… gebeten worden, weil Sie das Bild eines Tellers Suppe aus dem Internet verwendeten.
Mit dem am 11. April 2008 verabschiedeten Gesetz der „großen“ Koalition weitet die Justizministerin die Rechte der Konzerne erneut aus. Es wird ein direkter Auskunftsanspruch der Konzerne gegenüber der Telekom und anderer Telekommunikationsunternehmen geschaffen, so dass die Konzerne ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft Zugriff auf die Anschrift von Privatleuten erhalten, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Dieser Zugriff muss noch nicht einmal …
… gerichteten Vernichtungsanspruch gem. § 98 Abs. 1 UrhG, respektive § 69f Abs. 1 UrhG,
• einen Anspruch auf Überlassung des Verletzungsgegenstandes gem. § 98 Abs. 2 UrhG,
• einen Anspruch auf Vernichtung/Überlassung der Vervielfältigungsvorrichtungen gem. § 99 UrhG,
• einen Auskunftsanspruch gem. § 101a Abs. 1 UrhG,
• einen Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils gem. § 103 Abs. 1, S. 1 UrhG, um eventuell eine Abschreckungswirkung gegenüber Nachahmern herbeizuführen,
• einen Vorlegungsanspruch gem. § 809 BGB, um bei einer eventuellen Unklarheit …
… gerichteten Vernichtungsanspruch gem. § 98 Abs. 1 UrhG, respektive § 69f Abs. 1 UrhG,
• einen Anspruch auf Überlassung des Verletzungsgegenstandes gem. § 98 Abs. 2 UrhG,
• einen Anspruch auf Vernichtung/Überlassung der Vervielfältigungsvorrichtungen gem. § 99 UrhG,
• einen Auskunftsanspruch gem. § 101a Abs. 1 UrhG,
• einen Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils gem. § 103 Abs. 1, S. 1 UrhG, um eventuell eine Abschreckungswirkung gegenüber Nachahmern herbeizuführen,
• einen Vorlegungsanspruch gem. § 809 BGB, um bei einer eventuellen Unklarheit …
… davon sind Spam. Die Mehrbelastung bei den Providern haben letztendlich die Endverbraucher zu tragen“, prognostiziert Rotert. Die Lobby der Rechteinhaber, so bemängelte der Eco-Verband, möchte dabei erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Würden die Beschränkung der Verwendung der Daten und der Richtervorbehalt aufgehoben, hätten Private sogar einen leichteren Zugriff auf die Vorratsdaten als staatliche Stellen.
„Die Vorratsdatenspeicherung sorgt bei vielen Unternehmen für Missmut, erzeugt Kosten …
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dem Bürger sowie dem Parlament im Gesetzgebungsverfahren um die Vorratsdatenspeicherung mehrfach bewusst die Unwahrheit gesagt. Gegenüber dem Focus dementierte sie zuletzt am 29.12.2007 den Plan, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit der Vorratsdatenspeicherung zu koppeln. Ungeachtet dessen, dass die Bundesregierung seit dem 26.01.2007 einen Gesetzesentwurf (Bundesdrucksache 64/07) einbringt, der die EU-Richtlinie IPRED mit der Forderung nach eben diesem …
… zivilrechtlichem Wege - sogar ohne Gerichtsbeschluß - preisgegeben werden. Bisher waren solche Daten nur im Rahmen eines konkreten Strafverfahrens zugänglich.
Nach dem neuen Gesetz wird darf man sich das in etwa so vorstellen: Ein "Rechteinhaber" hat einen generellen Auskunftsanspruch über die persönlichen Daten des Anschlußinhabers gegenüber dem Provider, wenn er behauptet, von einer bestimmten IP-Adresse aus sei eine Rechteverletzung begangen worden.
Dies geschieht dann OHNE vorige gerichtliche Prüfung, denn genau diese soll - laut Begründung des Entwurfs …
Der IT-Recht-Kanzlei hatte in jüngster Zeit gehäuft mit Fälle zu tun gehabt, in denen der Modekonzern Abercrombie & Fitch im Wege markenrechtlicher Abmahnungen gegen Ebay-Verkäufer von Modeartikeln der Marken „Abercrombie & Fitch“, „Abercrombie“ oder „A & F“ vorgegangen sind.
Dabei handelt es sich nicht unbedingt um gewerbliche Verkäufe, sondern auch um private Verkäufe gebrauchter Waren. Doch sind diese Abmahnungen wirklich berechtigt?
Nach eigenen Angaben gehört die Firma Abercrombie & Fitch mit Sitz in New Albany (Ohio) zu den größten B…
BSZ-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte (cllb.de) erreichen bereits außergerichtlich Rückzahlung des vollen Anlagebetrags in Höhe von € 100.000,00. Zinsen verbleiben beim Anleger.
Die auf Kapitalanlegerrecht spezialisierte BSZ-Vertrauensanwälte CLLB aus München hat nun erste Erfolge für ihre Mandanten erringen können, die in die Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten. Unternehmen des deutschen Staatsbürgers Ulrich Engler soll zahlreiche Anleger aus Deutschland und der Schweiz um ca. 100 Mio US$ (73 Mio. Euro) ge…
… Mehrfach- oder Serienabmahnung vorliegt und ob der Abmahnende die Anzahl der Abmahnungen offen legen muss. Es sind zahlreiche Fälle von Abmahnungen nachgewiesen und der Abmahnende selbst hat eine Vielzahl von "Pressungen" behauptet. Die Offenlegung erscheint deshalb angemessen, da dem Abmahnenden schon wegen einer einzigen „illegalen CD“ ein Auskunftsanspruch zusteht. Insoweit wäre es ein Gebot der prozessualen Waffengleichheit den Abgemahnten zumindest dann einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn eine größere Zahl von Abmahnungen unstreitig ist.
Bankkunden haben Anspruch auf Auskunft gegen ihre Banken, welche Provisionen und Rückvergütungen, auch kick backs genannt, diese bei Geldanlagen erhalten haben.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.12.2006, AZ: XI ZR 56/05, einen solchen Anspruch zu erkannt und die Banken zur Aufklärung des Kunden verpflichtet.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, daß die Bank bei der Vermitllung von Investmentsfonds Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und aus der jährlichen Verwaltungsprovision erhielt. Über solche verdeckten Rückvergütu…
… rechtzeitig und umfassend über alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Einführung, Durchführung oder Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme stehen, zu unterrichten.
Soweit der Arbeitgeber dies nicht schon von sich aus tun wird, besteht ein Auskunftsanspruch des Betriebsrats.
6.2 Umfang des Informationsanspruchs
Auskunftsanspruch des Betriebsrats und korrespondierende Auskunftspflicht des Arbeitgebers bestehen aber nicht uneingeschränkt. Sie werden ausgeformt und begrenzt durch die Funktion, die der Auskunft im Rahmen der Erfüllung des …
… Gesetz vornimmt, dürfe nicht dadurch unterlaufen werden, dass der nur unter eingeschränkten Voraussetzungen auskunftsberechtigte Miterbe (§§ 2027, 2028, 2057, 666, 681 BGB) die Erbschaft ausschlägt, um sich einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen den (Mit)Erben zu verschaffen. (NWB vom 09.08.2006)
mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt
rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt
Martin …