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Gute Erfolgschancen für Klage gegen Käfighaltung

17.11.200615:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Datum: 17.11.2006

Gute Erfolgschancen für Klage gegen Käfighaltung

Wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte heute mitteilte, besteht für die Normenkontrollklage der rheinland-pfälzischen Landesregierung gegen die Haltung von „Legehennen“ in Käfigen eine hohe Erfolgsaussicht. Nach Aussagen des Verbandes verstößt die vom Bundesrat im April beschlossene Aufhebung des Verbots der Käfighaltung von „Legehennen“ gleich dreifach gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das dem Verband und der Landesregierung in Rheinland-Pfalz vorliegt.



Erstens verstößt die Käfighaltung – auch in den sogenannten Seehofer-Käfigen, die künftig möglich sein sollen – gegen das am 01.08.2002 in Kraft getretene Staatsziel Tierschutz, das einen so gravierenden Rückschritt in der Tierhaltung verbietet. Zweitens verstößt die Käfighaltung gegen § 2 des Tierschutzgesetzes, wonach Tiere art- und verhaltensgerecht zu halten sind. Drittens missachtet die Käfighaltung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.1999. Darin wurde bereits damals festgestellt, dass Hennen scharren, picken, sandbaden, auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört und geschützt ablegen können müssen. Weil diese Verhaltensweisen in den Legebatterien nicht möglich waren, wurde 2001 das Verbot der Käfighaltung beschlossen. Danach waren Legebatterien ab dem 01.01.2007 verboten.

Auf Drängen der Eierlobby schlug Bundesminister Horst Seehofer die Einführung neuer Käfigformen vor und verlängerte die Auslauffrist für konventionelle Batteriekäfige auf Ende 2009. Der Bundesrat stimmte im April 2006 gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz und Hessen zu.

Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte erklärt: „Ein Huhn kann weder auf 550 noch auf 800 qcm artgerecht leben, noch kann es bei einer Käfighöhe von 55 cm Flattern oder auf erhöhten Stangen sitzen. Das aber hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gefordert. Deshalb sind wir überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht sein Urteil von 1999 bestätigen und die von Horst Seehofer erlassene Verordnung aufheben wird.“

Gestützt wird der Bundesverband Menschen für Tierrechte von einem Rechtsgutachten des Arbeitskreises „Juristen für Tierrechte“, dem sich bereits über 60 Richter, Hochschullehrer, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte angeschlossen haben, und das allen politischen Entscheidungsträgern seit Sommer vorliegt.
Der Bundesverband begrüßt und unterstützt den richtigen und mutigen Schritt von Ministerpräsident Kurt Beck, jetzt Normenkontrollklage zu erheben. „Herr Beck zeigt mit seiner Entscheidung zur Klage, dass Millionen Menschen, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt, sich auf ihn verlassen können“, schließt Simons.

Bildmaterial: kann bei Bedarf über die Pressestelle honorarfrei angefordert werden.

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