(openPR) Erneuerbare Energien werden 2008 bereits rund ein Drittel des bayerischen Stromverbrauchs decken +++ Ministerpräsident Becksteins Aussagen zu Atomenergie so glaubhaft wie seine “Biermeinung” +++ Verfassungsänderung soll Ausbau der Erneuerbaren noch beschleunigen +++ Klimaschutz-Verein stellt Zahlen und Rechtsgutachten vor
München – Gut eine Woche vor den Bayerischen Landtagswahlen präsentierte der Verein „Klimaschutz - Bayerns Zukunft“ e.V. das erste Rechtsgutachten zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayrische Verfassung sowie aktuelle Zahlen zum Anteil der Erneuerbaren Energien in Bayern.
Die neuesten Statistiken zeigen, dass bereits in diesem Jahr rund 1/3 des bayrischen Stromverbrauchs durch Sonne, Wasser, Wind, Bioenergie und Geothermie gedeckt werden. „Damit sind die Aussagen von Ministerpräsident Beckstein zur Bedeutung von Atomenergie genauso glaubhaft wie seine Äußerung zum Bierkonsum beim Autofahren”, sagte Hans Arpke, der Vorsitzende des Vereins. Bayern übertrifft auch die Einschätzungen der Internationalen Energie Agentur (IEA) zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien „um Längen“. Bei zielstrebigen Ausbau der Erneuerbaren Energien – u.a. mit der Geothermie zur Stromerzeugung - kann in Bayern auf den Ertrag konventioneller Energieträger bald gänzlich verzichtet werden. „Bereits heute haben die Erneuerbaren die fossilen Energieträger klar überholt“, so Prof. Dr. Ernst Schrimpff, stv. Vereinsvorsitzender und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bayrischer Solarinitiativen.
Um diesen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, muss der bayerische Rechtsrahmen ergänzt werden. Von der Notwendigkeit zur Aufnahme des Staatsziels Klimaschutz in die Bayerische Verfassung ist MdB Hans-Josef Fell, stv. Vorsitzender des Vereins und energiepolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, überzeugt: „Die bayrische Bevölkerung und Wirtschaft braucht diese Verfassungsergänzung. Denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien schützt auch vor den Kostenexplosionen bei den konventionellen Energien.“
Nachdem Klimastudien für Bayern eine Temperatur-Erhöhung von ca. 4 Grad bis 2100 vorhersagen (= 50 Grad an einzelnen Sommertagen!), und ein Stopp des drohenden Klimawandels am schnellsten durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien und die Kohlenstoff-Speicherung in landwirtschaftlichen Böden zu erreichen ist, meinen die Initiatoren, dass es nun geboten sei, den Klimaschutz und den Vorrang Erneuerbarer Energien in die Bayrische Verfassung zu verankern. Die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung sind völlig unzureichend.
Das von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, erstellte Rechtsgutachten „Verankerung des Klimaschutzes und des Vorranges der Erneuerbaren in der Bayerischen Verfassung“ bestätigt, dass die Ergänzungen für wirksamen Klimaschutz wichtig und juristisch machbar sind. Die Verfassungsänderung würde eine Bindungswirkung für Staatsregierung, Landkreise, Kommunen, Gerichte und Gesetzgebungsverfahren sowie für öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Kammern und Sparkassen mit sich bringen. „Das Wachstum der Erneuerbaren Energien könnte dadurch noch stärker beschleunigt werden“, prognostizierte Hans Arpke, der Vorsitzende des Vereins.
Bereits 1984 war Bayern Vorbild bei der Aufnahme des Umweltschutzes in die Verfassung.
Zielsetzung der Verfassungsänderung ist es, die Vollversorgung mit 100% Erneuerbaren Energien als erste industriell geprägte Region weltweit zu erreichen - und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Landes nachhaltig zu sichern.
Im nächsten Schritt will „Klimaschutz - Bayerns Zukunft“ e.V. die Landtagsabgeordneten von der notwendigen Ergänzung der Verfassung überzeugen.
„Klimaschutz - Bayerns Zukunft“ e.V.
Der Verein „Klimaschutz - Bayerns Zukunft“ e.V. ist aus den Netzwerken der „Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen“ und der „Arbeitskreise Energie und Klimaschutz der Agenda 21“ entstanden.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Klima- und Umweltschutzes insbesondere durch
– Unterstützung von Volksbegehren und Gesetzesinitiativen
– Maßnahmen zur Aufklärung und Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über die Vermeidung klimaschädlicher Emissionen in allen Lebensbereichen; u.a. über wissenschaftliche Machbarkeitsstudien sowie Informationen zu aktuellen technischen Entwicklungen (u.a. Vorrang Erneuerbarer Energien, Einsatz effizienter Technik, Erhalt der vorhandener Kohlenstoffspeicher sowie CO2-Rückbindung aus der Atmosphäre)
– Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Erneuerbaren Energien und zum sparsamen Umgang mit Energie und Rohstoffen, insbesondere durch Beratung der Solarinitiativen und Agenda 21 Gruppen, Anleitungen und übergreifende Schriften.
Bedeutende Leistungen sind die Entwicklung neuer Stromtarife, mit denen sich in Bayern das Stromsparen finanziell lohnt, die Weiterentwicklung des Mischfruchtanbaus sowie vor allem die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Solarstrom in Bayern - dem Vorläufer des heute bundesweiten „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG). Die Verbreitung des Wissens über Klimawandel und regionale Versorgungskonzepte mit Erneuerbarer Energie, Dokumentation von Musterprojekten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Statt der Frage, nach wie viel Jahren sich eine Investition rentiert haben wir aufgezeigt, wie man mit richtigem Einsatz der Fördermittel den Geldbeutel ab dem ersten Tag entlastet.









