(openPR) In der Sitzung des Landtags Baden-Württemberg vom 12.11.2020 hat dieser nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Stuttgart über eine Senkung der sogenannten Unterstützungsunterschriften gesprochen. Das Ergebnis ist allerdings für die benachteiligten Parteien wenig zufriedenstellend.
Der Verfassungsgerichtshof hatte am Montag hierzu einer Verfassungsbeschwerde mehrerer Kleinparteien aus Baden-Württemberg recht gegeben und beschlossen, dass die Unterschriften-Sammlung zur Teilnahme an der Landtagswahl in Baden-Württemberg die Chancengleichheit der Kleinparteien in Baden-Württemberg verletzt und verstößt deshalb gegen die Verfassung (siehe Gerichtsurteil vom 9.11.2020 / 1 GR 101/20). „Hier hätte die Chance bestanden, die Wahlmodalitäten in Baden-Württemberg so anzupassen, dass demokratische Partizipation und passives Wahlrecht ausgeübt werden kann“, so Dr. Andreas Schäfer, Vorstandsvorsitzender der Partei der Humanisten in Baden-Württemberg.
Nun wurde die Reduzierung um 50% der benötigten 10.500 Unterschriften beschlossen, die als absolutes Minimum des Gerichtshofs vorgeschlagen wurden. Dies entspricht weder den Erwartungen der Kläger noch stellt es eine Chancengleichheit her, denn während die Regierungsparteien, die bereits im Landtag vertreten sind keine Unterschriften sammeln müssen, müssen Kleinparteien auch für 5.000 Unterschriften schätzungsweise über 20.000 Gespräche mit nicht persönlich bekannten Menschen führen. Dies ist während der aktuellen Situation, aber vor allem während den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen eine unbeschreiblich schwere Aufgabe.
„Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Viele werden von der Corona Situation unfair benachteiligt und die Kleinparteien in Baden-Württemberg gehören zu den Benachteiligten.“, so Mario Caraggiu, Pressesprecher des Landesverbands in Baden-Württemberg „In Rheinland-Pfalz wurden die Unterstützungsunterschriften wegen derselben Situation auf 500 Unterschriften landesweit gesenkt!“
Zudem kommt, dass Aufstellungsversammlungen aktuell weder digital abgehalten werden können noch dürfen nach den aktuell geltenden Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg Treffen von mehr als 10 Personen und zwei Haushalten zusammenkommen. Damit sind die erforderlichen Aufstellungsversammlungen ebenfalls kaum möglich.
Die Hürden für Kleinparteien, wie die Partei der Humanisten, sind in Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern unverhältnismäßig groß und stoßen daher häufiger auf Kritik auch vor den aktuellen Pandemie-Bedingungen. Die Ernsthaftigkeit der antretenden Parteien kann in anderen Bundesländern oder während der Bundestagswahl durch sehr viel weniger Unterstützungsunterschriften gewährleistet werden. Warum dann bei einer Landtagswahl inmitten einer Corona-Pandemie nicht?












