(openPR) Bekanntlich ist die von der Bayernpartei unterstützte Initiative des DGB zum Mindestlohn vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bei zwei Gegenstimmen entschieden die Richter mehrheitlich, dass die Bayerische Verfassung, die Mindestlöhne ermöglicht, nicht relevant sei. Der Bund, so die Mehrzahl der bayerischen Verfassungsrichter, habe mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Frage des Mindestlohns bereits ausreichend geregelt.
Dabei sollte dieses Gesetz ursprünglich gar nicht dazu dienen, Mindestlöhne festzuschreiben. Zwar gibt es der Bundesregierung die Möglichkeit, in bestimmten Branchen Mindestlöhne festzulegen, der eigentliche Kern des Entsendegesetzes ist jedoch die Bestimmung, dass sich die Arbeitsbedingungen von aus dem Ausland hierher entsandten Arbeitnehmern nach den geltenden Tarifverträgen zu richten hätten.
Dieses „verbogene“ Gesetz soll nun wirklich mehr gelten als unsere Verfassung? Die Bayernpartei erinnert daran, dass die Bayerische Verfassung einmal in einer Volksabstimmung vom Volk ausdrücklich angenommen wurde. Sie ist also der verfasste Wille der bayerischen Bevölkerung. Das Grundgesetz und natürlich auch das Entsendegesetz können das für sich nicht in Anspruch nehmen.
Doch wie gehen wir, die Bayern, mit unserer Verfassung um? Es mutet schon seltsam an, dass ausgerechnet die bayerische Staatsregierung mit ihren ach so bayerischen Ministern fast schon Freudensprünge macht, weil der Bund und nicht der Freistaat für solche Regelungen zuständig ist. Unsere Verfassung wird seit Jahrzehnten Stück für Stück ausgehöhlt, viele ihrer Artikel sind nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.
Und gerade die CSU, die sich immer wieder als Hüterin des Föderalismus profilieren will, ist daran nicht immer unschuldig gewesen. Wir finden, es wäre an der Zeit für etwas mehr gesunden bayerischen Patriotismus, damit unser Freistaat nicht noch mehr zur Berliner Provinz verkommt.


















