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Landkreistag begrüßt neues Verbraucherinformationsgesetz

05.07.200714:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Deutsche Landkreistag hat das heute im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehende Verbraucherinformationsgesetz begrüßt. „Wir sehen unsere Einwände mit der überarbeiteten Fassung als ausgeräumt an“, sagte DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) mit Blick auf die nunmehr entfallene direkte Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene. Künftig könnten die Länder die Kommunen in die Pflicht nehmen, seien dann aber in einem zweiten Schritt verpflichtet, den Kommunen die entstehenden Kosten zu erstatten.

Duppré führte weiter aus: „Die Bundesregierung hat mit dem neuen Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes gezeigt, dass sie die Verfassung und die seit der Föderalismusreform I klarere Trennung der Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen ernst nimmt. Seit der Reform ist es dem Bund nämlich untersagt, den Kommunen unmittelbar neue Aufgaben zu übertragen.“ Diese Tür sei geschlossen worden und habe eine Art Brandmauer zwischen Bund und Kommunen errichtet. „Dagegen wurde mit der ersten Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes verstoßen. Der Bundespräsident hat deshalb folgerichtig im letzten Jahr das Gesetz nicht ausgefertigt“, so der Verbandspräsident.

Die Einwände des Deutschen Landkreistages gegen den ersten Entwurf hätten sich damals hingegen nicht gegen die Intention des Gesetzes gerichtet. „Wir haben uns seinerzeit nicht gegen mehr Verbraucherschutz gewehrt, sondern angemahnt, das Grundgesetz zu beachten und die Länder zu adressieren. Das ist jetzt geschehen mit der Folge, dass die Länder die Kommunen in die Pflicht nehmen können. In diesem Fall sind sie in einem zweiten Schritt dazu verpflichtet, den Kommunen die entstehenden Kosten zu erstatten.“

Für die Verbraucher sei die Initiative ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und helfe zudem den Landkreisen als Lebensmittelüberwachungsbehörden, gegen schwarze Schafe auch über die Öffentlichkeit vorzugehen. „Das vorliegende Gesetz betrachten wir als ausgewogenen Beitrag auf dem Weg zu noch mehr Lebensmittelsicherheit“, so Duppré.

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