(openPR) Eine so genannte Ausschlussfrist in Arbeitsverträgen ist zulässig, so aktuell wieder einmal das BAG zum Az. 5 AZR 572/04.
Bei zweistufigen Ausschlussfristen müssen die wechselseitigen Ansprüche nach Fälligkeit zunächst schriftlich geltend gemacht werden, sodann bei Ablehnung durch die Gegenseite klagweise durchgesetzt werden.
Lässt eine Partei des Arbeitsvertrages bereits eine der beiden Fristen verstreichen, verfällt der Anspruch insgesamt. Wenn aber die vereinbarte Frist weniger als drei Monate beträgt, gilt wieder, so auch das BAG, die regelmäßige, nämlich die dreijährige Verjährungsfrist.
Arbeitsrecht - Nichtraucherschutz
Zwar gilt das neue Nichtraucher-Schutzgesetz nicht direkt für private Unternehmen, jedoch müssen auch sie grundsätzlich auf Grund arbeitgeberseitiger Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass die Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass für die Sicherheit - und vor allem - die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahren bestehen.
Dazu gehört vor allen Dingen die Vornahme der erforderlichen Maßnahmen, um Nichtraucher am Arbeitsplatz wirksam vor Gesundheitsgefahren durch rauchende Kollegen zu schützen.
Sofern erforderlich muss ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot erlassen werden.
Arbeitsrecht - Lohn für Leiharbeiter
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum Az. 4 AZR 656/06 geurteilt, dass Leiharbeiter das gleiche Gehalt wie im Betrieb normal angestellte Arbeitnehmer erhalten müssen. Einzig für den Fall, dass im Vertrag des Leiharbeiters auf einen niedrigeren Tarif Bezug genommen wird, sei eine Ausnahme zu Ungunsten des Leiharbeiters möglich, ansonsten nicht.
Wettbewerbsrecht - Reklame mit nicht vorhandenen Autos
Die Landgerichte Memmingen, Ulm und Hanau haben auf entsprechende Anträge hin drei Alfa Romeo-Händlern deren Werbung aus Gründen des Wettbewerbsrechts untersagt.
Die Händler hatten mit dem auf nur 500 Exemplare limitierten Alfa Romeo 8 C Competizione geworben, einer der drei sogar mit dem Zusatz "sofort lieferbar", obwohl die gesamte Produktion schon lange, bevor sie auf den Markt kommt, ausverkauft war.
Versicherungsrecht - Tuning und Information
Wer sein Auto tunt, muss seinen Versicherer hierüber informieren, so dass Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zum Az. 10 U 56/06. Im entschiedenen Fall war ein Vollkasko versichertes Kfz, welches leistungsgesteigert war, verunfallt und total beschädigt worden. Der Versicherer weigerte sich, den Totalschaden zu ersetzen, gestützt auf die Begründung der mangelnden Information über das Tuning.
Während noch das Landgericht zugunsten des Kfz-Halters urteilte, sah das OLG Koblenz dies entgegengesetzt. Es komme, so das OLG, gar nicht darauf an, ob der Unfall direkt aufgrund des Tunings geschehen sei, vielmehr liege schon ein besonderer Anreiz bei einem getunten Kfz vor, das zusätzliche Leistungspotential auszunutzen.
Das Team von RECHTLEGAL greift sich vor so viel hochrichterliche Kompetenz fassungslos an den Kopf.
Steuerrecht - Ehegattensplitting bleibt unverändert
Entgegen einigen Zeitungsberichten bleibt das Ehegattensplitting im bisherigen Umfang erhalten, so die Sprecherin der Familienministerin von der Leyen.
Die bekannte Tageszeitung "Die Welt" hatte berichtet, dass der durch das Ehegattensplitting hervorgerufene Steuervorteil für Besserverdienende erhebliche minimiert werden sollte, war jedoch im Rahmen dieser Berichterstattung wohl einer "Zeitungsente aufgesessen".
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Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.
Ihr Team von RECHTLEGAL













