(openPR) Arbeitsrecht - Klagfrist Kündigungsschutzklage
Dass ein Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben muss, sollte allgemein bekannt sein. Ebenso bekannt sollte sein, dass die Versäumung der Klagfrist zur Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führt.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er kenne diese Frist nicht, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein zum Az. 2 Ta 105/05 entschieden. Es hat geurteilt, dass wegen Unkenntnis über diese Frist eine verspätete Zulassung der Klage nicht in Betracht kommt. Begründet wird dies damit, dass ein Arbeitnehmer diese grundsätzliche Frist kennen muss.
Arbeitsrecht - privates Telefonieren am Arbeitsplatz
Bis zum Landesarbeitsgericht (LAG) Köln gingen tägliche, zehnminütige Privatgespräche eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit.
Zum Az. 4 Sa 1018/04 entschied das LAG Köln, dass immer dann, wenn der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot von privaten Telefonaten erteilt, privat telefoniert werden darf. Nur darf ein angemessenes Maß nicht überschritten werden. Dieses angemessene Maß hat das LAG Köln nun mit etwa 10 Minuten täglich festgesetzt.
Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass sich das Gericht damit in der Linie anderer Arbeitsgerichte befindet, die etwa 10 bis 15 Minuten privates Internet-Surfen, wenn kein Verbot erteilt worden ist, ebenfalls tolerieren.
Versicherungsrecht - Zahlung in zwei Wochen bei klarer Sachlage
Ist der Sachverhalt eindeutig, muss der Versicherer binnen einer Frist von längstens 14 Tagen den Schaden regulieren. In dem vor dem Amtsgericht (AG) Erlangen zum Az. 1 C 1787/04 entschiedenen Fall hatte die Versicherung nicht nur die anwaltich gesetzte Frist von zwei Wochen um mehr als eine Woche verstreichen lassen, sondern darüber hinaus erheblich weniger als gefordert gezahlt. Dies ist verspätet. Also hat die Versicherung auch die Verfahrensmehrkosten zu zahlen.
Arbeitsrecht - Kündigung bei Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum Az. 8 AZR 398/04 mit der Klage eines Arbeitnehmers gegen eine Kündigung befasst. Der Arbeitgeber hatte seinen Betrieb auf einen Dritten veräußert, der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang widersprochen. Dieser Widerspruch führte dazu, dass er weiter beim bisherigen Arbeitgeber verblieb. Da dieser für ihn keine Beschäftigung hatte, kündigte er ihn - was grundsätzlich so zulässig ist - betriebsbedingt fristgemäß.
Hiermit allerdings war der Arbeitnehmer nicht einverstanden, der davon ausging, er sei über den Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß unterrichtet worden. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.
Dieser Sichtweise des Arbeitnehmers hat mit obigem Urteil das Bundesarbeitsgericht widersprochen, zu Recht, wie das Team von RECHTLEGAL meint.
Verkehrsrecht - Initiative gegen Feinstaubbelastung
Der Bundesrat hat eine Initiative gegen die Feinstaubkontaminierung in Angriff genommen. Zunächst ist geplant, für Pkw, Lkw und Busse, nach deren Schadstoff-Ausstoß gestaffelt, Plaketten einzuführen, um dann bei hoher Belastung in den Städten für bestimmte Fahrzeuggruppen Fahrverbote aussprechen zu können.
Das Team von RECHTLEGAL meint: "Schaun mer mal ...".
Kapitallebensversicherung - Kündigung
Mit Rechtstipp Oktober 2005 hat das Team von RECHTLEGAL ausführlich über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, verkündet am 12.10.2005, berichtet.
Nunmehr liegt auch das Aktenzeichen vor, das wir nachreichen, nämlich IV ZR 162/03.
Verkehrsrecht - Schuld beim Auffahrunfall
Regelmäßig trägt der mit seinem Auto Auffahrende die Alleinschuld. Es kann aber auch andere Konstellationen geben, wie ein Fall, der bis zum Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ging, bewies, dass diesen zum Az. 4 U 209/04-31/05 entschied. Hierbei hatte der Vordermann einen unachtsamen Spurwechsel durchgeführt, wodurch erst der dahinter Fahrende auffuhr.
Über immerhin drei Instanzen wurde festgestellt, dass nicht immer der Auffahrende beim Verkehrsunfall die Alleinschuld trägt, was aber auch vorher durch viele Urteile bereits feststand.
Aktienrecht - verbesserter Anlegerschutz
Anlegerschützer haben von der neuen Bundesregierung erhöhten Schutz der Aktionäre vor "Machenschaften" von Managern gefordert.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz geht sogar so weit, dass sie verlangt, dass eine Schadenersatzpflicht von Managern gegenüber Aktionären bereits dann greift, wenn diese grob fahrlässig informieren. Außerdem soll in diesen Fällen unbeschränkt für den Schaden der Betroffenen von Seiten der Vorstandsmitglieder gehaftet werden.
Filialschließung - Ordnungsgeld gegen Lidl
Das Arbeitsgericht Pforzheim (das Aktenzeichen liegt dem Team von RECHTLEGAL noch nicht vor) hat gegen den Discounter Lidl wegen der durch die Presse gegangenen Schließung einer Filiale in Calw ein Ordnungsgeld von EUR 100.000.- verhängt und damit die rechtswidrige Schließung entgegen einer einstweiligen arbeitsgerichtlichen Verfügung sanktioniert.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













