(openPR) 16. Dezember 2002 - Zum Abschluss der Klausurtagung der Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen zum Bundeshaushalt 2003 erklaeren die Sprecher Walter Schoeler (SPD) und Antje Hermenau (Buendnis 90/ Die Gruenen): Die Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen haben folgenden Beschluss zu den Leitlinien fuer die anstehenden parlamentarischen Beratungen gefasst:
1. Das Konsolidierungsziel bleibt Richtschnur unserer Haushaltspolitik. Der mit dem Zukunftsprogramm 2000 eingeschlagene Konsolidierungskurs wird strikt weiter gesteuert mit dem Ziel, fuer das Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt ohne jede Neuverschuldung vorzulegen. Die Kernelemente der Haushaltspolitik behalten ihre Gueltigkeit:
Ø Rueckfuehren der Verschuldung fuer nachhaltig solide Staatsfinanzen und mehr Generationengerechtigkeit, Ø Foerderung von Wachstum und Beschaeftigung durch ein tragfaehiges und gerechtes Steuer- und Abgabensystem, insbesondere durch die notwendigen geplanten Reformen der sozialen Sicherungssysteme,
Ø Stabilisierung der oeffentlichen Investitionen des Bundes auf ueber 26 Milliarden Euro.
2. Die im Entwurf des Bundeshaushalts 2003 eingeplante Nettokreditaufnahme von 18,9 Milliarden Euro ist einzuhalten. Damit wird die niedrigste Neuverschuldung seit der Wiedervereinigung erreicht.
3. Erreicht wird diese Konsolidierungslinie durch eine nachhaltig ausgerichtete finanzpolitische Strategie, in deren Rahmen die konjunkturell aufgerissene Deckungsluecke durch einen wachstumsvertraeglichen und sozial ausgewogenen Massnahmen-Mix aus Ausgabenkuerzungen, Abbau von Steuerverguenstigungen und voruebergehender leichter Erhoehung der Nettokreditaufnahme geschlossen wird. Schon im Jahr 2003 umfasst das Potential von Verbesserungen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite beim Bund rund 15 Milliarden Euro.
4. Die CDU/CSU-regierten Bundeslaender werden aufgefordert, ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachzukommen und das Konsolidierungskonzept des Bundes auch im eigenen Interesse im Bundesrat konstruktiv mitzutragen.
5. Etwaige zusaetzliche Ausgaben muessen durch Einsparungen, in der Regel im jeweiligen Einzelplan, gegenfinanziert werden.
6. Moegliche Verbesserungen bei Schaetzansaetzen von Einnahmen und Ausgaben duerfen nicht fuer zusaetzliche Massnahmen eingesetzt werden.