Das Recht auf einen Untersuchungsausschuss steht einem Viertel der Mitglieder des Bundestages nach dem Grundgesetz zu. Wir hindern die CDU/CSU-Fraktion deshalb nicht daran, diesen Ausschuss einzusetzen. Unsere Aufgabe ist es allerdings, dafuer zu sorgen, dass ein derartiger Untersuchungsausschuss verfassungsrechtlich korrekt zustande kommt. Der Untersuchungsauftrag muss eine hinreichende Basis fuer die Untersuchungsarbeit darstellen. Auf seiner Grundlage muessen auch hinreichend bestimmte Beweisantraege behandelt und beschlossen werden koennen. Das, was uns heute als Einsetzungsantrag vorgelegt worden ist, ist von einer Pauschalitaet und Allgemeinheit, wie ihn das Parlament so wohl noch nie gesehen hat. Es ist unser Recht und unsere Pflicht, diesen Antrag zu pruefen und auf seine Verfassungsvertraeglichkeit hin abzuklopfen. Deshalb wird sich der Geschaeftsordnungsausschuss des Bundestages mit dem Antrag beschaeftigen. Von einer Verzoegerungstaktik kann nicht die Rede sein.