(openPR) Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung und einer Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschafts-verbandes (GWV) Rheinland-Pfalz am 7.3.2012 sprach Frau Dr. Birgit Straubinger, stellvertretende Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Tierschutz im Landesministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: „Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz vor?“. Frau Dr. Straubinger erläuterte die Abschaffung der sogenannten „Kleingruppenhaltung“ für Legehennen. Das seien Käfige mit nur ganz geringfügig verbesserten Haltungsbedingungen gegenüber der herkömmlichen Käfighaltung. Sie führte aus, dass Rheinland-Pfalz hierfür verkürzte Übergangsfristen durchsetzen will. Statt für eine Übergangsfrist für die Abschaffung der Kleingruppenhaltung in Käfigen bis 2035 wie Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner trete Rheinland-Pfalz über den Bundesrat nur für eine Übergangsfrist bis 2023/25 ein. Hintergrund für die Abschaffung der sogen. Kleingruppenhaltung in Käfigen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach die Kleingruppenhaltung verfassungswidrig ist und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 erfolgen muss.
Im Anschluss gab es eine sehr heftige Diskussion wegen der Übergangsfristen zur Änderung der bestehenden Hennenhaltungsverordnung, die auf ein Verbot der "Kleingruppen"-Haltung hinauslaufe. Es protestierten mehrere Betriebsinhaber, die vor einigen Jahren in die Kleingruppenhaltung investiert hatten, darunter eine Betriebsinhaberin mit 20.000 Hennen in Kleingruppen, die für die Umstellung von herkömmlicher Käfighaltung auf Kleingruppen 500.000 EUR über eine Bank finanziert hatte und jetzt Angst um ihre Existenz hat. Frau Dr. Straubinger betonte, dass es für diese Fälle keine Entschädigung vom Land geben werde, denn der Einbau von Kleingruppenhaltungen sei eine unternehmerische Fehlentscheidungen gewesen gegen den Trend hin zu mehr Tierschutz. Daraufhin eskalierte die Diskussion massiv. Manche Teilnehmer der Diskussion ließen sich zu sehr aggressiven Äußerungen hinreißen.
Frau Dr. Straubinger erläuterte außerdem weitere Ziele der Landesregierung. Dies seien u. a. eine Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft gegen die industrielle Landwirtschaft, die Stärkung der regionalen Vermarktung heimischer Produkte sowie ein Tierschutzlabel, dessen Standards auf keinen Fall nur minimal besser sein dürften als die geltenden Mindeststandards. Es sollten vielmehr im Rahmen dieses Labels deutlich bessere Standards der Tierhaltung festgeschrieben werden.
Im Rahmen eines weiteren Vortrags der Veranstaltung wurden Tierschutzthemen der Geflügelhaltung behandelt:
Ein Aspekt war die betäubungslose Tötung der männlichen Geschwister der Legehennen: Die männlichen Küken (sogen. Eintagsküken) werden in der Regel bei lebendigem Leib im „Homogenisator“ geschreddert. Hierzu wurde erleichtert bemerkt, dass dies "in der Öffentlichkeit zum Glück nicht so diskutiert wird".
Ein zweiter Aspekt waren Knochenbrüche (besonders beim Ausstallen der Legehennen), was durch die akkordbedingte ruppige Vorgehensweise beim Ausstallen verursacht wird. Hier wurde ausdrücklich gewarnt: Veterinärämter wollen hier „verschärft eingreifen“. Wenn vermehrt Knochenbrüche auftreten, drohten Strafen bis zu „mehreren Tausend“ Euro.
Ein dritter Aspekt war die sogen. Nottötung kranker Tiere im Stall. Eine vorgesehene Änderung der Tierschutzschlachtverordnung gehe dahin, dass Geflügel nur noch nach vorheriger Betäubung durch Entbluten getötet werden dürfe.
Außerdem wurde die „Schnabelbehandlung“ (d. h. das Schnabelkürzen) bei Legehennen angesprochen. Dies werde zukünftig beendet werden durch Änderungen in der Tierschutzgesetzgebung. Die Schnabelkürzung durch die Tierhalter richtet sich bisher gegen das gegenseitige Picken der Legehennen, welches durch schlechte Haltungsbedingungen verursacht wird.
Abschließend gab es noch einen Vortrag von Dipl.-Ing. Jörg Heider zum Thema „Alternative Legehennenhaltung - Erfolg nur mit gutem Management“, wobei er fast ausschließlich von Bodenhaltung sprach und die Freilandhaltung sowie die Haltung in Biobetrieben nicht berücksichtigte.
Dr. Hilmar Tilgner
Stellvertretender Vorsitzender












