openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei Steuerreform

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 19. Oktober 2026. Der Bundesrat hat zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Stellung genommen und an mehreren Stellen Änderungen angeregt. Für Steuerpflichtige, Unternehmen und Investoren bleibt damit offen, welche Regelungen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich gelten werden.

In seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 befasste sich der Bundesrat mit der als besonders eilbedürftig behandelten Vorlage nach Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG. Der Gesetzentwurf trägt im Bundesrat die Drucksachennummer 507/26; die Ausschussempfehlungen wurden unter der Drucksachennummer 507/1/26 vorgelegt. Betroffen sind insbesondere Änderungen im Einkommensteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht und im Bundeskindergeldgesetz.

Bundesrat kritisiert geplante Zuschlagsregelung

Ein wesentlicher Punkt der Länderstellungnahme betrifft steuerfreie Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Regierungsentwurf sieht vor, den maximal berücksichtigungsfähigen Grundlohn für diese Zuschläge von 50 Euro auf 75 Euro anzuheben. Für Nachtarbeitszuschläge soll es dagegen bei der bisherigen Grenze von 50 Euro bleiben.

Der Bundesrat hält diese unterschiedliche Behandlung für problematisch und schlägt vor, auf die Anhebung der Grundlohngrenze zu verzichten. Stattdessen sollen aus seiner Sicht die Zuschlagssätze von 50 Prozent beziehungsweise 125 Prozent maßvoll erhöht werden. Hintergrund ist die Sorge, dass Arbeitgeber künftig genauer zwischen Nachtarbeit einerseits und Sonn- oder Feiertagsarbeit andererseits unterscheiden müssten, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen könnte.

Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anhebung der Grenze nicht ausschließlich höhere Einkommen betreffen würde. Sie könnte auch für Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen zusätzliche Arbeitsanreize schaffen. Die Stellungnahme bewertet damit nicht nur die steuerlichen Folgen, sondern auch praktische Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und Lohnabrechnung.

Gewerbesteuer bei Rechenzentren und Immobilienfrist

Grundsätzlich unterstützen die Länder die geplanten Änderungen zur gewerbesteuerlichen Zerlegung bei Rechenzentren. Vorgesehen ist, den Gewerbesteuermessbetrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG bei Rechenzentren künftig nur zu 10 Prozent nach Arbeitslöhnen und zu 90 Prozent nach elektrischer Nennanschlussleistung zu verteilen. Davon könnten vor allem Kommunen profitieren, in denen entsprechende Anlagen angesiedelt sind.

Der Bundesrat fordert jedoch ergänzende Sicherungen gegen Umgehungsgestaltungen. Genannt werden internationale Steuervermeidungsmodelle sowie die Einrichtung lediglich unerheblicher Nebenbetriebe. Zudem sollen sogenannte Co-Lokationen in die Sonderregelung einbezogen werden; diskutiert wird auch, ob statt der vertraglich vereinbarten Netzanschlussleistung ein anderer technischer Maßstab geeigneter sein könnte.

Nicht übernommen hat der Bundesrat eine Ausschussempfehlung zur Streichung der Zehnjahresfrist bei privaten Immobilienverkäufen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der Regierungsentwurf lässt diese Vorschrift insoweit unverändert. Nach aktuellem Stand bleibt es daher dabei, dass private Immobilienveräußerungen nach Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei sein können, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Entlastungen, Gegenfinanzierung und Bedeutung für Betroffene

Der Regierungsentwurf sieht Entlastungen in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 vor. Geplant sind unter anderem höhere Grundfreibeträge, steigende Kinderfreibeträge und eine Erhöhung des Kindergeldes. Außerdem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.

Auf der Gegenseite enthält der Entwurf steuererhöhende Elemente. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; zusätzlich ist ab 280.000 Euro ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Auch die Pauschsteuer bei Minijobs nach § 40a Abs. 2 EStG soll von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen, während die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen reduziert werden soll.

Für Unternehmen können insbesondere die geplanten Änderungen bei Minijobs, bei hohen zu versteuernden Einkommen und bei der Gewerbesteuerzerlegung relevant werden. Investoren und Immobilieneigentümer sollten den Fortgang des Verfahrens ebenfalls aufmerksam verfolgen, auch wenn die Abschaffung der Zehnjahresfrist derzeit nicht Bestandteil der Bundesratsstellungnahme ist. Der Finanzausschuss des Bundestages hat für den 4. November 2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet ein: „Die Reform berührt nicht nur Arbeitnehmer und Familien, sondern kann auch Unternehmensstrukturen, Investitionsentscheidungen und laufende Vergütungsmodelle beeinflussen. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollten Betroffene die diskutierten Änderungen in ihren steuerlichen Planungen berücksichtigen, ohne endgültige Ergebnisse vorwegzunehmen.“

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht zu Fragen an der Schnittstelle von Unternehmensstruktur, Vermögensplanung und Investitionen. Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/bundesrat-fordert-aenderungen-an-einkommensteuerreform-2027/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1327363
 315

Pressebericht „Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei Steuerreform“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Neue Großkreditregeln nach Ende der Meldepflicht
Neue Großkreditregeln nach Ende der Meldepflicht
Köln, 30. Oktober 2026. Das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 Kreditwesengesetz endet am 30. Dezember 2026. Ein Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die verbleibenden Großkreditvorschriften neu ordnen und weitere Regelwerke von überholten Verweisen bereinigen. Millionenkreditmeldungen laufen Ende 2026 aus Die gesetzliche Grundlage für die Umstellung enthält das am 4. Februar 2026 beschlossene und am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Standortfördergesetz. Die letzten Meldungen im bisheri…
Bild: EuGH zieht Grenzen für Werbung mit Einnahmehinweisen
EuGH zieht Grenzen für Werbung mit Einnahmehinweisen
Deutschland, 30. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel konkretisiert. Auch Hinweise zur Einnahmehäufigkeit oder Verabreichungsform können den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung unterliegen. Gesundheitsbezug kann aus der Anwendung folgen Mit Urteil vom 17. September 2026 – C-721/24 entschied der EuGH, dass gesundheitsbezogene Angaben nicht auf Aussagen über Inhaltsstoffe oder die Zusammensetzung eines Produkts beschränkt sind. Entscheidend ist, welchen G…

Das könnte Sie auch interessieren:

Gewerbesteuerumlage endlich zurückführen
Gewerbesteuerumlage endlich zurückführen
… Erinnerung: Rot-Grün hatte die stufenweise Erhöhung der Abtretung von kommunalen Gewerbesteuereinnahmen an Bund und Länder von 20 % auf 30 % bei ihrer Steuerreform 2000 beschlossen. Neue Abschreibungsbedingungen und die Erwartung eines wachsenden Aufkommens wurden als Rechtfertigung angegeben. Beides trat nicht ein. Die Geschäftsgrundlage ist weggefallen. …
Kreditfinanzierung der Steuerreform bleibt weit unter 30 Prozent
Kreditfinanzierung der Steuerreform bleibt weit unter 30 Prozent
… des Vermittlungsergebnisses durch Bundestag und Bundesrat erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss: Die Frage, zu welchem Anteil das Vorziehen der Steuerreform ueber neue Kredite finanziert werden darf, hat die steuerpolitische Debatte seit langem gepraegt. Die Union hat immer behauptet, und diese Behauptung …
Bundesrat kritisiert De-Mail-Gesetz
Bundesrat kritisiert De-Mail-Gesetz
Experten sehen Nachbesserungsbedarf in vielen Punkten Hüfingen, 23. November 2010 – Der Gesetzesentwurf für De-Mail wird von Experten aus den Fachausschüssen des Bundesrats in zahlreichen Punkten kritisiert. In einem 20-seitigen Empfehlungspapier werfen sie eine Vielzahl ungelöster Fragen auf, über die die Länderchefs bei ihrer Plenarsitzung am kommenden …
Eichel-Vorschläge sind Anschlag auf die deutsche Landwirtschaft
Eichel-Vorschläge sind Anschlag auf die deutsche Landwirtschaft
… Sonderlasten für die Landwirtschaft angekündigt hat, ist ein Anschlag auf die deutsche Landwirtschaft. Eichel glaubt wohl in seiner Bedrängnis zur Gegenfinanzierung der vorgezogenen Steuerreform, dass die deutschen Bauernfamilien eine für die Regierungskoalition weniger wichtige Gruppe darstellen und er über einen niedrigen Zaun steigen kann. Der Finanzminister …
Steuerreform bringt im kommenden Jahr Entlastung von 15 Mrd. Euro
Steuerreform bringt im kommenden Jahr Entlastung von 15 Mrd. Euro
… Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat teilt das Bundesministerium der Finanzen mit: 17. Dezember 2003 - Ab dem kommenden Jahr werden Bürger und Unternehmen durch die Steuerreform um 15 Mrd. Euro entlastet. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Die bereits im Gesetzblatt stehende zweite Stufe der Steuerreform bedeutet eine Steuersenkung …
Bild: Bilanzierung & Steuern 2024 - Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen vor!Bild: Bilanzierung & Steuern 2024 - Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen vor!
Bilanzierung & Steuern 2024 - Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen vor!
Inmitten der Legislaturperiode zeichnet sich erneut eine umfassende Steuerreform ab, und wir möchten Sie dazu einladen, sich bereits heute auf die bevorstehenden Neuerungen vorzubereiten. Am 7. Dezember 2024 findet die hochkarätige Online-Tagung "Bilanzierung & Steuern 2024" statt, auf der alle relevanten Neuregelungen und Änderungen diskutiert werden.Die …
Bild: Kaum Netto-Entlastung durch die vom Kabinett beschlossene Steuerreform
Kaum Netto-Entlastung durch die vom Kabinett beschlossene Steuerreform
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am 2.9. auf eine halbherzige Steuerreform mit ei­nem Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. Euro verständigt. In der Diskussion war zuvor von Ent­lastungen von 20 bis 30 Mrd. Euro die Rede. Der CGB erachtet die vorgese­hene Reform, die noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, als mut­los und …
Klarer Kurs zu mehr Wachstum auf der Grundlage nachhaltiger Konsolidierung
Klarer Kurs zu mehr Wachstum auf der Grundlage nachhaltiger Konsolidierung
… der Probleme der öffentlichen Finanzen. Deshalb verbinden die heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetze den kräftigen Wachstumsimpuls durch das Vorziehen der Steuerreform mit deutlichen Konsolidierungsschritten. Besonders wichtig ist der Abbau von steuerlichen Vergünstigungen, die langfristig zu volkswirtschaftlichen Verzerrungen geführt und so das …
THIELE: FDP für konstruktive Mitarbeit im Vermittlungsausschuss
THIELE: FDP für konstruktive Mitarbeit im Vermittlungsausschuss
… Arbeitsplätzen müssen verbessert werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass das Tarifvertragsrecht aufgebrochen und der Kündigungsschutz weiter flexibilisiert wird. Auch wenn das Vorziehen der Steuerreform einer der wesentlichen Punkte ist, so darf nicht ausgeblendet werden, dass viele andere Reformen für die Entwicklung unseres Landes ebenso von Bedeutung …
Fraktionsvorsitzender Muentefering: CDU/CSU koennen sich nicht vor Verantwortung druecken
Fraktionsvorsitzender Muentefering: CDU/CSU koennen sich nicht vor Verantwortung druecken
… politischen Entscheidungen im Bundestag und Bundesrat kommen zu koennen. Das gilt fuer die Gesundheitsreform und die Handwerksordnung, fuer Arbeitsmarkt, Gemeindefinanzreform und Steuerreform, fuer Sozialhilferecht und die Reform der Bundesanstalt fuer Arbeit, fuer die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie den Subventionsabbau. Im Herbst …
Sie lesen gerade: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei Steuerreform