(openPR) Arbeitsrecht - Abfindung bei Klagverzicht
Der Arbeitgeber kündigte einer Mitarbeiterin zunächst fristlos wegen Diebstahl, worauf diese einen Klagverzicht unterschrieb. Später besann sie "sich eines Besseren" und klagte gegen die Kündigung, gleichzeitig auch gegen den von ihr erklärten Verzicht auf Einlegung der Kündigungsschutz-Klage.
Diese Klage zog sich durch die Instanzen der Arbeitsgerichte und endete beim Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg. Das LAG entschied zum Az. 2 SA 123/05, dass der Arbeitnehmerin "selbstverständlich" eine Abfindung zusteht. Begründung: Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers sind unwirksam, wenn es hierfür keine Gegenleistung gibt.
Diesen - an sich recht ungewöhnlichen Fall - wird das Team von RECHTLEGAL nicht näher kommentieren, weist aber darauf hin, dass allgemein Kündigungsverzichte ohne Gegenleistung für den Arbeitgeber problematisch sind.
Arbeitsrecht - Urlaub für Schwerbehinderte
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 9 AZR 669/05 festgestellt hat, haben Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX fünf Tage Zusatzurlaub zu beanspruchen, und zwar zusätzlich zu Ihrem regulären Urlaub.
Den Streit ins Rollen gebracht hatten die Sichtweisen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die naturgemäß entgegengesetzt war. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, der Zusatzurlaub sei zusätzlich zum normalen, also vertraglichen Urlaub zu gewähren, der Arbeitgeber wollte den Zusatzurlaub nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub anrechnen.
Das BAG hat zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Arbeitsrecht - Kündigung bei Androhung von Schwarzarbeit
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat zum Az. 4 SA 36/06 geurteilt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht bereits dann kündigen kann, wenn dieser ankündigt, nur noch Schwarzarbeit bei anderen vorzunehmen und nicht mehr zur Arbeit erscheint.
Das höchste hessische Arbeitsgericht ist tatsächlich der Ansicht, dass in einem solchen Fall eine Abmahnung durch den Arbeitgeber der Kündigung vorgehen muss, was das Team von RECHTLEGAL als Überspannung der Voraussetzungen bewertet.
Verkehrsrecht - Klage gegen ausländischen Versicherer
Zum Az. VI ZR 200/05 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Inländer, der im Ausland verunfallt und Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer seines Unfallgegners stellt, diese gerichtlich im Inland durchsetzen kann. Er sei, so das höchste deutsche Zivilgericht, besonders schutzwürdig.
Ob allerdings, hierauf weist das Team von RECHTLEGAL hin, ein solches Urteil, sollte es "hart auf hart" kommen, auch im Ausland durchgesetzt werden kann, ist eine andere Frage, wozu Experten immer noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs warten.
Sozialrecht - Keine Rente beim Rasen
Das Landessozialgericht Hessen hat zum Az. L 3 U 99/05 entschieden, dass rücksichtlose und mindestens grob fahrlässig fahrende Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit keinen Anspruch auf eine Verletztenrente haben, wenn es zu einem entsprechend schweren Kfz-Unfall kommt.
Subventionsrecht - Beihilfen für DHL
Die EU-Kommission hat die Rechtmäßigkeit deutscher staatlicher Beihilfen für die Posttochter DHL "ins Visier genommen" und ein Prüfverfahren wegen des Verdachts auf Vergabe unzulässiger Subventionen angekündigt.
Weitere Details sind noch nicht bekannt.
Kartellrecht - Mircrosoft gibt nach
Zur Abwendung der angekündigten Millionenstrafen aus Brüssel hat Microsoft die Schnittstellen seines Betriebssystems Windows - wie verlangt - stärker offen gelegt, da anderenfalls eine Strafe von EUR 3 Mio. täglich gedroht hätte.
Zu guter Letzt - Erste Mehrwertsteuer-Panne
Versehentlich hat das auch ansonsten überproportional in der Presse vertretene Unternehmen Deutsche Bahn vor Einführung der erhöhten Mehrwertsteuer zum 01.01.2007 den "RECHTLEGAL-Preis" für die erste Mehrwertsteuer-Panne erhalten.
Die Deutsche Bahn hat nämlich Hunderttausende Fahrkarten mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz noch im November 2006 verkauft.
Wie nicht anders zu erwarten, erklärt die Bahn dies mit einem "Versehen".
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













