(openPR) Am Freitag den 15.März 2019 entscheidet der Bundeswahlausschuss im Bundestag über die Zulassung von 59 Parteien zur Europawahl. Im Anschluss treffen sich Mitglieder von Kleinparteien von 15-18 Uhr im Lovelite in Berlin (Haasestr.1) um einen Bundesverband zur Vertretung der Interessen von Kleinparteien zu gründen. Der Pressetermin ist um 15:00 Uhr.
Es soll die letzte EU-Wahl ohne %-Hürde sein. Der Ausgang des Wahlausschusses ist jedoch klar: Die meisten der Parteien werden nicht zugelassen, weil sie die "erforderlichen" 2000-4000 Unterschriften nicht sammeln konnten.
Die Idee zu einem "Bundesverband der Kleinparteien" kam engagierten Basisdemokratinnen anläßlich der Sperrhürde, welche die deutsche Regierung vergangenes Jahr in der EU durchgesetzt hat. Die Piraten Berlin, die bergpartei, die überpartei und die Selbstbestimmungspartei haben ihre Beitritte bereits beschlossen und Mitglieder der Violetten und der V-Partei³ sind an den Vorbereitungen beteiligt. NGOs und Einzelkandidaten sind ebenso eingeladen wie jeder Mensch.
"In einer Demokratie darf es nicht durch Sperrhürden zu Stimmverlusten bei Wahlen kommen. Auch ist es eine unverhältnismäßige Hürde und Ungleichbehandlung gegenüber den etablierten Parteien, Kandidierenden durch die Pflicht zu Unterschriftensammlungen vor Wahlen den Zugang zur Aufstellung zu erschweren" sagt Therese Lehnen von der Piratenpartei Berlin.
Zweck des Verbandes ist eine bundesweite Zusammenarbeit mit gegenseitiger Unterstützung,
gemeinsamen Aktionen, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit.
Kleine und junge Parteien greifen Lösungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft schneller auf.
Chancengleichheit für sie würde so auch Lösungswege in der Politik eröffnen. Die etablierten Parteien (außer der Linken) blockieren die Meinungsvielfalt oder greifen Ideen nur stark verzögert und unter großem Druck auf.
Die Stimmen und damit die Meinungsäußerung von über einer Millionen Wählerinnen und Wählern, bei
der letzten Bundestagswahl insgesamt 5% der gültigen abgegebenen Stimmen, werden durch
Sperrklauseln ungültig. Dies ist mit dem Prinzip gleicher, freier und geheimer Wahlen nicht vereinbar.
Die letzte OSZE-Wahlbeobachtungsmission in Deutschland hatte 2009 das schwere Zulassungsverfahren für Kleinparteien in Deutschland kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2011 und im Februar 2014 entschieden, dass eine Sperrklausel gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit (Art. Abs. 1 GG) und der Chancengleichheit der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verstößt.











