährt werden soll. Insbesondere interessieren ihn die Rechtsprüfung, die das Bundesjustizministerium vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorgenommen hat sowie Details über die Einflussnahme der Eierlobby.

Zudem steht der Bundesverband Menschen für Tierrechte mit den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz in Kontakt, die im Bundesrat gegen die Verlängerung der Käfighaltung gestimmt hatten. Er hält es zur Rettung des Rechtsstaates für unausweichlich, dass ein Bundesland Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht erhebt. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, die Rechtsgültigkeit der Haltungsbestimmungen überprüfen zu lassen. „Da Tierschutzverbänden bis heute noch kein Klagerecht – die so genannte Tierschutz-Verbandsklage – zugestanden wird, können wir diese gerichtliche Überprüfung nicht selbst in Angriff nehmen. Wir leisten daher unermüdlich Widerstand mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln“, schließt Simons.

Kontakt: Stephanie Elsner, Fon 05207 - 92 92 63

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