(openPR) Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt außerordentlich, dass heute Vormittag das rheinland-pfälzische Kabinett einer Normenkontrollklage der Landesregierung gegen die aktuellen Haltungsvorgaben von „Legehennen“ zugestimmt hat. Der Bundesverband ist überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Hennen entscheiden wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 bereits festgestellt, dass „Legehennen“ ihre natürlichen Verhaltensweisen – u.a. Aufbaumen, Flattern und Fliegen – ausüben können müssen. Weil dies in den herkömmlichen Legebatterien nicht möglich war, wurde 2001 das Verbot dieser Käfighaltung ab Januar 2007 beschlossen. Die Eierlobby ließ jedoch nicht nach, die Politik auf Änderung zu drängen. Schließlich ließ Bundesminister Horst Seehofer im August 2006 eine geänderte Verordnung in Kraft treten, die etwas veränderte Käfigsysteme zulässt und die Auslausfrist für konventionelle Batteriekäfige auf Ende 2009 verlängert.
„Rheinland-Pfalz unter Ministerpräsident Kurt Beck hat jetzt die einzige und letzte Chance ergriffen, diesen Rechtsbruch der Regierung vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Auch uns sind die Hände gebunden, denn mangels Verbandsklagerechts kann hier keine anerkannte Tierschutzorganisation eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen,“ so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Bundesverband, der zusammen mit der Vereinigung ‚’Juristen für Tierrechte’ der Bundesregierung sowie auch Rheinland-Pfalz ein umfassendes Rechtsgutachten vorgelegt hatte, ist überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die neuen Haltungsvorgaben als unrechtmäßig erachtet. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Vorschriften das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten und gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes verstoßen.
„Jetzt hoffen wir allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht bald sein Urteil fällt, damals haben wir auf das so weit reichende entscheidende Urteil nahezu 12 Jahre warten müssen“, schließt Simons.
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